DGB Vogelsberg: Aufruf zu Betriebsratswahlen 2018Betriebsratswahlen 2018: Geh‘ wählen – damit du nicht zu kurz kommst!
VOGELSBERG (ol). Vom 1. März bis zum 31. Mai finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Der Vorsitzende des DGB-Vogelsbergkreis Ingo Schwalm und der gesamte Vorstand, rufen die Beschäftigten im Vogelsberg auf, sich daran zu beteiligen und ihre Interessensvertretungen im Betrieb zu wählen.
In der Pressemitteilung heißt es, Ingo Schwalm betonte: „Die Mitbestimmung ist der zentrale Baustein für die Zukunft der modernen und demokratischen Arbeitsgesellschaft. Mit der Digitalisierung müssen Beschäftigte zunehmend mehr Verantwortung tragen, wann, wo und wie sie arbeiten.“ Dazu brauchen sie mehr und bessere Rechte für den Arbeitsalltag. Und sie brauchen Betriebsräte, die sich zusammen mit ihrer Gewerkschaft dafür einsetzen, dass diese Rechte auch umgesetzt werden.
Mitbestimmung verkleinere Herrschaft und Unfreiheit im Betrieb, sie sei elementarer Bestandteil der demokratischen Ordnung, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Ohne die aktive Teilhabe der Belegschaften gebe es keine Innovationen und keine guten Produkte oder Dienstleistungen. „Betriebsräte und ihre Gewerkschaften setzen sich dafür ein, dass die Arbeit für den Menschen da ist und nicht umgekehrt“, erklärt Schwalm weiter.
Betriebsrat sorge für Schutz und menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt
Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen gingen nur mit Betriebsrat. Betriebsräte stehen für Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit, bei Überstunden, bei Weiterbildung, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Technische Kontrollen und Überwachungen, auch am Computer, dürften nur mit Zustimmung des Betriebsrates vorgenommen werden. Der Betriebsrat sorge für Schutz und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt. Ohne Betriebsräte würden die Rechte der Belegschaft, die das Betriebsverfassungsgesetz gebe, verfallen. Das Gesetz schreibe Wahlen vor.
Man sei nicht von der Genehmigung oder Duldung des Betriebsinhabers abhängig. Dort, wo es Betriebsräte gebe, seien die Entgelte nachweislich höher, die Arbeitsbedingungen besser, die Arbeitsplätze sicherer und die Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher. „Die betriebliche Mitbestimmung ist ein Gewinn für Unternehmen und ihre Beschäftigten“, so Schwalm weiter. Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden. Wahlberechtigt seien nicht nur die Vollzeitbeschäftigten, sondern auch volljährige Auszubildende, Praktikanten sowie befristet oder teilzeitig Beschäftigte und Aushilfen. Der Arbeitgeber dürfe die Wahl nicht behindern, bei Problemen helfe die zuständige Gewerkschaft. Die diesjährigen Betriebsratswahlen enden im Mai 2018.
Vielen Dank für die kurze und bündige Antwort Herr Schwalm.
Mich hätte es dennoch gefreut, wenn Sie mal auf meine vier Fragen geantwortet hätten. Die Fragen waren ja wortwörtlich an den „DGB“ und nicht an die Gewerkschaft gerichtet.
Die Antworten interessieren ja vielleicht noch weitere Arbeitnehmer …
Leider die Gelegenheit verpasst hier mal öffentlich Stellung zu zubeziehen und Werbung in eigener Sache zu betreiben.
Vielen Dank für den Kommentar! Bitte an eure zuständige Gewerkschaft wenden und die erforderlichen Informationen und Hilfen fordern.LG Ingo Schwalm
Ich würde gerne wählen und mein Recht auf demokratische Mitbestimmung wahr nehmen.
Die Problematik an der Sache?
Wir sind ein Betrieb mit einer Anzahl von Mitarbeitern im dreistelligen Bereich. Die, die es in der Vergangenheit probiert haben einen Betriebsrat auf die Beine zu stellen, wurden allesamt mehr oder weniger raus gemobbt. Das heisst, es wurden ihnen seitens der Geschäftsleitung und des Vertriebsleiters Steine in den Weg gelegt wo es nur ging. Das dauerte so lange bis diese mutigen Mitarbeiter keine Kraft mehr hatten und von sich aus kündigten. Das sind nun zwar schon ein paar Jahre her, aber aktuell traut sich natürlich keiner mehr einen solchen Betriebsrat auf die Beine zu stellen aus Angst ebenfalls „Repressalien“ zu erleiden. Man trägt ja schließlich auch eine gewisse Verantwortung für seine Familie hierbei.
Die Geschäftsleitung hat hier regelrecht den Daumen drauf! Das Thema wird mehr oder weniger totgeschwiegen. Und wehedem man nimmt es in den Mund. Dann gehen die „oberen Herren“ hoch wie ein HB-Männchen.
Fazit: Einen solchen Betriebsrat kann eigentlich nur jemand gründen, der nichts groß zu verlieren hat, weil er A) entweder kurz vor der Rente steht oder B) noch jung und ledig ist und die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, das er im Zweifelsfall problemlos den Job wechseln kann, wenn’s schief läuft.
Und auch dann bedarf es noch der Unterstützung weiterer Mitstreiter.
Mir ist bekannt, das Betriebsräte in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden KÖNNEN (wie Sie es so schön schreiben).
Die Frage ist doch, ab wievielen Mitarbeitern wird eine Betriebsratswahl zur Pflicht für den Betrieb? Gibt es diese Pflicht überhaupt?
Wenn ja, wie könnnen Betriebe mit über 100 Mitarbeitern diese Pflicht bisher systematisch umgehen?
Wenn nein, warum setzt sich der DGB nicht für eine solche Betriebsratspflicht ab einer gewissen Betriebsgröße ein?
Ich lese in all den Jahren leider nichts hierüber Herr Schwalm.
Auch aus der Politik kommt dahingehend leider sehr wenig bis gar nichts!