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Geplantes Lager in SchweinsbergVerwirrung um Beschluss zu A49-Protestcamp

DANNENROD/KASSEL (jal). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat einen Beschluss zu Protestcamps gegen die A49 gefasst. Doch was der Richterspruch bedeutet, das war an diesem Freitag zunächst äußerst unklar. Die Rekonstruktion eines Abends mit vielen Fragen.

Es ist 17.12 Uhr, als der zentrale Twitteraccount der Waldbesetzer @keinea49 folgende Nachricht verbreitet: „Yay! Schlafverbot im Camp in Schweinsberg aufgehoben. Kommt ab morgen in die Camps um den Wald (…) “

Also sollten nun doch Übernachtungen in einem der mittlerweile zwei erlaubten Protestcamps entgegen Entscheidung des Regierungspräsidiums und des Gießener Verwaltungsgerichts erlaubt sein? Das Camp in Schweinsberg an sich hatte das RP genehmigt, aber um 23 Uhr sollte täglich Schluss sein.

Screenshot: OL

Nachfrageversuch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Es ist 17.28 Uhr, als man den Pressesprecher gerade noch auf dem Sprung ins Wochenende erwischt. Da habe es wohl eine Entscheidung gegeben, sagt der Mann am anderen Ende der Leitung. Die Mitteilung dazu sei in Arbeit, er selbst kenne keine Details, der Kollege kümmere sich. 17.29 Uhr, man legt auf. Nur Sekunden später trifft die Presseerklärung des Gerichts ein (hier im Original). Endlich die Bestätigung, die Klarheit bringt – denkt man sich. Doch von Klarheit kann nun ganz gar nicht die Rede sein.

„Protestcamp in Schweinsberg (Stadtallendorf) ist rechtmäßig“, schreiben die Richter in ihrer Erklärung. Das liest sich so, als ob das Camp vor dem Richterspruch verboten gewesen sei. Aber das kann eigentlich nicht sein, denn schon das RP als Behörde hatte das Camp ja wie beschrieben genehmigt, wenn auch unter strengen Auflagen.

Die Augen des Betrachters wandern weiter im Text, suchen nach der Kernaussage, die den Aktivisten das verbotene Übernachten in dem an sich eh erlaubten Camp ebenfalls ausdrücklich erlaubt. Der Absatz, in dem es sich um das Thema dreht, lautet wie folgt:

„Anders als das Verwaltungsgericht unterliegt nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Durchführung eines Protestcamps dem Schutzbereich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und kann deshalb nicht grundsätzlich verboten werden. Das Regierungspräsidium Gießen kann aber erneut über Auflagen und Einschränkungen entscheiden. Aus diesem Grund sind die vom Regierungspräsidium bisher erlassenen Auflagen nicht als rechtswidrig anzusehen. Hiervon umfasst waren auch zeitliche Beschränkungen (1. September 2020 bis 20. Oktober 2020, jeweils von 8.00 bis 23.00 Uhr) und das Verbot des Aufstellens von Einrichtungen, die der Versorgung und Übernachtung zugedacht sind.“

Es sind zwei Punkte, weswegen dieser Absatz nur schwer zu verstehen ist. Zum einen ist es die Passage, in welcher der Verwaltungsgerichtshof erklärt, dass das Camp nicht grundsätzlich verboten werden kann. Das macht stutzig, weil es doch nie verboten, sondern dem allgemeinen Verständnis nach schon immer erlaubt gewesen ist.

Der andere Punkt betrifft die Auflagen, die das RP erlassen kann. Diese seien nicht rechtswidrig, sagen die Richter, und sprechen dabei explizit auch das Verbot an, Zelte zum Übernachten aufzubauen. Gleichzeitig sprechen sie jedoch davon, dass das RP erneut über Auflagen entscheiden könne. Neu entscheiden – waren die alten Auflagen und Verbote also doch irgendwie fehlerhaft und müssen korrigiert werden?

Der Autor greift wieder zum Telefon, ruft Experten an, die sich mit solchen Gerichtsentscheidungen besser auskennen. „Man wird in der Tat nicht schlau draus“, sagt der eine. Der andere glaubt, die Aktivisten könnten Recht haben, das Übernachtungsverbot könnte gekippt worden sein. Nach einem zweiten Blick ist aber auch er sich nicht mehr sicher.

Übernachten in der Regel erlaubt, in der Ausnahme nicht

Anruf beim Anwalt eines Aktivsten. Tronje Döhmer aus Gießen vertritt den Anmelder des besagten Camps – und auch er sieht zunächst früh nach Bekanntwerden des Beschlusses mehrere Möglichkeiten, die Entscheidung zu interpretieren, besonders mit dem Blick auf die Übernachtungen. Man könne daraus lesen, dass Übernachtungen erlaubt seien, sagte er, aber diese Sichtweise sei umstritten und dazu wolle er eher nicht raten. Es könne nämlich auch genau andersrum ausgelegt werden, wonach Übernachtungen nicht erlaubt seien.

