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Maulbacher WaldA49: Keine Fällungen, aber Rückschnittarbeiten

MAULBACH (ol). Keine Fällungen, aber Rückschnittarbeiten an einigen Bäumen im Bereich des Schutzstreifens entlang der künftigen A49-Stromtrasse finden an diesem Dienstag in Maulbacher Wald statt. Die Polizei ist vor Ort, um Arbeiten zu begleiten.

Das teilt die Deges in einer Pressemitteilung mit und erklärt, dass die Arbeiten der Betriebssicherheit der geplanten Hochspannungsleitungen dienen. Die Stromtrasse, die von der Firma Avacon betrieben wird, werde umgebaut, um den Lückenschluss der A49 zu ermöglichen. Dazu wird ein Mast verlegt, einige andere Masten werden umgebaut, die Leiterseile werden erneuert und für die Zeit des Umbaus wird ein provisorischer Mast aufgestellt.

Weiter teilt die Deges mit, dass sich die Stromtrasse und der Schutzstreifen im Gebiet befindet, wo Bäume wachsen. Deshalb müssen Bäume eingekürzt werden bzw. Baumwipfel in acht Metern Höhe gekappt werden und Bäume zwischen zwei bestehenden Masten müssen eingekürzt werden, da die Maste umgebaut werden müssen. Baumfällungen seien nicht vorgesehen.

„Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des südlichen Abschnitts der A49 sieht die Anpassungen an der Stromtrasse vor und deckt die zugehörige Ausführung in allen Punkten ab“, teilt die Deges mit und weist darauf hin, dass sie in den vergangenen Monaten verschiedene Überlegungen angestellt habe, wie die Umbauten an der Stromtrasse vorgenommen werden können. In Abstimmung mit den Behörden habe man die beschriebene Variante gewählt, da „sie die geringfügigsten Eingriffe in die Natur mit sich bringt und keine Fällungen von Bäumen erforderlich macht“.

Auch die Polizei ist derzeit vor Ort und begleitet die Arbeiten und kommt, so heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung, „ihrem gesetzlichen Auftrag nach und folgt dem Ersuchen der Forstbehörde auf Schutz der Arbeiter, der Arbeiten und der eingesetzten Maschinen.“

Im Zuge der aktuellen Maßnahmen werde die friedliche und gewaltfreie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit durch die Polizei geschützt, allerdings weist die Polizei auch darauf hin, dass begangene Straftaten konsequent verfolgt werden. Der durch die Forstbehörde eingerichtete Sicherheitsbereich dürfe nicht selbstständig betreten werden.

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