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Urteil gegen Angeklagten Rick J. verkündetLebenslange Haft im Fall Johanna Bohnacker

EILMELDUNG|GIEßEN (akr). 19 Jahre ist es her, dass die damals achtjährige Johanna Bohnacker entführt, missbraucht und getötet wurde. Der Leichnam wurde viele Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück bei Lingelbach aufgefunden. Im Oktober 2017 wurde der mutmaßliche Mörder von Johanna festgenommen, im April diesen Jahres begann der Prozess und am heutigen Montag fiel das Urteil: Rick J. muss lebenslänglich ins Gefängnis.

Das Landgericht Gießen stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Dies verhindert, dass automatisch nach meistens 15 Jahren geprüft wird, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte J. wegen Mordes – und nicht wegen Totschlags, wie die Verteidigung plädiert hatte. Zudem wurde J. wegen des Besitzes von Kinderpornos und versuchter sexueller Nötigung verurteilt.

Die Richterin sagte, der Angeklagte habe „ohne jeden Zweifel“ Johanna überwältigt, betäubt und in den Kofferraum eines Wagens gesperrt. J. habe den Kopf des Mädchens mit 15 Metern Klebeband umwickelt. Das Band sei so zu seinem „Mordwerkzeug“ geworden. Auch die Richterin ging in ihrer Begründung darauf ein, dass Rick J. sich immer wieder versucht hat, rauszureden, Sachen zu beschönigen, dass er seine Aussagen auf die Prozesssituation anpasste. Eine Dreistigkeit, die die Richterin bis jetzt noch nicht erlebt habe. „Juristisch gesehen sind das alles bloße Schutzbehauptungen des Angeklagten gewesen. Umgangssprachlich ist es allerdings eine große Lüge“, sagte sie und fasste zusammen: Er habe eine Sexualstraftat gewollt, der Tod des Mädchen sei durch das Verkleben eingetreten und das Klebeband sei nicht verwendet worden, um sie ruhig zu stellen. Es sei kein Unfall gewesen. Für diese Tat muss Rick J. lebenslänglich ins Gefängnis.

„Es ist eine große Last, die von mir gefallen ist. Er hat die höchste Strafe bekommen, die er hätte bekommen können“, sagte Johannas Mutter. Immer wieder musste sie sich die grausamen Details zur Tat anhören. „Ich weiß nicht, woher ich meine Kraft genommen habe. Ich musste es mir anhören, meine Tochter musste es durchmachen. Das war ich ihr schuldig“, sagte sie. Abschließen könne sie damit niemals. Nicht nur Johannas Mutter ist erleichtert, auch Staatsanwalt Thomas Hauburger: „Ich bin erleichtert, dass das Verfahren einen richtigen Abschluss gefunden hat. Das Urteil markiert den Abschluss komplexer und nervenaufreibender Ermittlungen“. Uwe Krechel, der Anwalt von Rick J., ist mit dem Urteil allerdings nicht zufrieden. Er wolle in Revision gehen.

Es war der 2. September 1999, als die damals achtjährige Johanna Bohnacker in Ranstadt-Bobenhausen zum Spielen das Haus ihrer Eltern verließ, das letzte Mal, dass ihre Eltern sie lebend sahen, denn sie kehrte einfach nicht zurück. Eine großangelegte Suche nach dem Verschwinden des achtjährigen Mädchens blieb erfolglos, bis zum 1. April 2000, als ein Spaziergänger in einem Waldstück bei Lingelbach einen grausamen Fund machte: Der Leichnam eines Mädchens, der Leichnam von Johanna Bohnacker.

2016 geriet Rick J. in den Fokus der Ermittler, nachdem der mittlerweile 42-jährige in einem Maisfeld bei Nidda bei „sexuell motivierten Fesselspielen“ mit einer Minderjährigen erwischt wurde, Fesselspiele mit Klebeband. Das machte die Ermittler stutzig, wurde der Kopf von Johannas Leiche doch mit reihenweise Klebeband umwickelt aufgefunden. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen in Friedrichdorf im Hochtaunuskreis fanden die Ermittler schließlich 236 Datenträger und 120 Videokassetten mit kinderpornographischen Inhalten. Und auch die „sagenumwobene Spur 11“, wie sie Staatsanwalt Thomas Hauburger bezeichnet, das Fragment eines Fingerabdrucks auf einem Klebebandstück, führte schließlich zu Rick J.

