Bauen und Wohnen1

Baufirma verstößt gegen Auflagen - Wasserschutzzone wird vernachlässigtForderung nach Durchsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für Wasserschutz bei A49-Bau

HOMBERG/OHM (ol). Trotz bereits dokumentierter Verstöße setzt die Bau-ARGE A49 ihre Arbeiten fort, ohne den Wasserschutz zu gewährleisten. Mobile Absetzbecken und Erdwallbecken sind in der Reinigung unzureichend, was eine potenzielle Gefährdung des Gewässers und des Grundwassers darstellt. Es wird die Durchsetzung des Planfeststellungsbeschlusses gefordert.

Bereits Anfang April wurde laut einer Pressemitteilung der „AG Danni lebt“ dokumentiert, dass die Bau-ARGE A49 den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zuwider handelt. Daraufhin wurden sowohl die Umweltministerin Priska Hinz als auch der Verkehrsminister Tarek Al-Wazir aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss durchzusetzen und den Wasserschutz sicherzustellen. Dennoch hat sich die Situation auch nach fünf Monaten nicht verbessert, so heißt es.

Aufgrund der Lage der Trasse im Wasserschutzgebiet muss sämtliches Niederschlagswasser während der Bauphase vor der Einleitung in die örtlichen Flüsse gereinigt werden, so die „AG Danni lebt“. Statt der planfestgestellten Regenrückhaltebecken hätte die Planfeststellungsbehörde der Bau-ARGE in 2021 die Nutzung von mobilen Absetzbecken und Erdwallbecken erlaubt. Sie sei der Ansicht, hier könnten sich mineralische Feststoffe im Wasser (Sedimente), die als „potentielle Träger von Schadstoffen aus dem Wasser abgetrennt“ werden müssen, ebenso gut absetzen. Allerdings zeige sich immer wieder, dass die Erdwallbecken nicht in der Lage seien, die Sedimente zurückzuhalten: „Das Wasser ist nach dem Durchfluss des Erdwallbeckens am Bauwerk 10 nördlich der Gleentalbrücke (Wasserschutzzone II) genauso sedimenthaltig wie vorher. Die mangelhafte Reinigung ist auch daraus ersichtlich, dass das Wasser nach dem Durchfluss dieselbe Farbe hat wie das Wasser, das illegalerweise ohne vorherige Reinigung den Hang hinunterfließt. Dass der Bau-ARGE das Problem bekannt ist, ist daran erkennbar, dass sie Strohballen eingebracht hat. Diese stellen aber offensichtlich ebenso wenig die Reinigung sicher“, erläuterten Vertreter der „AG Danni lebt“.

Auch am Ende der Fernableitung an der Todenmühle fließe innerhalb der Wasserschutzzone II sedimenthaltiges Wasser in die Gleen. Für diesen Bereich hätten Messungen ergeben, dass Schadstoffe aus der Gleen in den Grundwasserleiter gelangen könnten. Die DEGES wurde daher aufgefordert, das Wasser und in den Untergrund an den betreffenden Stellen zu beproben um nachzuweisen, dass hier keine Schädigung der Wasserschutzzone erfolgt sei. Außerdem wurde das Regierungspräsidium in Gießen aufgefordert, die Planfeststellungsbehörde zu ersuchen, nachträgliche Bestimmungen zum Wasserschutz zu erlassen oder aber das Fernstraßenbundesamt zu ersuchen, die vorhandenen Bestimmungen durchzusetzen, so die Initiative abschließend.

Ein Gedanke zu “Forderung nach Durchsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für Wasserschutz bei A49-Bau

  1. So nen Mumpitz… als würde dadurch der Fluss verunreinigt.

    Wenn man sieht, was die A49 Gegner mitten im Wald für ein Schlachtfeld aus Müll und Verwüstung hinterlassen haben, sind diese Anliegen einfach geradezu LÄCHERLICH 😆

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