Ärger um Verkauf von Grundstücken im KreisbesitzLandrat: „Schritte sind rechtlich nicht angreifbar“
VOGELSBERGKREIS (ol). Landrat Manfred Görig (SPD) weist die CDU-Kritik an seinem Stellvertreter, dem Ersten Kreisbeigeordneten Peter Zielinski (Bündnis 90/Die Grünen), zurück. Alle Schritte zum Verkauf eines nicht mehr benötigten Kreis-Grundstücks in Lauterbach seien nachvollziehbar und rechtlich nicht angreifbar. Die Gremien und alle Fraktionen seien hinreichend informiert worden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Kreistag hatte mit Mehrheit am 23. Juli beschlossen, dass der Kreisausschuss generell die Möglichkeit erhält, nicht mehr benötigte Grundstücke zu verkaufen – bis zu einer Obergrenze von 400.000 Euro. Dies erhöhe die Handlungsfähigkeit und schneide gleichzeitig keine Fraktion von der Meinungsfindung ab, weil ja alle Fraktionen nach dem Stärkeverhältnis im Kreisausschuss vertreten seien.
Am gleichen Tag, dem 23. Juli, habe der Kreisausschuss über zwei Grundstücksangelegenheiten abgestimmt, und zwar einstimmig. Nämlich zum einen die ehemalige Grundschule in Frischborn zu verkaufen, und zum zweiten den Landrat und den Vize-Landrat zu beauftragen, über das Kaufangebot eines möglichen Investors zu verhandeln.
Verhandeln über den Verkauf
Der Kreisausschuss habe nicht beschlossen, das Gelände zu verkaufen, sondern über die Inhalte des Vertrags zu verhandeln, der aus Sicht von Görig und Zielinski zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht unterschriftsreif war. Der Vertragsentwurf als Anlage zur Tagesordnung des Kreisausschusses sei nicht von der Kreisverwaltung aufgestellt worden, sondern wurde vom möglichen Investor an den Kreis herangetragen. Das Mandat zum Verhandeln durch den Kreisausschuss-Beschluss habe zum Ziel gehabt, für den Landkreis akzeptable Bedingungen heraus zu handeln. „Die Ermächtigung zu einer Verhandlung kann nicht gleichgesetzt werden mit dem vollzogenen Verkauf“, unterstreicht der Landrat.
Über diese beiden Grundstücksangelegenheiten wussten die Vertreter aller Fraktionen im Kreisausschuss frühzeitig vor der Sitzung am 23. Juli Bescheid, denn die Einladung zum Kreisausschuss am 23. Juli wurde am 15. Juli versandt, erläutert der Landrat.
Am Vormittag des 23. Juli, als in Romrod nachmittags der Kreistag und abends der Kreisausschuss tagten, habe Liegenschaftsdezernent Peter Zielinski mit Rainer Vollmöller gesprochen. In diesem Gespräch habe Zielinski auf Nachfrage des Lauterbacher Bürgermeisters wahrheitsgemäß geantwortet, dass es für das Eisteich-Gelände an der Fuldaer Straße einen einzigen Kaufinteressenten gebe, berichtet Landrat Görig. Hierbei sei wichtig zu wissen, dass der Landkreis nur möglicher Verkäufer des Grundstücks sei – die Planungshoheit und die letzte Entscheidung über die Nutzung liege bei der Stadt Lauterbach.
Einen Tag nach der Kreisausschuss-Sitzung – am 24. Juli – habe Bürgermeister Vollmöller dem Ersten Kreisbeigeordneten Zielinski mitgeteilt, dass es noch einen weiteren Kaufinteressenten gebe. „Daraufhin haben der Erste Kreisbeigeordnete und ich gemeinsam beschlossen, dass wir das Gelände öffentlich anbieten im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung“, beschreibt Görig das weitere Geschehen. Das sei rechtlich einwandfrei.
Landrat weist CDU-Kritik zurück
Über diese Vorgehensweise – also die öffentliche Ausschreibung des Objekts – habe Erster Kreisbeigeordneter Zielinski am 25. Juli pflichtgemäß die Mitglieder des Kreisausschusses schriftlich unterrichtet. Die CDU habe in keinem Punkt Recht mit dem – teils verdeckten – Vorwurf, hier habe es „Alleingänge“ oder rechtliche Unklarheiten gegeben. Der Kreisausschuss-Beschluss zum Verhandeln werde durch die angeordnete öffentliche Ausschreibung selbstverständlich nicht ausgeführt, sondern durch das öffentliche Verfahren ersetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung ist am 2. August in den Zeitungen erschienen. Bis 20. August läuft die Frist für mögliche Kaufinteressenten, heißt es in der Mitteilung. Der Kreisausschuss werde am 11. September über das beste bis dahin vorgelegte Kaufangebot entscheiden. Zwischenzeitlich seien noch weitere Bewerbungen eingegangen, berichtet der Landrat.
Landrat Görig macht abschließend deutlich, dass die Stadt Lauterbach für die Bauleitplanung und den Flächennutzungsplan zuständig sei. Jeder mögliche Investor müsse sich über die Nutzungsmöglichkeiten mit der Stadt einigen.
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