Der Prozessauftakt war im April dieses Jahres. Heute, fast sieben Monate später endete der Prozess nach zahlreichen Tagen voller Anhörungen, Zeugenaussagen und Gutachten mit dem Urteil der Richterin. Während die Staatsanwaltschaft Gießen, die als Hauptkläger im Prozess auftrat, sowie die Mutter als Nebenklägerin, auf Mord und für lebenslange Haft plädierten, sprach sich die Verteidigung des Angeklagten für Totschlag aus. Ermordet habe der Angeklagte Johanna nicht, auch sexuell habe er sich nicht an ihr vergangen. Der Tod soll ein Unfall gewesen sein, sagte der Angeklagte – mehrmals. Doch Thomas Hauburger glaubte ihm nicht, immer wieder verstrickte sich Rick nämlich in widersprüchlichen Aussagen, die der Staatsanwalt in seinem Abschlussplädoyer noch einmal aufdeckte.

16 Gedanken zu “Lebenslange Haft im Fall Johanna Bohnacker

  1. @ Moritz
    >> So aber unterstellen Sie einem Kommentator, dass er nach Zustimmung fischen möchte. Das könnte man vielen Kommentatoren unterstellen… <<
    Ja, vielleicht möchte jeder Kommentator, dass sein Kommentar von anderen beachtet wird. Wenn er anderen öffentlich nichts mitteilen wollte, könnte er sich die Mühe ja sparen. Aber das war nicht mein Punkt.
    Es ist doch die Frage, was jemand zu einem Thema oder einer möglichen Diskussion inhaltlich beiträgt. Manche Kommentare/Kommentatoren appellieren bewusst nur an primitive Reaktionen (Kopf ab! Alle kastrieren! Möge der Täter in der Hölle schmoren! Auge um Auge, Zahn um Zahn! Usw.). Die Verfasser solcher Botschaften sind sicher, dass es eine gewisse "Zielgruppe" gibt, die immer so reagiert und dumpfe Zustimmung auf niedrigstem Niveau absondert. Hierdurch fühlen sie sich bestätigt und als Teil einer Gruppe Gleichgesinnter. Und genau das brauchen sie offensichtlich. Achten Sie mal darauf, was der Herr "Julius" gewöhnlich so postet. Und wie er auf Kritik reagiert.

  2. Bei manchen Antworten und Like, glaubt man diese Leute haben keine Kinder. Was währe wenn es ein Kind von diesen gewesen wäre?

  3. @ Alyeska
    Es ist richtig, dass man versucht, pädophile Sexualstraftäter in den Gefängnissen vor der „Lynchjustiz“ der Mithäftlinge zu schützen. Da gibt es aber nichts zu grummeln, denn anders als die bürgerlichen Ehrenrechte gelten die Menschenrechte und die Prinzipien des Rechtsstaats unabhängig von der Schwere der Schuld auch für Straftäter. In der Praxis ist es allerdings so, dass in der Subkultur der Strafanstalten eigene Gesetze gelten, gegen die die Justizbehörden weitgehend machtlos sind. So bezeichnete der aufgrund der falschen Anschuldigung einer Kollegin wegen Vergewaltigung unschuldig verurteilte Lehrer Horst Arnold (https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold) seine Haftzeit als täglichen Kampf ums Überleben (https://www.ndr.de/info/epg/Der-Fall-Arnold,sendung792310.html).

  4. @Däumchen runter!

    Es geht nicht um den Kommentar, ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich den Kommentar von Julius gutheiße. Hätten Sie nur den Kommentar erwähnt, währe ich mit Ihnen d’accord und hätte Ihre Abneigung in Erwägung gezogen. So aber unterstellen Sie einem Kommentator, dass er nach Zustimmung fischen möchte. Das könnte man vielen Kommentatoren unterstellen, was aber nicht heißt, dass ich das so sehe. Peace … Däumchen runter! …
    Der Weise hält seine Meinung zurück;
    also bin ich keiner. ;-)

  5. Ein Mann Missbraucht ein Kind und Tötet es danach und hier diskriminiert man über Julius ? Was soll das, dass Kind hat gelitten und wurd Getötet . In der Bibel seht schon Zahn um Zahn ,der Böses tut soll Böses erleiden.

