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KOMMENTAR zur Klingelschild-Datenschutz-BeschwerdeNamen auf Klingeln abschaffen? Was für ein Irrsinn!

MeinungALSFELD (akr). Bis Ende des Jahres werden in Wien 220.000 Namen auf Klingelschildern entfernt. Ein Mieter ist der Ansicht, sein Name auf der Klingel verstoße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung. Daher empfiehlt nun der große, deutsche Vermieterverband „Haus und Grund“ seinen Mitgliedern, alle von ihnen angebrachten Namensschilder auf Klingeln zu entfernen. Was für ein kompletter Irrsinn, findet OL-Volontärin Alina Roth.

Manchmal möchte man einfach unerkannt bleiben. Oder zumindest seine Privatsphäre schützen. Deswegen stehen an Bankschaltern überall diese hübschen Schilder. „Abstand halten, Diskretion!“ Sie erinnern uns daran, dass es Dinge gibt, die uns im Leben der anderen nichts angehen. Manchmal wäre es auch nicht schlecht, völlig untertauchen zu können. Wenn einen der Gerichtsvollzieher doch nur nich finden könnte. Oder die bösen Schwiegereltern.

Ja, das wäre alles nett – und wer das wirklich tun möchte, der kann das auch. Es gibt seine Pflicht, den Namen an der Haustür stehen zu haben. Aber wie weltfremd muss man sein, dass man einen generellen, groben Datenschutz-Verstoß daran sieht, wenn der eigene Name an der Haustür steht? Und wenn Dank der heutigen Klage-Industrie Vermieter vorsorglich alle Klingelschilder entfernen wollen, weil ja irgendwo ein Mieter dabei sein könnte, der zu faul ist, das Schildchen selbst zu entfernen und lieber vor Gericht zieht.

Datenschutz ist schön und gut, aber diese Überlegung zeigt, wie man es übertreiben kann. Hat sich mal jemand Gedanken gemacht, was für ein Aufwand das wäre, das gesamte Adresssystem umzustellen? Und als ob Mietshäuser nicht schon anonym genug wären. Mit einem System aus reinen Nummern wäre es noch extremer. Ganz zu schweigen von den ganzen verwirrten Postboten und Essenslieferanten, die verzweifelt im Treppenhaus hin und her laufen würden.

Aber man kann das System natürlich auch noch weiter auf die Spitze treiben – und den Datenschutz bei der Geburt berücksichtigen, in dem man Namen komplett abschafft. Dann hätte man sich als Eltern den Stress mit der Suche nach dem richtigen gleich gespart. Und auf Grabsteinen steht dann irgendwann „hier ruht Nummer 120“. Oh welch schöne, datengeschützte, neue Welt!

3 Gedanken zu “Namen auf Klingeln abschaffen? Was für ein Irrsinn!

  1. Die DSGVO ist für die Datenverarbeitung entwickelt worden, die für das Internet sehr wichtig ist. Doch für Klingelschilder gelten doch ganz andere visuelle Gesetze. Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen, ob ein Schild and der Türklingel ist. Aber für den Briefträger ist eine Nahmenszuordnung schon besser, als wie eine Nummernzuordnung. Es passiert immer wieder, das ein Brief im falschen Briefkasten landet.

  2. Ich hatte noch nie einen Namen an der Klingel, wer was von mir will, sollte auch wissen, wo ich wohne oder bekommt es gesagt wenn ich das möchte. Und auf andere Besucher verzichte ich gerne. Das System mit reinen Wohnungsnummern an den Klingeln ist übrigens z.B. in den USA seit Jahren üblich.

  3. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat doch bereits gestern schon erklärt, dass nach Ihrer Ansicht Namensschilder auf Klingeln nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO fallen! Die Datenschutzbeauftragte wörtlich: „Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Datensysteme da“. Nur in besonderen fällen könnte ein Mieter ein Widerspruchsrecht haben. Solange die Bundesdatenschutzbeauftragte diese Meinung vertritt, können alle beruhigt bleiben.

    Die Aufregung ist also überflüssig!

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