VideoGesellschaft0

Ob und wie die Regelung umgesetzt wirdVogelsberger Gastronomen und die Mehrwegpflicht

VOGELSBERG. Seit Januar gilt in der Gastronomie eine gesetzliche Mehrwegpflicht. Sprich: Für Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen muss neben der Einwegverpackung immer auch eine Mehrweg-Alternative angeboten werden. Wie läuft das bei den Gastronomen im Vogelsberg? Die Antwort gibt es im Video.

Gastronomen mit To-Go-Geschäft müssen seit dem 1. Januar 2023 neben Einwegverpackungen auch Mehrweg-Alternativen anbieten. In Deutschland entsteht nämlich laut Bundesregierung täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Das soll und muss sich ändern: Wiederverwenden statt Wegwerfen lautet die Devise.

Die Mehrwegpflicht gilt dabei aber nur für größere Gastronomiebetriebe mit einer Verkaufsfläche von über 80 Quadratmetern und mehr als fünf Mitarbeitern. Kleinere Betriebe wie zum Beispiel Imbisse oder Kioske sind zunächst von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Wunsch Essen, beziehungsweise Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen.

Doch wie wird diese Regelung eigentlich konkret bei den Gastronomen im Vogelsberg umgesetzt? OL hat mit Gürsad Genc vom Schlemmereck, Thomas Bertz von Pappert und Uwe Wunderlich von der Gaststätte Mainzer Tor gesprochen. Das Ergebnis gibt es im Video.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren