Gemeinsam mit André Schönewolf, Abteilung Sozial- und Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bezirk Hessen-ThüringenDGB Kreisvorstand diskutierte über die Zukunft der Rente
VOGELSBERG (ol). Ende September hat sich der DGB Kreisvorstand im Vogelsberg mit André Schönewolf, Abteilung Sozial- und Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Bezirk Hessen-Thüringen, über die Zukunft der Rente ausgetauscht.
Im Hinblick auf die Bundestagswahl machte André Schönewolf deutlich: „Die kommende Bundesregierung entscheidet darüber, wie sich das Rentenniveau ab 2025 entwickeln wird.“ Die Sozialversicherungssysteme haben die Pandemiefolgen an vielen Stellen abgefedert, heißt es in der Pressemitteilung des DGB Kreisvorstand im Vogelsberg.
„Die Krankenversicherung hat die Intensivbettenaufstockung ermöglicht, die Arbeitslosenversicherung die Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes“, stellt Schönewolf fest. Die Entwicklungen der Rente seit 1957 wurden kurz skizziert und durch die Erfahrungen der anwesenden Kollegen ergänzt. „Vertrauen darauf, dass ich durch meine Beiträge die aktuellen Renten finanziere und später auch etwas bekomme, wenn ich es mal brauche, war die Grundlage der Rentenversicherung“, so der Referent.
Dieses Vertrauen sei wesentlich erschüttert, viele, vor allem junge Menschen, hätten bei der bundesweit kürzlich stattgefunden Aktion des DGB geäußert, dass sie keine (große) Rente mehr erwarten würden. „Riester ist grandios gescheitert“, so Schönewolf. „Damit wurde vor allem die private Versicherungswirtschaft gefördert, nicht die Renten der Erwerbstätigen gestärkt.“
Grundlage von Riester war laut Pressemitteilung die Aufgabe der Parität und die Stabilisierung der Beiträge. „Hier brauchen wir einen Paradigmenwechsel: die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent war ein erster Schritt, um die Leistungen der Rentenversicherung in den Fokus zu nehmen. Niedrige Beiträge bringen Arbeitnehmern nichts, wenn sie am Ende von der Rente nicht leben können“.
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sei die Einführung der Grundrente zum Beginn dieses Jahres gewesen. Durch diese würden nun auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten, die sehr viel häufiger von Frauen genommen wurden und werden, gewürdigt, sodass trotz geringerer Beträge über eine gewisse Zeit, mehr Rente als die Grundsicherung bei ihnen ankomme.
Einig waren sich alle Anwesenden, dass das Renteneintrittsalter keinesfalls erhöht werden darf. Auch die Ausweitung des Versichertenkreises müsse in den kommenden Jahren geschehen. „Die sozialversicherungspflichtige Bezahlung ab der ersten Arbeitsstunde ist eine wesentliche Grundlage, um Altersarmut zu verringern. Die Tarifbindung gehört gestärkt, nicht zuletzt durch ein richtiges Tariftreue- und Vergabegesetz, das den Namen auch verdient.“
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