Zwei behördliche Flyer sollen über Denkmalsanierung informieren:Hinter der Vorschrift steht eine Einladung
ALSFELD (aep). Sie sind äußerlich bunt wie eine Eventeinladung, inhaltlich allerdings einladend wie ein Formblatt vom Finanzamt. Aber wer sich davon nicht abschrecken lässt, der bekommt als Hauseigentümer oder Bauherr mit den beiden Flyern, die die Kreisverwaltung jetzt zusammen mit Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule vorstellte, tatsächlich erste Hinweise, wie ein denkmalgeschütztes Haus denkmalgerecht saniert werden kann. Oder – um den Ton aufzugreifen – saniert zu werden hat.
Im Zuge seines Vorhabens, die Sanierung der Alsfelder Altstadt voranzutreiben, lud Alsfelds Bürgermeister zu einem Pressegespräch, um Alsfelder Hauseigentümern die beiden zusammengehörigen Faltblätter nahezubringen, die zur denkmalgerechten Sanierung ermutigen sollen. Dafür kamen auch eigens der Leiter des Kreisbauamtes, Bernhard Hofmann, der Bauaufsichtsdezernent Henz Geißel und der Bezirkskonservator Ansgar Brockmann ins Rathaus. „Die Öffentlichkeit hungert nach solchen Informationen“, leitete Paule die Vorstellung der Flyer ein, die jetzt auch in Alsfeld erhältlich sind. Damit wolle man den Interessenten näher kommen, erklärte Heinz Geißel, denn erfahrungsgemäß kämen die erst ins eigene Rathaus, ehe sie sich im Kreishaus informierten.
Die Motivation zur Auflage der beiden Faltblätter fasste Bernhard Hofmann zusammen: „Die wenigstens Leute wissen, wie sie mit Fachwerkhäusern umgehen können.“ Das hat Folgen, wie der Bezirkskonservator bemerkte: „Aus Unkenntnis werden Dinge angewendet, die sich mit Denkmalschutz nicht vertragen.“
„Anstrichart und Farbgebung sind abzustimmen“
Darauf, was zu vermeiden und zu beachten ist, geben die Faltblätter in der Tat eine Reihe Hinweise. Sie deuten an, welche Hürden zu nehmen sind: „Anstrichart und Farbgebung sind vor Ausführung mit der Unteren Denkmalschtzbehörde abzustimmen“, heißt es zum Beispiel. Und in der Erläuterung weiter: „Der Außenanstrich der Gefache ist mit mineralischen Anstrichen auszuführen.“
Auch zum Verputzen fällt dem Flyer etwas ein, das sich wohl eher an Maurermeister wendet: „Soweit Putzflächen über die Holzkonstruktion hinausragen, sind diese ‚beizuziehen‘ – kissenartiges Vorputzen ist nicht zulässig.“ In dem Stil geht es weiter: Die Formulierung „ist zu“ dominiert, die Terminologie wendet sich an Fachleute – eine positive Anleitung für Laien, wie das geht und die Einladung zur weitergehenden Information im offensichtlichen Vorschriften-Dickicht, sucht man vergebens – abgesehen vom allgemeinen Hinweis auf die Urheber. Ebenso Tipps zur Finanzierung, und so fällt der Abschnitt unter der Überschrift „Denkmal sanieren lohnt sich!“ eher knapp aus, lässt sich zusammenfassen mit dem Gebot: Historische Bausubstanz sollte erhalten werden!
Bauamtsleiter Hofmann erklärt die Tonlage der Faltblätter damit, dass die Behörde gerne zur Sanierung einlädt, aber „wir sind immer noch auch eine Ordnungsbehörde.“
Denkmalsanierern winken steuerliche Vorteile
Dabei kann die Sanierung von Fachwerkhäusern sich tatsächlich auch über das hübsche Stadtbild hinaus lohnen, betonten die Fachleute und Bürgermeister Paule in dem Pressegespräch. „Es gibt steuerliche Vergünstigungen“, erklärte Paule fest: Bis zu 90 Prozent der Investitionssumme können abgesetzt werden. Dazu gebe es auch direkte Unterstützung, betonte Michael Hölscher, der für Denkmalpflege zuständige Mann in der Alsfelder Stadtverwaltung. Es gebe letztlich auch durch günstige Kredite der KfW-Bank. Bei ihm käme bislang durchschnittlich einmal die Woche eine Anfrage nach Rat bei der Sanierung – dafür sei er immer ansprechbar. Er betont: „Es hat nicht nur Nachteile, in einem denkmalgeschützten Haus zu wohnen. Es gibt steuerliche Vorteile. Der Flyer gibt dazu erste gute Hinweise.“ Und der Antrag auf Denkmalsanierung, das immerhin stellen die Faltblätter dar, der ist kostenlos.
Finde ich eine gute Sache das die Bürger und Eigentümer von denkmalgeschützten Fachwerkhäuser rechtzeitig aufgeklärt werden.