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Abschlusszertifikate wurden überreichtAcht neue Betreuungskräfte für hilfsbedürftige Menschen

VOGELSBERG (ol). Ende Mai haben acht Teilnehmer den Qualifikationslehrgang zur Betreuungskraft an der Vogelsberger Pflegeakademie in Alsfeld erfolgreich abgeschlossen. Das qualifizierte Betreuungspersonal kann nun hilfsbedürftige Menschen im Alltag unterstützen.

In der Pressemitteilung der Vogelsberger Pflegeakademie heißt es, mit ihrer Hilfe wird dem Pflegefachkräftemangel und der weiterhin steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen begegnet. Die Qualifikation zur Betreuungskraft gemäß §43b SGBXI ist in Theorie- und Praxisblöcke eingeteilt. Der praktische Teil der Ausbildung wird im Rahmen von Praktika im Betreuungsbereich ambulanter oder stationärer Altenhilfeeinrichtungen absolviert. Die späteren Arbeitsfelder liegen in der Begleitung durch den Alltag sowie in der pflegerischen Assistenztätigkeit bei Menschen mit Demenz oder auch anderweitig hilfebedürftigen Menschen.

„Die zusätzlichen Betreuungskräfte verstehen sich als Unterstützer und Begleiter, die älteren Menschen im Alltag unterstützend zur Seite stehen. Ihre primäre Aufgabe ist nicht die Pflege von älteren Menschen, sondern die soziale Betreuung“, erklärt Thomas Müller, Schulleiter der Vogelsberger Pflegeakademie in Alsfeld. Die individuellen Tätigkeitsbereiche richten sich immer nach den Biografien und den aktuellen Bedürfnissen der zu Betreuenden.

Im Unterricht lernten die zukünftigen Betreuungskräfte den Pflege-, Betreuungs- und Begleitungsprozess so zu gestalten, dass Lebensqualität und Zufriedenheit für die Menschen mit Hilfebedarf sichergestellt und eine individuelle Aktivierung und Beschäftigung gefördert werden. Nur mit dem Fokus auf die einzelne Person könne eine qualitativ hochwertige Teilhabe am Leben erreicht werden.

Trotz der Bestimmungen im Rahmen der Corona-Pandemie konnte der Kurs im geplanten Zeitraum durchgeführt werden, denn der überwiegende Teil der Unterrichtseinheiten fand im Online-Format statt. Für die Vorbereitung des Abschlusskolloquiums durfte Präsenzunterricht stattfinden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung sind laut Pflegeakademie die gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest), ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis, ein freundliches und gepflegtes Auftreten und Freude am Umgang mit Menschen.

Informationen, auch zu weiteren Bildungsangeboten in der Pflege, gibt es bei der Vogelsberger Pflegeakademie, Am Ringofen 17, 36304 Alsfeld, Telefon 06631/1320, info@vogelsberger-pflegeakademie.de, www.vogelsberger-pflegeakademie.de