Doch es scheint sich eine Erkenntnis herauszukristallisieren: Der Verwaltungsgerichtshof hat wohl die Entscheidungen aus Gießen geradegerückt, wonach die gesamte Veranstaltung anders als dort bewertet sehr wohl erst einmal als Ganzes vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Das Aufstellen von Zelten sei in diesem Sinne wohl nicht offensichtlich rechtswidrig, sagt Döhmer. Jedoch können auch Dinge, die im Grunde erst einmal erlaubt sind, mit entsprechender Begründung verboten werden. Sie sind die berühmte Ausnahme, welche die Regel bestätigt.

Nochmals Anruf bei den Experten, die lieber im Hintergrund bleiben möchten. Mittlerweile sind mehr Details bekannt geworden, unter anderem der ausführliche Beschluss der Richter. Und demnach ist es in der Tat so: Die Richter in Kassel sehen die nächtliche Camp-Nutzung per se zwar vom Versammlungsrecht gedeckt, jedoch dürfen die Ordnungsbehörden ihrer Meinung nach dieses Grundrecht beschränken und das Übernachten verbieten, wenn sie das – wie getan – mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründen. Explizit nimmt das Gericht dabei auch Bezug auf die aktuelle Corona-Situation als Argumentationsgrundlage.

18.14 Uhr. Der anfangs erwähnte Tweet der Aktivisten wurde gelöscht. Stattdessen stehen dort nun diese Zeilen: „Update: Übernachtungen wurden doch noch nicht endgültig erlaubt! Das Gericht erkannte nur an, dass das Schlafen zu einer Versammlung dazugehört, hält aber weiterhin das Schlafverbot aufrecht – komplett begründungslos. Näheres folgt. Schlafplätze gibt es trotzdem für euch!“


Es ist 20.38 Uhr, als das Regierungspräsidium sich schließlich zu dem Beschluss äußert, um Missverständnisse wegen der „komplex verfassten“ Erklärung des Gerichts vorzubeugen, wie es heißt. „Ein Übernachtungsverbot für das genehmigte Protestcamp in Schweinsberg (Stadtallendorf) gegen den Weiterbau der A49 bleibt bestehen. (…) Diese Auflagen hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel nun bestätigt“, ist in einer Mittelung zu lesen. Dies liegt im Rahmen der Linie, die sich Stück für Stück am Abend abzeichnete.

„Der Verwaltungsgerichtshof betont in seinem Beschluss, das RP Gießen habe als Versammlungsbehörde einen Ermessenspielraum. Dieser ermögliche es, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – hierzu zählt der VGH auch die Gesundheit – Auflagen mit Blick auf den Zeitraum, die Dauer und auch der Hygienestandards der Versammlung zu machen“, heißt es am Ende der kurzen Erklärung.

Bei einer anderen Sache waren die Kasseler Richter übrigens deutlich klarer: Drei andere Camps in Lehrbach, Kirtorf und Dannenrod, die verboten worden waren, bleiben dies auch weiterhin.

21 Gedanken zu “Verwirrung um Beschluss zu A49-Protestcamp

  1. @ein echter Vogelsberger

    Ich bleibe dabei. Sie sind ein Schwätzer der sich selbst gern zuhört. Es ist leicht zu erkennen, dass Sie in diesem Forum unter verschiedenen Pseudonymen unterwegs sind. Weil Sie Ihre Kenntnisse scheinbar überwiegend von Google beziehen, wissen Sie auch nicht oder wollen es nicht wissen, wie Dinge in der Praxis funktionieren. Ich habe mit keinem Wort erwähnt, das keine unabhängigen Gutachten erstellt wurde. Es anderes würde gar nicht akzeptiert. Auf meine übrigen Argumente sind Sie gar nicht eingegangen. Ganz schwach. Im Gegensatz zu Ihnen verzichte ich auf Beleidigungen. Auch in einem anonymen Forum gilt das Zivilrecht

  2. Auch sehr viele Vogelsberger zählen zu den „Ökofanatikern und Schlachtenbummlern“
    Wie kommen Sie darauf, dass die Besetzer nicht gerufen worden sind?
    Diese haben, im Gegensatz zu vielen Anderen, erkannt, welche Auswirkungen der Bau der A49 durch unser Trinkwasserschutzgebiet und einen alten, gesunden Mischwald für die Zukunft bedeuten!
    Fest steht: Mit dem heutigen Wissen und den heute geltenden Gesetzen würde dieser Bau von keinem Gericht mehr genehmigt werden. Diese Planung ist ein Dinosaurier der vor 40 Jahren ins Leben gerufen wurde….aber man muss ja an allem festhalten. Bloß nicht öffnen für neue Pläne, Informationen oder Veränderungen!
    Und über das Verkehrsaufkommen, nach dem Bau der Autobahn, werden sich noch viele wundern! Aber dann ist es leider nicht mehr rückgängig zu machen.

