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Bußgelder in Höhe von 1.000 Euro können drohenWuchernder Wildwuchs: Stadt Alsfeld droht mit Bußgeldern

ALSFELD (ol). Das schöne Wetter hat in der letzten Zeit die Pflanzen und damit auch das Unkraut, Bäume und Hecken sprießen lassen. Die meisten Grundstücksbesitzer brauchen keine Aufforderung, um diesem „Wildwuchs“ auf ihren Gehwegen zu Leibe zu rücken und die Äste und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum wuchern, zurückzuschneiden. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie beim Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen ergaben. Die Stadt weist nun darauf hin, dass auch Bußgelder drohen können.

Das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld erinnert deshalb in einer Pressemitteilung an die Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer sowie die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, den von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen.

Die Straßenreinigungspflicht erstrecke sich auf die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sowie Gehwege und zwar unabhängig davon, ob Passanten etwas einfach weggeworfen haben, ob sie von Tieren verursacht wurden oder einfach durch die Natur (Unkraut, Laub) bedingt sind. Soweit keine besonderen Umstände vorliegen, die ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.

Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule weist mit Nachdruck darauf hin, dass Versäumnisse der Grundstückseigentümer nicht mehr hingenommen werden können: „Mehrfache Aufforderung zur Straßenreinigung wird es künftig weder in der Kernstadt noch in den Stadtteilen geben. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird zu einer Geldbuße herangezogen, im Wiederholungsfall auch in durchaus schmerzlicher Höhe. Bei Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung können Bußgelder bis zu 1.000 Euro verhängt werden“.

Ferner seien überhängende Äste von Bäumen und wuchernde Hecken gemäß dem sogenannten Lichtraumprofil im Bereich von Geh- und Radwegen in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und die Fahrbahn muss bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein (siehe Grafik).

10 Gedanken zu “Wuchernder Wildwuchs: Stadt Alsfeld droht mit Bußgeldern

  1. Bin heute Morgen am Alsfelder Bahnhof vorbei gefahren. Wer macht vor den Eingängen das Unkraut weg? Sieht nicht so schön aus.

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  2. Ich hab gehört die lustigen Bad Salzschlirfer haben Fördergelder für ein Akkubetriebenes Laubgebläse rausgeschmissen…. Das ist doch toller Umweltschutz! So kann man sogar den Partikelabrieb von Besenborsten reduzieren… Spaß beiseite! Ein bisschen um das Unkraut und Überwuchs kümmern kann doch kein Problem sein. Da hab ich lieber solche Regeln von der Stadt, als solche Dummejungenstreiche wie in Bad Salzschlirf…

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  3. Immer mehr Menschen wollen, das Deutschland in Unkraut und Verwahrlosung verkommt. Das nennt sich dann Umweltschutz. Da wird auch eine Stadt nicht gegen an kommen.

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  4. Unkraut und Wildwucherungen haben nichts mit Mode oder gar Naturschutz oder Pflanzenliebe zu tun sondern mit FAULHEIT! Man kann nicht mit allem seine Faulheit entschuldigen. Wer im Urwald leben möchte kann das im Urwald tun.

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    1. Stell Dir vor, du möchtest im Urwald leben und dieser kommt sogar freiwillig zu Dir.
      Natur sucht sich ihren Weg!

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  5. Waere ja furchtbar, wenn man den Teer und Beton nicht mehr sehen koennte und durch die Hecken langsam fahren muesste. Wo sollten denn sonst dann Boller aufgestellt und 30er-Zonen ausgerufen werden!
    Es wird Zeit, diese unsinnige Regel mal auf den neusten Stand zu bringen.
    Warum wohl braucht Alsfeld eine Baumschutzsatzung?

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