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Verhandlungen am Alsfelder AmtsgerichtAus Mangel an Beweisen: A49-Gegnerin von Vorwürfen freigesprochen

ALSFELD (akr). Wieder musste sich eine A49-Gegnerin vor dem Alsfelder Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch. Die Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten zum einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Sie soll sich am 4. Dezember 2020 in einem Baumhaus in circa 18 Meter Höhe im Dannenröder Wald befunden haben – und zwar in einem sogenannten „Lock-On“.

Ihr Arme hatte sie laut Staatsanwaltschaft mittels Plastikrohren, welche mit Beton, Gips Schrauben und weiteren metallischen Gegenständen ummantelt waren, an einen Baumstamm fixiert. Sie sei infolgedessen nicht eigenständig in der Lage gewesen, sich aus diesem „Lock-On“ zu befreien und kam dadurch auch dem Platzverweis des Polizeibeamten nicht nach. Der Baumstamm, an dem der „Lock-On“ befestigt war, musste, so die Staatsanwaltschaft, so weit abgetragen werden, dass die Angeklagte gelöst werden konnte.

Ein Beispiel eines sogenannten „Lock-On“. Foto: archiv/akr

Zudem wurde der Ausbaugegnerin auch Landfriedensbruch vorgeworfen. Sie soll am 12. November 2020 im Bereich des Dannenröder Forstes in Höhe des Niederkleiner Pfades Teil einer Menschenmenge gewesen sein, die sich gewalttätig gegenüber Polizeibeamten verhalten haben soll, welche eine Absperrung aufgrund einer Allgemeinverfügung bewachten.

Während die Angeklagte und die weiteren vierzig Personen auf die Polizisten zu rannten, sollen mehrere Personen aus der Menschenmenge Signalraketen, Steine und mindestens drei entzündete Rauchtöpfe in Richtung der Beamten geworfen haben, um diese laut Staatsanwaltschaft zu verletzten und die Absperrung zu durchbrechen. Die Polizisten wurden verfehlt und blieben unverletzt.

Wie Amtsgerichtsdirektor und Pressesprecher Klaus Schwaderlapp mitteilt, wurden fünf Polizeibeamte als Zeugen vernommen. Aus Mangel an Beweisen wurde die Angeklagte jedoch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à fünf Euro. Was den Vorwurf des Landesfriedensbruch betrifft, forderte auch sie die Angeklagte freizusprechen.

4 Gedanken zu “Aus Mangel an Beweisen: A49-Gegnerin von Vorwürfen freigesprochen

  1. Vielleicht hätte man sie einfach mal zwei Tage so sitzen lassen müssen. Es gibt dann eben nichts zu essen wenn sie Hunger hat und spätestens wenn sie sich die Hose vollgekackt hat und zwei Tage drauf sitzen muss, überlegt sie sich ob sie das nochmal macht.

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  2. Was haben wir für eine armselige Justiz die keinen Arsch in der Hose haben,die Frau hätte ich für mindestens 12 Monate eingebuchtet.Die Polizeibeamten können einem wirklich leid tun was die sich alles gefallen lassen müssen,sie müssen sich von so Gesindel die sich Aktivisten nennen,beleidigen lassen.Ich hätte diese Person mit dem Lasso vom Baum geholt,einfach nur lächerlich dieses Urteil.

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    1. Deutschland 🇩🇪🇪🇺 ist ein Rechtsstaat, mit einer unabhängigen justiz.
      Solange man dem Beschuldigten kein Vergehen nachweisen kann, gilt die Unschuldsvermutung 😇 mit einem folgerichtigen Freispruch.
      Das gilt selbstverständlich auch für die Aktivisten der A 49.
      Die Polizistinnen und Polizisten 👮 haben es weiß Gott nicht einfach, sei es bei Aktionen der Umweltschutz Aktivisten oder bei Ausschreitungen nach Bundesliga Spielen, ganz zu schweigen bei den Ausschreitungen der rechtsextremen Corona Leugner und Spaziergängen da haben sie wohl recht.
      Jemanden für Monate ohne Beweise weg zu sperren geht bei uns aber Gott sei Dank so nicht!
      Und darüber sollten auch Sie froh sein. 🤔

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  3. Die Frau hat sich richtig was einfallen lassen, um der Polizei die Bergung schwer zu machen. In 18 Metern Höhe einbetonieren, den Beton mit Eisenteilen spicken zerstört nicht nur Werkzeuge sondern macht die Befreiung besonders aufwendig. Zumindest in diesem Fall dürfte die Beweislage „erdrückend“ sein.

    Ich hoffe deshalb, dass sie wenigstens die Kosten für ihren Blödsinn tragen muss.

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