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Bundesinnenminister verbietet „Combat 18 Deutschland“Auch eine „Combat 18“-Durchsuchung in Lauterbach

LAUTERBACH (jal/ls). Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die rechtsextremistische Gruppe „Combat 18 Deutschland“ verboten. Insgesamt 210 Polizeibeamte durchsuchen seit den frühen Morgenstunden die Wohnungen führender Vereinsmitglieder in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hessen. Auch in Lauterbach gab es heute eine solche Durchsuchung.

„Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“, sagte Bundesinnenminster Horst Seehofer (CSU) an diesem Donnerstagmorgen in einer Pressemitteilung. Seit den frühen Morgenstunden sind über 200 Polizeibeamte in sechs verschiedenen Bundesländern aktiv und durchsuchen Wohnungen verschiedener Vereinsmitglieder. Dabei sollen die Beamten der Pressemitteilung nach bereits unter anderem Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, waffenrechtlich relevante Gegenstände, Kleidung, NS-Devotionalien und Propagandamittel beschlagnahmt haben. Die Durchsuchungsmaßnahmen würden noch weiter andauern.

Auch im Bereich des Polizeipräsidiums Osthessen findet eine Aktion statt, wie eine Sprecherin des Hessischen Innenministeriums auf Anfrage von Oberhessen-live erklärt. „Im Zusammenhang mit der Verbotsverfügung wird derzeit in Osthessen ein Objekt durchsucht“, hieß es von ihr. Aufgrund der noch andauernden Maßnahmen, konnte man am Vormittag keine näheren Auskünfte geben. Auf nochmalige Rückfrage bestätigte das Hessische Innenministerium dann, dass die Durchsuchung in Lauterbach stattgefunden hat, wo ein Mitglied der Gruppe wohnt.

Gemeldet, so erklärte es Lauterbachs Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller auf Anfrage von OL, sei der Mann allerdings nicht in der Kreisstadt. „Es handelt sich hier um einen konkreten Einzelfall. Wir arbeiten diesbezüglich eng mit der Polizei zusammen“, erklärte der Rathauschef. Bedenken, dass die Stadt dadurch in Verruf geraten könnte, hat Vollmöller nicht. Vergleichbare Fälle habe es nicht gegeben und es gebe keine größeren rechtsextremen Szenen in der Stadt. Dennoch sei es wichtig auch Einzelfälle ernst zu nehmen.

„Ich bin nicht geschockt, dass sowas hier passiert, ich bin eher geschockt, dass es so etwas überhaupt gibt. Egal ob links, rechts, mittig oder eine sonstige Einstellung, es ist festzustellen, dass die Aggressivität der Menschen in allen Richtungen stark gestiegen ist. Und das schockiert mich ganz erheblich“, sagte Vollmöller. Für den Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit, Toleranz und die Demokratie – so wie man sie heute kennt – habe man lange hart arbeiten müssen, das gelte es zu schützen.

Wie die Hessenschau berichtet, waren Nordrhein-Westfalen und Thüringen der Schwerpunkt der Aktion. Dort würden sich die Durchsuchungen gegen eine „Schlüsselfigur“ der Nordhessischen Szene richten, Stanley R. Der Mann wurde an seinem Arbeitsplatz in Thüringen angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die durchsucht wurde. „In Thüringen wurden nach Angaben des dortigen Landeskriminalamts zwei Objekte durchsucht: eins im Raum Erfurt, eins im Raum Eisenach“, schreibt die Hessenschau weiter.

R. gehöre zu den Gründern der 2015 vom hessischen Innenministerium verbotenen Gruppe „Sturm 18 Cassel“ und habe Stephan E., den mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, gekannt.

Beuth: „Das Verbot ist ein Etappenerfolg“

„Ich bin dem Bundesinnenminister für sein entschlossenes Vorgehen gegen Combat 18 dankbar. Mit dem Verbot sendet der Staat ein klares Signal an die rechtsextremistische Szene in der Bundesrepublik: Wir sind wehrhaft und nutzen alle Mittel des Rechtsstaats, um extremistische Strukturen zu zerschlagen“, begrüßt der Hessische Innenminister Peter Beuth das Verbot durch das Bundesinnenministerium. Die hessischen Sicherheitsbehörden stünden bei der Vorbereitung des Verbots im engen Austausch mit dem Bundesinnenministerium und hätten ihre Erkenntnisse mit eingebracht.

Das Verbot sei ein Etappenerfolg im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus. Weiter erklärte Beuth, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus darüberhinaus eine Daueraufgabe bleibt, der die hessischen Sicherheitsbehörden weiterhin mit größtem Nachdruck tagtäglich nachgehen.

Neue Dringlichkeit hatte das Vorgehen nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle erreicht. Danach hatte Bundesinnenminister Seehofer ein Sechs-Punkte-Programm zur verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt. Hierzu gehört, so aus der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums, neben dem Aus- und Umbau des Bundeskriminalamts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch die intensive Nutzung des Instruments von Vereinsverboten.

