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Wirtschaftswoche kürt erneut Holger Siebert und seine Kanzlei "Siebert und Dippell - die Fachanwälte"Zum dritten Mal in Folge: „Siebert und Dippell“ als Top-Kanzlei in Sachen Erbrecht

ALSFELD (ol). Bereits 2019 und 2020  wurde die Anwaltskanzlei „Siebert und Dippell – die Fachanwälte“ mit Erbrecht-Spezialist Holger Siebert von der Wirtschaftswoche als eine der Top-Kanzleien in Sachen Erbrecht auf eine Liste mit den renommiertesten Kanzleien in diesem Fachgebiet aufgenommen. Auch 2021 ist Siebert und seine Kanzlei aus Alsfeld wieder mit dabei.

Das Erbrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Für Laien ist es deshalb schwer, im Todesfall sachgerecht zu handeln. Viele Fragen stellen sich zudem schon vor dem Erbfall. Ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe ist hier meist nicht viel auszurichten.

Zum dritten Mal in Folge konnten sich Siebert Dippell – Die Fachanwälte über eine hohe Auszeichnung erfreuen. Die Alsfelder Fachanwalts-Kanzlei wurde 2021 erneut in die von der Wirtschaftswoche (Heft 46/2021) veröffentlichte Liste der 20 renommiertesten Kanzleien Deutschlands im Erbrecht aufgenommen.

Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte mehr als 1330 Juristen aus 193 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Erbrecht. Es setzten sich 20 Kanzleien mit 22 Anwälten, durch. Die Jury bestand aus: Gabriele Ark (Omni Bridgeway), Peter May (Peter May Family Business Consulting), Hanns-Ferdinand Müller (Foris), Achim Schunder (C.H. Beck)

„Wir sind sehr stolz darüber, in diesem Jahr erneut mit dieser hohen Auszeichnung bedacht worden zu sein“, so Rechtsanwalt Holger Siebert.

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