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Rodungen an der B49: "Rückschnitt" sagt Hessen Mobil, "Kahlschlag" ein Forstmann„Schade“: Auch alte Bäume sind gefallen

ROMROD (aep). Schnurgerade, große Bäume und hohe Böschungen: Derart verlässt die Bundesstraße 49 das Städtchen Romrod Richtung Schellnhausen. Dort fallen jetzt große liegende Stämme am Straßenrand auf – und dass die Böschung auf der einen Seite ziemlich kahl erscheint. Eine Rodung? Soll die Straße verbreitert werden? Doch was nach Kahlschlag aussieht, sei Baumpflege, meint die Straßenverkehrsbehörde Hessen Mobil. Ein Fachmann widerspricht: „Das ist Kahlschlag. Schade!“

Bei Hessenmobil in Schotten fragte Oberhessen-live nach, was es denn mit der kahlen Böschung auf sich hat, auf der neben etlichen dünnen Stämmchen auch eine Reihe stärkerer, mehr als zehn Meter hoher Bäume gefällt wurden. „Rückschnitt“ und „auf den Stock gesetzt“, nennt man das allerdings in dem Amt und liefert die Begründung dafür anschließend per E-Mail.

An der B 49 habe eine Fachfirma „Arbeiten zur Gehölzpflege“ ausgeführt, heißt es darin. „Gehölzpflegearbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Naturschutzes notwendig. Damit die Straßen frei von in die Fahrbahn ragenden Ästen bleibt und sich der Strauchbestand gesund entwickelt, müssen Gehölze regelmäßig auf den Stock gesetzt werden. Das bedeutet, die Gehölze werden bis Bodennähe verkürzt und ausgedünnt.“

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Schnurgerade führt die B49 aus Romrod gen Gießen. In der Böschung rechts mussten auch starke Bäume fallen.

Das geschehe nach einem Plan, heißt es weiter:  „Im Zeitraum November bis Februar erfolgt daher der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Hessens Straßen. Die Belange des Naturschutzes werden von Hessen Mobil dabei besonders berücksichtigt. Daher werden geplanten Arbeiten vorab mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt“ Über den „Rückschnitt“ in Romrod sei die Naturschutzbehörde informiert worden. Üblicherweise verlaufe die Gehölzpflege gemäß der Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde abschnittsweise. Das heißt, die Gehölze werden in einem Teilbereich auf den Stock gesetzt und ein weiterer Abschnitt bleibe unberührt. An der B 49 sei daher der Bestand an der gegenüberliegenden Böschung belassen worden. „Nist- und Brutmöglichkeiten für Vögel bleiben somit erhalten.“

Ein Fachmann aus dem Forstbereich, der nicht genannt werden möchte, sieht das auf Anfrage von Oberhessen-live aber anders: „Das war nicht nötig“, lautet sein Urteil. Büsche und Hecken in Böschungen „auf den Stock“ zu setzen, sehe anders aus: „Die haben dort auch wunderbare Solitärbäume gefällt. Eine schöne Kirsche ist darunter.“ Das sei ein verändernder Eingriff gewesen, bei dem zu prüfen sei, ob nicht Naturschutzbelange betroffen seien.

 

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