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Tabuthema Schwangerschaftsabbruch: Ein Kommentar von Luisa StockEs ist Zeit, über Abtreibungen zu reden

MeinungMEINUNG|REGION. Mit Schwangerschaftsabbrüchen dürfen Ärzte in Deutschland auf ihren Webseiten nicht werben. Nicht mal informieren darüber dürfen sie. Das zeigt der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die an diesem Freitag deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde – eine Frau, die sich für die Rechte der Frauen einsetzt. Eine Frau, die sich zurecht gegen den Paragrafen 219a einsetzt. Warum wir das Thema Abtreibung  nicht tabuisieren und endlich darüber reden sollten. Ein Kommentar von Luisa Stock.

Für einen Schwangerschaftsabbruch zu werben ist Ärzten in Deutschland untersagt – vor allem, wenn damit Geld verdient wird. Weil die Gießener Ärztin Kristina Hänel genau das aber tat – verlinken, informieren, aufklären und damit „werben“ – wurde sie heute in Gießen wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Eine absurde und nicht zeitgemäße Entscheidung.

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise (1) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder (2) Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so steht es im Paragrafen 219a geschrieben. Das hat Kristina Hänel getan.

Um den Paragrafen zu verstehen, sollte man bedenken, dass er aus dem Jahr 1933 stammt und mit nationalsozialistischem Tenor ein Frauenbild wiederspiegelt, das sich deutlich einer heutigen Demokratieauffassung und einem immer weiter aufblühendem Feminismus entgegensträubt. Weibliche Selbstbestimmung gab es zu dieser Zeit kaum – oder sie wurde unterdrückt – das Gesetz von damals macht es möglich, dass diese Unterdrückung bis heute andauert. Warum in Deutschland immer noch im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung geurteilt wird, bleibt eine gute Frage. Man dachte doch, diese Zeiten seien lange vorbei.

Sie sind es nicht: Mit dem Paragrafen 219a und der Verurteilung von Kristina Hänel mischt sich der Staat in einen intimen Bereich der Frau ein. Er mischt sich in ihren Körper ein, in ihre Entscheidung. Er mischt sich in die Informationsfreiheit der Frauen ein, einem Grundrecht jedes Menschen.

Kristina Hänel ist daher keine Verbrecherin, sondern eine Heldin. Sie stellte sich in einem Akt des zivilen Ungehorsams gegen ein überkommenes Gesetz, gegen den faschistischen Geist und gegen die Kontrolle des Staates.

Schwangerschaftsabbrüche sind und waren immer Alltag

In Deutschland steht man bei Abtreibungen mit einem Bein im Gefängnis. Das belastet viele Ärzte – und vor allem uns Frauen. Dabei sind Schwangerschaftsabbrüche auf der ganzen Welt Alltag  – ob sie verboten sind oder nicht. Das war so und das wird immer so sein. Früher wurden sie oft von ungelehrten Frauen vorgenommen, in armen Ländern ist das heute noch so. Mit Stricknadeln und Kräutermischungen entfernten sie den Fötus und brachten nicht selten dabei die Mutter in große Gefahr. Heute gibt es sichere Methoden und jede Frau hat ein Recht darauf, sich zu ihrem eigenen Wohl und Schutz darüber sachlich und seriös zu informieren.

Wir schreiben das Jahr 2017, 84 Jahre nach Entstehung des Paragrafen 219a. Jetzt ist die Zeit gekommen, in der man sich fragen sollte, warum es so etwas immer noch gibt. Es ist die Zeit gekommen, Abtreibungen nicht mehr zu tabuisieren und Frauen und Ärzte als Straftäter darzustellen. Es ist die Zeit gekommen, über Abtreibungen zu sprechen: offen, ehrlich und vor allem frei.

Der Paragraf 219a muss abgeschafft werden. Und wenn daran noch niemand der Verantwortlichen gedacht hat, dann hoffentlich jetzt nach dem Urteil gegen Kristina Hänel und dem Aufschrei mehrere Hunderttausend Frauen in Deutschland.

Umfrage: Sollte der Paragraf 219a abgeschafft werden?

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8 Gedanken zu “Es ist Zeit, über Abtreibungen zu reden

  1. Da sind kaum Argumente sondern eine Vermischung von Themen und Fakten. Wenn Sie eine solche Feststellung als Diffamierung wahrnehmen, kann ich Ihnen auch nicht mehr aus der Filterblase helfen.

  2. @Storndorf4ever
    Können Sie nur diffamieren oder auch auf meine Argumente eingehen?
    Daß es einen Widerspruch gibt zwischen „Schutz des ungeborenen Lebens“ einerseits und (zumindest) Billigung von Waffenexporten andererseits, ist ja nun offensichtlich.

  3. Also Aleyaka, es ist schon armselig und eigentlich müsste ich mir die Zeit sparen: Aber erst zitieren Sie die juristische Faktenlahe falsch, dann vergleichen Sie die Abtreibung eines Lebewesens, welches bereits einen Herzschlag und Gefühle hat, aber für sie nur ein Zellhaufen ist, mit Verhütung.

