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Stadt Alsfeld teilt mitFeuerwerksverbot im Gebiet der historischen Altstadt

ALSFELD (ol). Für viele Menschen gehören Feuerwerk und ausgelassenes Feiern zum Jahreswechsel. Die Stadt Alsfeld hat sich aufgrund der Pandemie und der Brandgefahr dazu entschieden, ein generelles Verbot über das Abbrennen von Feuerwerk für den Marktplatz und die Altstadt auszusprechen.

Das Feuerwerksverbot für das Gebiet der historischen Altstadt gilt ganztägig für den 31. Dezember und den 1. Januar 2022, teilt die Stadt in einer kurzen Pressenotiz mit. Bürgermeister Stephan Paule fordert die Bürgerinnen und Bürger der restlichen Kernstadt und der umliegenden Stadtteile im Sinne des Gemeinwohls dazu auf, auch Feuerwerkskörper, die man sich außerhalb Deutschlands besorgt hat, nicht abzubrennen. Von ihnen gehe vielfach eine höhere Verletzungsgefahr aus.

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