  6. @P.Ferdinand
    „Leider“ (muß ich aus persönlichem Empfinden sagen) kommen diese Täger, die sich zB an Kindern vergriffen haben, in den Haftanstalten mittlerweile seit Jahren (weil eben genau diese Tatsachen bekannt sind) in extra Häuser (genannt zB „Haus Sonnenschein“), so daß sie eben vor derartigen „Zugriffen“ der anderen Häftlinge geschützt sind. *grummel*

  7. @ Moritz
    Vielleicht sollten Sie mal Ihre Wertehierachie überprüfen! „Möge er schmoren und leiden bis ans Lebensende“ halte ich für einen absolut unterirdischen Kommentar.
    Und es ist ja nicht der erste dieser Art. Warum postet man einen solchen Satz? Doch wohl nur, um ganz billig an zustimmende Kommentare oder Likes zu kommen! Wenn die Kategorie „erbärmlich“ angebracht wäre, dann doch wohl dort.

  8. Ach, was muss man oft von bösen
    Lesern hören oder lesen!
    Wie zum Beispiel hier von einem
    Moritz, diesem oder keinem.
    _________

    „Der Fall ist zu ernst, als dass man seine Abneigung gegen einen Kommentator hier öffentlich machen muss.“
    Vielleicht könnten Sie in Erwägung ziehen, dass meine Abneigung sich gegen die Art des Kommentars richtet. Und der Fall ist keineswegs zu ernst, um sich gegen eine unqualifizierte Urteilsbewertung und den über den Verurteilten ausgesprochenen Fluch „möge er schmoren und leiden bis ans Lebensende“ auszusprechen.
    Ihre „Erkenntnis“, dass ich damit genau dasselbe machte, was ich dem Kommentator vorwerfe, entspringt Ihrer undifferenzierten Sichtweise. Ich benutze nur dieselben Wendungen wie der Kommentator, um diese zu karikieren und so zu verdeutlichen, warum ich die hier geäußerte „Meinung“ ablehne.
    Da Ihr Vorwurf mich nicht trifft, ziehe ich mir auch das „erbärmlich“ nicht an. Vielleicht hätten Sie sich Ihre Verteidigungsrede sparen sollen.

  9. „Däumchen Runter“ ist die spezialität unseres AFD Hetzers hier, als verbreiter von Fake Hetzte ( „Nachrichten“ ) kennen sie schon die Funktionen einen Router neu zu starten und Cookies zu löshcen um eine neue Ip nr. zu bekommen und um nochmal voten zu dürfen :))) erbärmliches Subjekt, hab hier Fake likes nicht nötig wei du in deiner kranken Welt, sollte mMn auch abgeschafft werden wil sie sowieso immer von dem AFD Clowns hier manupuliert werden.

  10. Also, gemeint war: Julius hat nicht den eigenen Kommentar geliked, sondern die Kritik von „Däumchen runter“ mutmaßlich als einziger disliked. Läuft aber auf dasselbe hinaus.

  11. Julius hat endlich seinen Kommentar geliked! Insofern hat die Gerechtigkeit gesiegt. Das können die armen kleinen Ferkel, die die Groko für weitere zwei Jahre ohne Betäubung kastrieren lässt, leider nicht behaupten. Andere dagegen werden nicht mal mit Betäubung… Aber lassen wir das. Ein Trost: Sexualmörder, die sich an Kindern vergehen, erleben Haftanstalten die Hölle. Siehe https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/silvio-s—kriminologe-pfeiffer-ueber-kindermoerder-und-triebtaeter-6909818.html

  12. @Däumchen runter!
    Der Fall ist zu ernst, als das man seine Abneigung gegen einen Kommentator hier öffentlich machen muss. Sie machen genau das, was Sie Julius vorwerfen, mit Erfolg wie man sieht. Das ist erbärmlich!

  13. Dank 19 Jahren gemächlicher Ermittlungen hat der Täter seine Jugend voll auskosten können. Im Gegensatz zu seinem Opfer. Was heißt schon „lebenslänglich“, wenn man die besten Jahre hinter sich hat? Und wetten, dass die angekündigte Revision erfolgreich sein wird? Wie kann man zweifelsfrei nachweisen, dass der Täter das Opfer mit dem Klebeband ersticken WOLLTE? Ich ahne Fürchterliches. Die besondere Schwere der Schuld wird kassiert, und in 15 Jahren begegnen wir Rick J. als Start-up-Unternehmer mit einem Onlineshop „Klebeband für alle Gelegenheiten“. Denkt an meine Worte!

  14. @ Julius
    Der Fall ist einfach zu ernst, um damit nach Zustimmung zu fischen. Möge Ihr Kommentar – außer vielleicht dem eigenen – bis ans Lebensende kein einziges Like erhaschen. Er schmore in Nichtbeachtung.

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