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Bürgermeisterin erinnert an KatzenschutzverordnungKastration verhindert Leid

HOMBERG OHM (ol). Bürgermeisterin Claudia Blum weist darauf hin, dass bereits seit Juni 2019 in Homberg Ohm eine Katzenschutzverordnung gilt. Danach müssen alle Freigängerkatzen kastriert, mit Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert sein.

Trotz großer Kastrationseinsätze berichtet Hombergs ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte Tina Bieker jedes Jahr von unzähligen Katzenbabys. Die Kitten sind oft in einem desolaten Gesundheitszustand oder haben fatale Inzuchtschäden. Sie müssen tierärztlich versorgt werden, Medikamente verabreicht bekommen und Tag und Nacht stündlich mit der Flasche großgezogen werden. Manche sterben, weil sie viel zu schwach sind.

Mit der Katzenschutzverordnung soll verhindert werden, dass unkastrierte Katzen sich bei ihrem Freigang unkontrolliert vermehren oder nicht registrierte Katzen in Tierheimen landen und keinem Halter zugeordnet werden können. Die Katzenschutzverordnung dient damit dem Tierschutz.

Verstöße dagegen können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die vollständige Katzenschutzverordnung ist nachlesbar auf der städtischen Homepage unter https://www.homberg.de/de/rathaus/buergerservice/ortsrecht.

Ein Gedanke zu “Kastration verhindert Leid

  1. Sehr geehrte Frau Blum, danke für den wichtigen Hinweis, ich hatte davon keine Mitteilung und Kenntnis. Bitte denken Sie auch an die freigänger Wölfe ,Wolfchip,Täto und Glocke um den Hals sowie Steuererfassungsnummer mit Marke.
    Dito der Waschbär.

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