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Geflügelpest in Nachbarkreisen nachgewiesen – Vorsichtsmaßnahmen angebrachtDer zweite Winter in Folge mit Geflügelpest in Hessen

VOGELSBERG (ol). Kürzlich wurden im Raum Gießen und im Main-Kinzig-Kreis erneut Vogelpestviren nachgewiesen. Was Sie zum Schutz Ihrer eigenen Geflügelbestände tun können, erfahren Sie hier.

Vor wenigen Tagen wurden bei einer verendeten Wildgans in Hungen bei Gießen und in Langenselbold im Main-Kinzig-Kreis Geflügelpestviren vom Serotyp H5N1 nachgewiesen. Dieser Nachweis in den Nachbarkreisen des Vogelsbergkreises macht laut Pressemitteilung des Vogelsbergkreis deutlich, dass die hiesige Wildvogelpopulation sehr wahrscheinlich infiziert ist. Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:

Das Geflügel sollte zunächst in einem festen Stall oder in Volieren mit geschlossenem festen Dach und vogeldichten Netzen oder Gittern an den Seiten gehalten werden. Vor dem Betreten und Verlassen des Geflügelbereichs ist es notwendig die Schuhe zu reinigen und zu desinfizieren oder Einmalüberzieher zu tragen. Futter und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. Auch die Futterstelle und Tränke dürfen für Wildvögel nicht erreichbar sein. Die Tränke sollte nur mit Wasser gefüllt werden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.

Erkranken oder verenden mehrere Tiere pro Tag, sind diese Hinweise auf die Geflügelpest von den Geflügelhaltern unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter 06641/977-6800 zu melden. Das verendete Geflügel wird zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel und Raubvögel, können an Geflügelpest verendet sein und müssen schnellstmöglich geborgen und auf Geflügelpest untersucht werden. Deshalb sollten Finder auch in diesen Fällen beim zuständigen Veterinäramt (Tel. 06641/977-6800) anrufen, damit diese Vögel eingesammelt und der Untersuchung zugeführt werden können.

Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.

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