    Und weil Sie gar keine Argumente mehr haben und jemanden mit einer anderen Meinung einfach nur von Ihrem Weltbild überzeugen wollen, welches ich hier gar nicht beurteilen will, bringen Sie noch Rüstungsexporte und die Todesstrafe ins Spiel.
    Was soll man dazu sagen, außer 6 setzen, Thema verfehlt.

  4. @christo67
    Wenn es bereits ein (fertiger?) kleiner Junge oder entsprechend ein kleines Mädchen ist, „welches danach strebt, von seiner Mutter geboren zu werden“, wo kommen dann die (nicht sooo wenigen) Fehlgeburten her, welche üblicherweise bis zur „Grenze“ 3. auf 4. Monat (also ohnehin bis incl 12. SSW) spontan passieren? Ich selbst hatte derer 5 (!) In meiner Familie gab es überdies sogar den Fall eines 2 Tage vor Geburtstermin im Mutterleib gestorbenen Fötus. Die Geburt wurde auf natürlichem Weg eingeleitet, die Betreffende wußte also, daß sie mit einem Leichnam in den Wehen liegt und ihn auf die Welt bringt.
    Wie würden Sie sowas bezeichnen? Als Selbstmord des Embryos/Fötus? Denn in diesen Fällen „strebte es“ wohl doch nicht „danach, von seiner Mutter geboren zu werden“

    Und zur Frage, warum denn bereits geborenes Leben getötet bzw aufgrund von legalen Waffenexporten getötet werden darf, ohne daß sich dieselben „Embryoschützer“ genauso darüber aufregen, nehmen Sie bezeichnenderweise keine Stellung!

  5. Ich glaube Deutschland hängt da total hinterher. In anderen Ländern ist diese Art von Information auch möglich. Werbung für Abreibung zu machen ist der falsche Ansatz, aber kostenfreie Informationsstellen, wie es sie zum Thema Sucht etc. gibt, eben Dinge, über die man mit einer neutralen Person sprechen sollte, halte ich für sinnvoll. Dort sollten natürlich alle Optionen aufgezeigt werden und der Schritt der Abtreibung nur als letzte Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. Die Abtreibung darf in keinem Fall als die Option genutzt werden, wenn die Pille danach nicht mehr funktioniert. Wenn aber eine Frau bei dem Anblick ihres Kindes ihres Kindes eine Vergewaltigung wieder und wieder im Kopf durchlebt, dann bin ich sehr wohl für Abtreibung.

  6. @alyeska
    Zur Klarstellung der juristischen Faktenlage:
    Der Paragraph 218 ist nicht abgeschafft worden. Abtreibung ist immer noch ein Verbrechen; ist aber straffrei, wenn die Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate erfolgt. (skurril!)
    Und zur Terminologie:
    Was da im Mutterliebe heranwächst, ist kein Zellhaufen, sondern ein sehr kleines menschliches Wesen, ein kleiner Junge oder ein kleines Mädchen, welches danach strebt von seiner Mutter geboren zu werden.
    Und noch etwas zur Verhütung:
    Diese verhindert das Verschmelzen von Ei- und Samenzelle, dem Beginn des menschlichen Lebens. Bei Verhütung von Mord zu sprechen, ist also völlig fehl am Platz.

  7. @Storndorf4ever
    Ihnen ist aber schon aufgefallen, daß bereits vor etlichen Jahren der § 218 abgeschafft wurde?
    Es ist schlimm, daß die Entwicklung der letzten Jahre offenbar spurlos an Ihnen vorübergegangen ist.

    Ok, Abtreibung eines Zellhaufens (weil eh nur bis 12. Schwangerschaftswoche erlaubt) ist also Mord – dann ist Verhütung bereits Massenmord (einfach nur logisch weitergedacht).

    Ergo müßte dann auch jegliche Herstellung von Waffen bzw deren Export (Deutschland ist drittgrößter Waffenexporteur), logischerweise auch die Werbung für Waffen, verboten werden.

    Anders ausgedrückt:
    Bereits geborenes Leben lässt man verhungern, die töte man mit Giftgas, Bomben, Gewehrkugeln etc., da regen sich die sogenannten Lebensschützer des Ungeborenen nicht mehr auf.
    Es gehört zum Beispiel in den USA zu den Widersprüchen der Pro-life Bewegung, dass die Mehrheit ihrer Anhänger die Todesstrafe befürwortet.

  8. Also manchmal sollte man lieber erstmal 4 Sekunden nachdenken bevor man so einen Kommentar veröffentlicht.

    Es gibt ganz sicher 99,999999% schlechte Dinge aus der Zeit von 1933 bis 1945, die mit nichts zu entschuldigen sind. Aber das einzige Gesetz dieser Zeit, was lebensbejahend und positiv ist zu diskreditieren wegen der Zeit, aus der es stammt? Kann man überhaupt schlechter argumentieren?

    Natürlich sollten es Ausnahmen geben bei Vergewaltigungen oder ähnlich schlimmen Dingen. Aber ansonsten ist Abtreibung schlicht Mord an sehr jungem Leben, und dafür sollte man zurecht nicht werben dürfen. Und wie schlimm willkürlicher Mord ist weil es jemand will, genau das zeigt die Zeit nach 1933… so schade, diese Verdrehung von der Geschichte.

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