Bundesnetzagentur modernisiert Energiemarkt für höhere VerbraucherfreundlichkeitNeue 24-Stunden-Regelung beim Stromanbieterwechsel
LAUTERBACH (ol). Ab Juni können Stromkunden innerhalb von 24 Stunden ihren Anbieter wechseln. Diese Neuerung erfordert rechtzeitige Planung bei Ein- und Auszügen, um die Belieferung reibungslos zu gestalten.
Am 06. Juni treten für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft.
Netzbetreiber und Energieversorger müssen ab diesem Datum einen Stromanbieterwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden durchführen, berichten die Stadtwerke Lauterbach in einer Pressemitteilung.
Gemäß den neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur ist dann eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr durchführbar. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, den Energiemarkt verbraucherfreundlicher zu gestalten und den Wettbewerb zu stärken. Für Verbraucher und Verbraucherinnen bedeutet das: Mehr Transparenz – aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Einhaltung von Fristen und der Organisation eines Anbieterwechsels.
Dies bedeutet: Eine An-, Ab-, oder Ummeldung ist nur noch für die Zukunft möglich. Dies betrifft insbesondere die Fälle Einzug, Auszug und Leerstand.
Einzug
Ein Stromliefervertrag muss künftig vor dem Einzug abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Belieferung ab Einzugsdatum ist nicht mehr möglich.
Auszug
Die Abmeldung vom Energieversorger muss rechtzeitig im Voraus erfolgen. Rückwirkende Beendigungen sind nicht mehr zulässig.
Leerstand
Auch im Fall von Leerständen müssen Eigentümer: innen oder Verwaltungen aktiv und frühzeitig handeln.
Alle Änderungen müssen künftig immer für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Nachträgliche Korrekturen zum Einzugsdatum oder rückwirkende Beendigungen der Belieferung sind nicht mehr zulässig, heißt es.
Daher bitten die Stadtwerke Lauterbach im Falle eines Ein- / Auszuges beziehungsweise einer Kündigung um rechtzeitige Mitteilung. Zur Vermeidung von Komplikationen mit Vor- beziehungsweise Nachmietern müssen Ein- und Auszüge mindestens fünf Werktage im Voraus gemeldet werden. Kommt es zu Verzögerungen, erfolgt die Versorgung automatisch über die Grund- oder Ersatzversorgung, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.
Gut zu wissen
Bereits vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen haben keinen Einfluss
auf die neuen Regelungen des Lieferantenwechsels und bleiben weiterhin gültig.
Eine fristgerechte Kündigung ist damit weiterhin erforderlich – idealerweise zum Zeitpunkt der Übergabe oder des Nutzen-/Lastenwechsels. Andernfalls kann die Belieferung nicht beendet werden.
Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren