Stadtwerke erinnern zum JahresendeWasserzählerstandserfassung bis 3. Januar
ALSFELD (ol). Pünktlich zum Jahresende erinnern die Stadt Alsfeld und die Alsfelder Stadtwerke an die jährliche Wasserzählerstandserfassung, die auch in diesem Jahr wieder selbst abgelesen werden muss. Welche Möglichkeiten es gibt, um die Zählerstände bis 3. Januar einzureichen, erfahren Sie hier.
Die Stadtwerke Alsfeld rufen wieder zum Jahresende 2022 zur Wasserzähler-standserfassung auf. In der Pressemitteilung heißt es, alle Grundstücks- und Hauseigentümer werden im Dezember eine Ablesekarte mit den entsprechenden Wasserzählern erhalten.
Die Meldung des Zählerstandes kann bis 3. Januar 2023 bequem von zuhause aus per Interneteingabe über einen Link erfolgen. Auf der Ablesekarte wird auch ein QR-Code abgedruckt sein. Besitzer eines Smartphones mit QR-Scanner können dadurch noch bequemer zur Zählerstandeingabe gelangen.
Alternativ sei es auch möglich, die Ablesekarte gebührenfrei auf dem Postweg an die Stadtwerke Alsfeld zurückzusenden. Wenn Hauseigentümer den Stadtwerken ihren Zählerstand online mitgeteilt haben, sei ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht mehr erforderlich.
Übermittlung bis 3. Januar
Die Übermittlung der Wasserzählerstände muss bis spätestens zum 3. Januar 2023 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten. Fehlerhaft übermittelte Zählerstände fallen spätestens beim gesetzlich vorgegebenen Wechsel des Wasserzählers auf und führen dann zu einer Nachberechnung. Bei Nichtabgabe der Zählerstände werden die Verbräuche systemgestützt an Hand der Mittelwerte der letzten Jahre geschätzt und abgerechnet.
Der Fachbereich 1 – Abteilung Haushalt, Steuern, Gebühren und Beiträge – der Stadt Alsfeld sowie die Stadtwerke Alsfeld stehen den Grundstücks- und Hauseigentümern für Fragen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Stadt Alsfeld/Stadtwerke Alsfeld
Markt 3, 36304 Alsfeld
E-Mail: Ablesung@stadt.alsfeld.de
Telefon: 06631-182-149
Fax: 06631-182-7777
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