Stadt Lauterbach stimmt Widerrufs-Vergleich bei Feuerwehr-Klage zu - Kita-Gebühren ausgesetztKita, Klage und Bürgermeisterwahl bei den Lauterbacher Stadtverordneten
LAUTERBACH (tsz). Überall ist das öffentliche Leben zum fast Stillstand gekommen, auch die lokalen politischen Gremien ruhen. In Lauterbach hingegen fand die Stadtverordnetenversammlung am Dienstag wie geplant statt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die anstehende Bürgermeisterwahl und die Klage des Feuerwehrvereins.
Statt dem engen Magistratszimmer der große Saal der Adolf-Spieß-Halle, Desinfektionsmittel an der Eingangstür und weit auseinander gestellte Tische: Auch die Orte, an denen Politik gemacht wird, sehen zu Corona-Zeiten anders aus. In der Einladung war von einer „notwendigen Sitzung“ die Rede, die trotz des Virus abgehalten werden sollte – jedoch mit einigen Sicherheitsmaßnahmen, reduzierter Teilnehmerzahl inklusive.
Bürgermeisterwahl in Lauterbach wird verschoben
Einer der wichtigsten Punkte auf der Tagesordnung war die Bürgermeisterwahl, die zunächst noch für den 26. April angesetzt war. Corona wirbelt diese Pläne jedoch durcheinander. Selbst reine Briefwahlen hat das Land Hessen verboten, sollten die Unterlagen noch nicht verschickt und die Wahlvorbereitungen damit weit fortgeschritten sein. Für die Lauterbacher sind das alles jedoch rein theoretische Überlegungen. Für sie ist es unerheblich, ob sie nun noch wählen dürften oder nicht: Die Kreisstadt will ihre Bürgermeisterwahl komplett verschieben. „Auch wenn wir es dürften, wäre der Anteil der Briefwähler in Lauterbach unverhältnismäßig niedrig“, sagte Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller bei der Sitzung über die theoretische Überlegung einer reinen Briefwahl.
Wahl verschoben: Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller bleibt zunächst im Amt. Foto: archiv/Apel
Wegen der Verschiebung ist es möglich, neue Wahlvorschläge einzureichen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist Vollmöller der alleinige Anwärter auf den Posten den Rathauschefs. Der neue Wahltermin wird noch bekanntgegeben. Denkbar wäre den Stadtverordneten zufolge eine Zusammenlegung der Wahl mit der Kommunalwahl im März nächsten Jahres.
Vergleich in der Klage Feuerwehr gegen Stadt Lauterbach
Weiter wurde über den weiteren Umgang mit der Klage des Fördervereins des Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach gegen die Stadt entschieden. In dem Streit geht es um die ungeklärte Frage über den Besitzer von drei Feuerwehrgerätschaften, die vor etwa zehn Jahren angeschafft wurden. Im November entschied man sich seitens der Stadt, die Klage zu erwidern. Der Streitwert damals betrug 346.409 Euro, zusätzlich der Kosten für den gerichtlichen Aufwand.
Es geht um drei Fahrzeuge der Feuerwehr Lauterbach. Jetzt wird ein Widerruf-Vergleich angestrebt. Foto: archiv/tsz
Inzwischen hat die Stadt mit dem Förderverein Freiwillige Feuerwehr Lauterbach einen Widerrufs-Vergleich angestrebt. Der beinhaltet die Einigung, dass die Fahrzeuge im Jahr 2009 dem Förderverein geschenkt wurden uns seitdem auch in dessen Besitz stehen. Weiter heißt es im Vergleich, dass sich der Verein verpflichtet, die Fahrzeuge nur zu Brand- und Katastrophenbekämpfung einzusetzen und die Gerätschaften ohne Kosten an die Stadt zurückzugeben, wenn diese außer Dienst genommen werden. „Die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben“, heißt es in dem Papier – sprich jede der streiten Parteien trägt ihre eigenen Kosten. Der Vergleich wurde einstimmig angenommen.
Stadt verzichtet auf Kita-Beiträge
Wegen des Coronavirus bleiben die Kitas in Hessen noch bis mindestens 19. April geschlossen. Weil somit auch kein Essen für die Kinder geliefert wird, hieß es in der Sitzung, entstünden in der Zeit für die Stadt keine nennenswerten Kosten. Deshalb entschied sich das Parlament dafür, die Kita-Gebühren für die meisten Kinder und Eltern auszusetzen. Etwa 30.000 Euro nimmt die Stadt pro Monat an Gebühren ein. Lediglich die aktuell zehn betreuten Kinder von Eltern mit „systemrelevanten Berufsgruppen“ sind in der Einrichtung, diese Eltern sollen auch weiterhin die Gebühren zahlen.
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