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Es sei Totschlag gewesen und kein MordFall Johanna Bohnacker: Verteidigung legt Revision ein

GIEßEN (ol). Eine Woche ist es her, dass Rick J. wegen Mordes an der damals achtjährigen Johanna Bohnacker vor dem Landgericht Gießen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Außerdem wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Verteidigung des Verurteilten hat jetzt Einspruch eingelegt: Es sei Totschlag gewesen und kein Mord.

Wie die Hessenschau berichtet, hat die Verteidigung von Rick J., der am Montag vor dem Gießener Landgericht wegen Mordes an der damals achtjährigen Johanna Bohnacker zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, Revision eingelegt. Das soll ein Sprecher des Landgerichts Gießen am Montag mitgeteilt haben. Der Fall gehe jetzt vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der das Urteil überprüfen werde.

Bereits in seinem Abschlussplädoyer vor rund zwei Wochen plädierte der Verteidiger Uwe Krechel anders als die Anklage auf Totschlag. Totschlag sei objektiv und juristisch nachvollziehbar, denn es würden einfach keine eindeutigen Beweise für Mord vorliegen. „Die Grundvoraussetzungen für Totschlang sind erfüllt“, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer.

Das Gericht folgte bei der Urteilsverkündigung vergangenem Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Rick J. wegen Mordes – und nicht wegen Totschlags. Zudem stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Direkt nach dem Urteilsspruch kündigte Krechel an, in Revision zu gehen, das Urteil anzufechten.

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