„Insbesondere durch die Produktion und den Vertrieb von rechtsextremistischer Musik sowie die Organisation von rechtsextremistischen Konzerten hat „Combat 18 Deutschland“ die menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze in unsere Gesellschaft hineingetragen. Die Terrorserie des NSU, der abscheuliche Mord an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke und nicht zuletzt der Terrorakt in Halle im letzten Jahr haben uns auf brutale Weise vor Augen geführt, dass Rechtsextremismus und Antisemitismus eine erhebliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft sind“, erklärte Seehofer.

Gruppe wird als neonazistisch, rassistisch und fremdenfeindlich eingestuft

Das Verbot gegen die Vereinigung stütze sich darauf, dass Zwecke und Tätigkeiten von „Combat 18 Deutschland“ den Strafgesetzen zuwider liefen und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Sie werde als „neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung“ eingestuft, die in ihrer Zweckrichtung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweise.

Zum Hintergrund: Der Verein steht in der Tradition der im Jahr 1992 als rechtsextremistische Saalschutztruppe gegründeten britischen Vereinigung „Combat 18“ und genieße innerhalb der rechtsextremistischen Szene ein hohes Ansehen. Mit seiner Strahlkraft habe der Verein unter Rechtsextremisten eine Vorbildfunktion inne und werde als Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus verehrt. „Combat 18 Deutschland“ trete „selten öffentlichkeitswirksam in Erscheinung“. Bundesweit soll die Gruppe etwa 20 Mitglieder zählen.

Die neonazistische Ausrichtung der Gruppierung manifestiere sich insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation rechtsextremistischer Konzerte und den Verkauf von rechtsextremistischen Merchandise-Artikeln. Schon vorher wurden Mitglieder wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Verbot von „Combat 18 Deutschland“ sei das 18. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister. Zuletzt war im Februar 2016 der Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ verboten worden.

7 Gedanken zu “Auch eine „Combat 18“-Durchsuchung in Lauterbach

  1. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass gewählte Volksvertreter bedroht und ermordet werden. Der Mord an Walter Lübcke sowie der Anschlag auf Karamba Diaby sind Angriffe auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.
    [Art. 1 GG] In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen.

    Die im Artikel genannte und andere Organisationen ihrer Art können, in der politischen Debatte nicht bestehen und versuchen mit Gewalt und Terror ihre verdrehten Ansichten zu proklamieren.

    Die Rechtssprechung in Deutschland ist auf diese Bedrohungen nicht eingestellt, es bedarf dringend einer Novellierung, um solchen Menschen zeitnah habhaft zu werden damit sie mit besonderer Härte bestraft werden.

    @ Michael, such dir mal nen anderen Namen, is mir peinlich.

  2. Faschismus ist keine Meinung sondern eine Straftat.
    Das einzig Richtige das dieser “ Verein “ verboten wurde!
    @ Michael
    Zu solch einer Verdrehung ( fakes) polizeilicher Fakten ist jeder seriöser Kommentar müßig ……

  3. Oh jeh, ich kannte Lübcke auch und stehe der Afd näher wie der SED Nachfolge, muss ich nun auch einer Verhaftung am Arbeitsplatz befürchten?
    Wann wird denn die rote Flora und die Antifa verboten, die legen doch jede Nacht Teile von Leipzig, Berlin und Hamburg in Schutt und Asche.

    1. Was hat Ihr Kommentar eigentlich mit dem Artikel zu tun, ausser dass sie die Gefahr, die von solchen rechtsextremen und faschistischen Gruppierungen ausgeht, zu relativieren versuchen? Viel zu spät und mit viel zu langer Vorlaufzeit ist Combat18 verboten worden, weil unsere Staatsorgane nach wie vor viel zu Blind auf dem rechten Auge sind.
      Nebenbei hat das Antifa-Rechercheportal exif einen wichtigen Beitrag zum jetzigen Verbot beigetragen. Menschen- und Demokratiefeinde wie diese Rechtsextremisten müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates in ihre Schranken verwiesen werden.
      Nebenbei ist die rote Flora ein Gebäude in Hamburg, keine Gruppierung. Mir ist nicht bekannt, dass Gebäude durch die Gegend ziehen und irgendetwas in Schutt und Asche legen.
      Beste Grüße

    2. Ja, ja Herr oder Frau Michael. Auch ich kenne Leute wie Sie. Egal ob in Reis ein Sack China platzt oder in Schaufel ein Lübcke umfällt, Sie finden das ganz normal, weil Sie ohnehin den ganzen Tag Kopfstand machen und die Welt aus dem Kellerfenster betrachten. Schutt, Asche und Vogelschiss auf ihr Haupt, und zwar die vom 8. Mai 1945. Schönen Gruß an ihre Däumchen-Kameraden. Immer dran denken: Links ist, wo der Daumen rechts sitzt. Und Däumchen hoch ist oft in der untersten Schublade. Sollten Sie politische Orientierung suchen: Wenn Sie sich auf Ihr Däumchen-hoch setzen, haben Sie es genau in der Mitte. Dann mal aufstehen, dran riechen und die Farbe prüfen. Und dann den Standardsatz sprechen: Ich bin ja kein Nazi, aber…

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