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    1. Was für eine billige Masche: Sie kommen nicht aus dem Vogelsberg. Dann hätten sie auch die einschlägigen Studien zu der Trinkwasserqualität und der zu erwartenden Veränderung durch die A 49 gelesen.

      Alle anerkannten und mit dem Projekt betrauten Sachverständigen kommen unisono zu dem Schluss, dass aufgrund der erheblichen Nachbesserungen in Verbindung mit der neuen europäischen Wasserschutzrichtlinie jede Verkehrsverlagerung von einer der beiden Bundesstraßen (3/62), wo der Gummi-Abrieb mehr oder weniger ungefiltert in den Seitengraben verläuft, zu einer Verbesserung des Trinkwassers führen werden.

      Hören sie also auf, solche Lügen zu verbreiten. Die hier ansässigen Vogelsberger kennen diese Studien und auch der oberste Gerichtshof in Leipzig.

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      1. @Ein echter Vogelsberger

        Sie sind ein echter Schwätzer und nichts anderes. Die Studie wurde von der Fa. Deges in Auftrag gegeben. Es ist eine alt bekannte Weisheit, dass Gutachten meist im Sinne des Auftraggebers gefärbt sind. Ich habe Kontakt mit dem Geschäftsführer der mittelhessischen Wasserwerke gehabt, der mir erklärte das die jetzige Variante die schädlichste für den Trinkwasserschutz sei. Also hören Sie auf den Menschen etwas vorzumachen und andere für dumm zu erklären. Sie tun hier so als hätten Sie Sachverstand. Es reicht langsam. Ich war bei einigen Veranstaltungen der Deges und kenne deren Vorgehensweise und Begründungen. Diese Firma hat ein einziges Anliegen, nämlich eine Autobahn zu bauen. Ob die A49 gebaut wird liegt weder in Ihrer noch in meiner Hand. Wir sollten aber redlich und fair miteinander umgehen. Manchen Menschen ist jedes Mittel recht um Stimmung zu machen.

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      2. @ Hans:

        Sie lügen wie gedruckt. Keine der vor dem BGH in Leipzig relevanten Umweltstudien wurde von der Fa. Degen in Auftrag gegeben. Glücklicherweise berufen sich deutsche Gerichte auf unabhängige Gutachten.

        Diese sagen, wie bereits gesagt, unisono dass die Auswirkungen nicht relevant bis sogar positiv für die Trinkwasserversorgung ist.

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      3. Ich lebe sehr wohl im Vogelsberg, auch wenn Sie das anzweifeln….werde Ihnen aber nicht mitteilen wo genau! Und ich kenne etliche Nachbarn, Freunde und Bekannte (ebenfalls Vogelsberger), die ebenfalls gegen den Bau sind. Zumindest mit dieser Streckenplanung.
        Welche erheblichen Nachbesserungen?? Bisher sind von den Ausgleichsmaßnamen kaum welche effektiv umgesetzt worden, bzw. sind sie bisher nicht erfolgreich!
        Von welchen anerkannten Sachverständigen sprechen Sie? Die von der Degus beauftragten? Das ich nicht lache…wer beißt denn die Hand, die ihn füttert? Das Gericht in Leipzig hat in der Urteilsverkündung eindeutig geäußert, das dieser Bau so heute nicht mehr genehmigt werden würde! Leider ist das Planfeststellungsverfahren schon älter.
        Außerdem wird das Verkehrsaufkommen größer, nicht geringer. Warum erzählen Sie DAS den Anwohnern nicht?
        Wieso unterstellen Sie mir das ich lüge? Alle Gegner versuchen nur, diesen Wahnsinn zu stoppen, bevor es zu spät ist. Wenn die Bäume gefällt sind, gibt es kein Zurück.
        Frage: Haben Sie Kinder oder Enkel?
        Was ist wichtiger? Kapital oder Lebensgrundlage?

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  3. Was hier für ein Unfug geschrieben wird ist unfassbar. Dagegen zu argumentieren ist sinnlos. Was macht ihr nur, wenn dieses Thema einmal erledigt ist? Ich bin mir aber sicher ihr werdet etwas anderes finden an dem ihr euch abreagieren könnt. Was bitte macht den die Zeitung falsch? Berichtet sie etwa nicht in eurem Sinne? So was aber auch?

