35-Jähriger alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegsMit 3,1 Promille aus dem Verkehr gezogen
GRÜNBERG (ol). Gegen 19.40 Uhr endete am Samstag die Fahrt eines 57-jährigen Grünbergers. In der Bismarkstraße kontrollierte die Polizei den Mann, der mit seinem Mazda unterwegs war.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,1 Promille bei dem Mann. Es folgte der Transport zur Dienststelle, eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Das teilte die Polizei mit
Mit deutlich weniger Blutalkohol (1,1 Promille) befand sich ein 35-jähriger Grünberger am Sonntagmorgen nicht mehr in der Lage seinen Pkw zu führen. Bei einer Kontrolle in der Lauterer Straße stellte die Polizei bei ihm den vorangegangenen Alkoholkonsum gegen 1.40 Uhr fest und beendete damit seine Fahrt. Die Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ist nicht die einzige, die der Fahrer erhält. Einen Führerschein konnten die Beamten bei ihm auch nicht sicherstellen, er ist nach ersten Erkenntnissen nämlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
– 0,0 Promille für Fahranfänger während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr.
– Für alle anderen: Ab 0,3 Promille drohen bei Beteiligung an einem Unfall oder sonst auffälliger Fahrweise Führerscheinentzug, Geldstrafe und Punkte.
– Betrunkene Radler können ebenfalls den Führerschein verlieren. Als fahrunfähig gilt ein Radler ab 1,6 Promille. Eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) und Geldbuße sind möglich.
– Verlust des Versicherungsschutzes droht. Alle Verkehrsteilnehmer sollten bedenken, dass die Fahrzeug-Versicherer im Leistungsfall beim vorherigen Genuss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr keinen Spaß verstehen und Regressforderungen prüfen.
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