3 Gedanken zu “Acht neue Betreuungskräfte für hilfsbedürftige Menschen

  1. Da schauen sie nun hoffnungsvoll in eine düstere, von eigener Altersarmut bedrohte Zukunft, die Teilnehmer des „Qualifikationslehrgangs zur Betreuungskraft“. Ihre primäre Aufgabe sei nicht die Pflege von älteren Menschen, sondern deren „soziale Betreuung“, erklärt Thomas Müller, der Schulleiter der Vogelsberger Pflegeakademie in Alsfeld. Das klingt ebenso vage (Zitat: „Die individuellen Tätigkeitsbereiche richten sich immer nach den Biografien und den aktuellen Bedürfnissen der zu Betreuenden.“) wie hochtrabend. Die späteren Arbeitsfelder lägen „in der Begleitung durch den Alltag sowie in der pflegerischen Assistenztätigkeit bei Menschen mit Demenz oder auch anderweitig hilfebedürftigen Menschen“. Wobei es besonders stört, dass sich durch die gewählten Formulierung schon wieder Missverständnisse einschleichen, die im Satz zuvor gerade erst ausgeräumt wurden. Denn Pflege soll ja gerade n-i-c-h-t geleistet werden. Und gleich darauf eine weitere Unschärfe gegenüber den Pflegeaufgaben: „Im Unterricht lernten die zukünftigen Betreuungskräfte den Pflege- [???], Betreuungs- und Begleitungsprozess so zu gestalten, dass Lebensqualität und Zufriedenheit für die Menschen mit Hilfebedarf sichergestellt und eine individuelle Aktivierung und Beschäftigung gefördert werden.“ Ziel: Die „qualitativ hochwertige Teilhabe am Leben“.
    Bei aller Unbestimmtheit der Aufgaben hat man die Qualifikationsangebote gleich mal mindestens ebenso unübersichtlich gestaltet. Gleich drei Qualifikationsstufen für die Fortbildung in der Seniorenbetreuung wurden geschaffen: Betreuungskraft nach §§ 43b, 45a und 53c SGB XI. Die Gründe kennt die Seite https://www.pflegestudium.de/weiterbildung/betreuungskraft/:
    „Pflegebedürftige Menschen“, heißt es da, „benötigen nicht nur eine besondere physische und medizinische, sondern auch eine spezielle psychische, seelische und soziale Betreuung.“ Da stutzt man doch gewaltig! Diese „spezielle Betreuung“ soll durch Absolventen von Fortbildungskursen geleistet werden, die – egal ob 43b, 45a und 53c – hierfür nicht mehr mitbringen müssen als Hauptschulabschluss, Gesundheit, polizeiliches Führungszeugnis und Menschenfreundlichkeit? Und weil diese spezielle Betreuung „in Zeiten von verstärkten Sparmaßnahmen und eng getakteten Pflegeplänen oft zu kurz“ komme, was eine „weithin bekannte Tatsache“ sei, schafft man eine dreistufige, durchweg auf Mindestlohnniveau angesiedelte Alltagsbegleiter-Hierarchie, deren „Ränge“ sich hauptsächlich durch die Zahl der Pflichtstunden und die Art der Praktika innerhalb von Lehrgängen unterscheiden, an denen Lehrinstitute vielerlei Art prächtig verdienen, bevor die Absolventen dann in unterschiedlichsten Einrichtungen oder sogar als Selbständige die neuen Tätigkeitsfelder flexibel abdecken können, die im Rahmen diverser Reformen des Pflegestärkungsgesetzes jetzt spärliche Pflegekassen-Leistungen darstellen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/zusaetzliche-betreuungskraefte.html). Doch von diesen wird weder der Betreuungsbedarf der Bedürftigen gedeckt noch den Alltagsbegleitern ein gesichertes Auskommen eröffnet. Und wieder bleibt es bei gut gemeint und schlecht gemacht. Weil sich die Politik daran gewöhnt hat, ganze Bevölkerungsgruppen billig abzufinden und abzuschreiben. So wie die Doktorarbeiten so mancher Minister*innen.

  2. „Im Pflegealltag kommt die individuelle und ganzheitliche Betreuung der Menschen vielfach zu kurz [!!!], worunter dann besonders deren Lebensqualität leidet. Um Sinnes- und Gedächtnisleistungen zu aktivieren, sorgen ausgebildete Betreuungskräfte für geeignete Beschäftigungsangebote, sie haben Zeit für Gespräche und geben seelischen Halt und Orientierung (Quelle ILS).“
    Ja, da schau her: Während das teure Pflegepersonal weiterhin organisiert seine Pflichten vernachlässigen muss, beugt man den negativen Folgen vor, indem man ihm „Betreuungskräfte gemäß §§ 43b“ zur Seite stellt, die außer ihrer kostenpflichtigen (!) „praxisorientierten Berufsausbildung zur Unterstützung und Betreuung“ nur nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen haben: Die gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest), ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis, ein freundliches und gepflegtes Auftreten und Freude am Umgang mit Menschen.
    Tatsächlich handelt es sich hier um die unterste Qualifikationsstufe im Pflegebereich. Was hier wie eine „Berufsausbildung“ dargestellt wird, ist in Wirklichkeit nur eine Art Einweisung für Ehrenamtliche. Zitat: „Die Qualifikation nach 45b ist dann die richtige Wahl, wenn Sie nur gelegentlich oder nur wenige Stunden im Monat eine einfache Betreuung ausüben wollen. Bei Arbeitsangeboten von caritativen Einrichtungen, die als ‚ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung‘ ausgeschrieben sind, können Sie bis zu 2.400 EUR im Jahr steuerfrei einnehmen.“ Toll! Die Defizite der unterbezahlten Pflege werden durch Einsatz von unterbezahlten „Aufwandsentschädigten“ behoben, sofern es für diese einen Etat gibt. Ein Loch ist im Eimer, Karl Otto, Karl Otto… Mit dem Hokus Fokus Pflegejokus stopft man es notdürftig zu! „Nur mit dem Fokus auf die einzelne Person könne eine qualitativ hochwertige Teilhabe am Leben erreicht werden“, klingt da reichlich vollmundig. Mag ja alles sein. Aber wie wäre es mal mit einem Fokus auf gut bezahltes Pflegepersonal und die ausreichende Personalausstattung der entsprechenden Einrichtungen? Damit wäre den Hilfsbedürftigen und ihrer „hochwertigen Teilhabe am Leben“ besser gedient.

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