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  4. @ Jörg Bergstedt

    Sie kämpfen aber nicht für die Menschen die durch viel Verkehr auf den Ausweichstrecken (z. B. B3 Jesberg, Gilserberg, Kerstenhausen) durch weniger LKW-Verkehr eine stark verbesserte Lebensqualität durch den Bau der A49 bekommen. Und auch nicht für die Arbeitnehmer in der Region, deren Arbeitsweg sich durch die A49 verkürzt und die mehr Zeit für ihre Familien bekommen !

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    1. Es wird eher noch mehr Verkehr. Denken Sie mal über Staus auf der Autobahn nach und was dann passiert ;)

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  5. Erleichterung macht sich breit. Protestiert werden darf, aber mit wohl begründeten Einschränkungen. Man darf gespannt sein, ob diese Klarheit sich jetzt auch in der Praxis durchsetzt, soll heißen, wird die Einhaltung der Auflagen kontrolliert? Wo übernachten jetzt die ganzen Zugereisten? Wo verrichten sie ihre Notdurft? Schlafen, kacken und urinieren die jetzt zu hunderten im Wald?
    Kontrolliert die Polizei das jetzt, der Sicherheitsdienst?
    Apropo Auflagen, da war die Rede von kleinen Gruppen mit Verantwortlichen Ordner und Namenslisten. In den Aufrufen zur Anreise wurde ausdrücklich angeraten keine Dokumente o. ä. mitzunehmen das zur Identifikation geeignet wäre. Was also passiert, wenn die Polizei kontrolliert aber eine Personalienfeststellung nicht möglich ist?
    Fragen über Fragen……

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    1. Tut mir leid, aber das mit den „wohl begründeten Einschränkungen“ stimmt nicht. Das Übernachtungsverbot gilt weiter, aber es gibt jetzt – nachdem die Begründung der Versammlungsbehörde als unzulässig eingestuft wurde, gar keine Begründung mehr.

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      1. Sie sollten lesen und nicht spekulieren. Wenn selbst ein Anwalt dieser Leute davon abrät das Verbot des Übernachten zu ignorieren……

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      1. Da geht’s mir wie Karl Valentin: Mögen dädn mer schon wollen nur dürfen ham mer halt net können.

  6. Richter und RP’s sind auch nur Menschen. Sie drücken sich nur anders aus. …und das unterscheidet die Menschen von dieser Spezies.
    …aber ich glaube diese Spezies braucht auch Wasser zum Überleben!

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  7. Rein fiktiv:

    In Dannenrod soll ein neues Heim für Flüchtlinge aus abgebrannten Lagern in Griechenland gebaut werden.

    Nun besetzen einige Rechtsradikale das Baugebiet und behindert die Kräfte des Staates, das Camp für Flüchtlinge zu bauen. Sie errichten Barrikaden und bedrohen die Eigentümer der Fläche.

    Würde Oberhessen Live dann auch das Anliegen der Rechtsradikalen aufgrund der Meinungsfreiheit derart unterstützen und ständig davon berichten? Wäre Alina Roth auch auf dem Camp der Rechtsradikalen und würde dokumentieren, warum sie das Flüchtlingscamp nicht wollen?

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    1. Hätte hätte Fahrradkette …
      Steht doch gar nicht zur Disposition. Punkt!

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    2. Nicht nur das.
      Fahr mal nach dannenrod zum Sportplatz.
      Ihr werdet sehen was diese Aktivisten für Heuchler sind!!
      Fahren alte Busse die viel mehr Abgase in die Luftblasen als neue Autos oder fahren Diesel Autos da stellt sich die Frage wenn die ja soooooo für die Umwelt sind, weshalb fahren die von neu bis alte Diesel Autos??

      Wo die her kommen zum Beispiel Regensburg hab ich einen gesehen fährt der die ganze Zeit Landstraße??

      Das bezweifle ich stark der benutzt die Autobahn.

      Und die Zeitung unterstützt solche Heuchler da frage ich mich auch ob man diese Zeitung überhaupt glauben könnte?

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    3. Die Besetzung einer Fläche zur Verhinderung einer Flüchtlingsunterkunft würde sich gegen das Leben und gegen Menschen richten. Der Kampf gegen die A49 kämpft für das Leben und für mehr Lebensqualität der Menschen. Erkennen Sie den Unterschied?

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      1. Soso, zugereiste Ökofanatiker und Schlachtenbummler sorgen sich um die Lebensqualität in unsere Region. Würden sie etwa von uns gerufen oder haben uns nach unseren Wünschen gefragt?

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