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Diese Regelungen gelten in HessenIm Kampf gegen die Corona-Pandemie: Zweiter Lockdown ab Mittwoch

HESSEN (ol). Bund und Länder haben sich geeignet: Ab Mittwoch, dem 16. Dezember, wird es einen zweiten Lockdown geben. Das öffentliche Leben wird wieder weitestgehend heruntergefahren. Welche Regelungen ab Mittwoch für Hessen gelten, das stellte Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in einer Pressekonferenz vor.

Seit November befindet sich Deutschland im „Lockdown-Light“, ab diesem Mittwoch werden die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie erneut verschärft. Wegen der anhaltend hohen Zahl der Corona-Neuinfektionen haben sich Bund und Länder am Sonntag darauf geeinigt, dass es ab dem 16. Dezember einen zweiten Lockdown geben wird. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 10. Januar gelten.

„Die Beschlüsse, die wir bisher getroffen, waren wichtig und haben gewirkt, aber sie haben nicht hinreichend gewirkt“, erklärte Bouffier. Die Situation in Kliniken und Krankenhäusern sei angespannt, deswegen seien weitere Maßnahmen angebracht. „Die Infektionen können wir nur zurückdrängen, wenn wir die Kontakte weiter beschränken“, betonte der Ministerpräsident.

Geschäfte – bis auf Ausnahmen – müssen schließen

Konkret bedeutet das, dass unter anderem der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Drogerien, Tankstellen und Poststellen wieder schließen müssen – so wie auch beim ersten harten Lockdown im März. „Das ist schmerzlich und für viele Menschen eine harte Situation, wenn wir das aber nicht machen, wird das Corona-Geschehen außer Kontrolle geraten“, betonte er. Betroffen vom zweiten Lockdown ab Mittwoch sind jetzt auch wieder Friseure, sprich alles aus dem Bereich der Körperpflege, sofern nicht medizinisch notwendig, muss schließen. Für finanzielle Unterstützung soll gesorgt werden.

Regelungen an Weihnachten und Silvester

Wie sieht es mit den Feiertagen aus? Weihnachten soll dennoch gefeiert werden dürfen – wenn natürlich auch angesichts des hohen Infektionsgeschehens viel kleiner, als sonst. „Man darf mit dem eigenen Hausstand und bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis Weihnachten feiern“, so Bouffier. Alle diese Beschlüsse können, so der Ministerpräsident, nur dann erfolgreich sein, wenn sich die Menschen daran halten. „Das ist schmerzhaft, aber es ist richtig. Deshalb appelliere ich an alle, versuchen sie möglichst nur im kleinen Kreis zusammenzukommen“. Polizeilich werde dies weiterhin nicht kontrolliert, es sei wieder eine dringende Empfehlung.

An Silvester gelten die gleichen Regelungen, die derzeit bereits schon herrschen. Sprich: Ein Hausstand und ein weiterer, aber nicht mehr als fünf Personen. Öffentliche Veranstaltungen werden untersagt, genauso wie der Verkauf von Böllern. Notaufnahmen sollen durch „unsachgemäßes Verhalten, Alkohol und Selbstverletzungen“ nicht zusätzlich belastet werden.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet

In Schulen und Kitas soll es die nächsten zwei Tage so laufen, wie bisher. Wer kann, der soll seine Kinder aber am Mittwoch zuhause lassen. Die Präsenzpflicht an Schulen wird aufgehoben – die Schüler können in die Schule gehen, müssen es aber nicht, erklärte der Ministerpräsident. Das gilt auch für Kitas. „Ein Betretungsverbot für Kitas wird es nicht geben. Wir wollen aber, dass die Kinder möglichst zuhause bleiben“, so Bouffier. Eltern, die also nicht die Möglichkeit haben, ihre Kinder zuhause zu lassen, können sie in die Kita bringen.

Alkoholverbot im öffentlichen Raum

Der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum wird ab Mittwoch komplett untersagt. In Regionen mit einer Inzidenz von über 200 bleibt die Regelung mit der Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens bestehen. Für Heiligabend soll es eine Sonderregelung geben, über die jedoch noch beraten werden muss. Auch für Gottesdienste soll es noch eine Lösung geben. Anfang der Woche wolle man sich mit den Kirchen beraten, wie Gottesdienste weiter stattfinden können, auch hinsichtlich Heiligabend.

In Alten- und Pflegeheimen habe man eine besonders kritische Situation – „eine hohe Gefährdung und ein hohes Infektionsgeschehen“. Bouffier sagte, dass die Pfleger intensiver auf das Coronavirus getestet werden sollen, darüber werde am Montag beraten. In Regionen mit einer Inzidenz von über 200 solle ein Besuch nur erlaubt werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliege. Bouffier sprach sich aber dafür aus, dass Besuche grundsätzlich nicht verboten werden sollen. „Mir ist sehr klar, das wird eine schwierige Zeit. Wir muten uns gemeinsam und gegenseitig viel zu, deshalb braucht es auch viel Verständnis. Es kommt auf jeden Einzelnen an“, appellierte der Ministerpräsident.

9 Gedanken zu “Im Kampf gegen die Corona-Pandemie: Zweiter Lockdown ab Mittwoch

  1. Kann mir jemand erklären, wie es AEM im Gegensatz zu Mediamarkt und Euronics geschafft hat, weiter öffnen zu dürfen? M. E. gehören Handys nicht zu den lebensnotwendigen Mitteln.

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  2. @Leser: Leaen bildet ja bekanntlich, trifft aber in ihrem Falle scheinbar nicht zu. Hauptsache aber mal andere Leute einer Milchmädchenrechnung bezichtigen und der linksgrüne, silverlsterhassende Mob springt darauf an.

    Fakt 1: In den Kreisen, in denen Oberhessen liegt, gibt es (noch) überhaupt keine Ausgangssperre.

    Fakt 2: Auch eine Ausgangssperre kann niemanden daran hindern, auf seinem eigenen Grundstück zu böllern. Auch auf den Bürgersteig deines Wohnhauses darfst du gehen.

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  3. Na ja ich kann aber die Böller auch aus meinem Garten abfeuern.
    Ist da auch Ausgangsdperre?

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  4. Vorweg eine Anmerkung, warum u. U. die Zahlen so hoch sind:
    Wie konsequent seitens des VB- Gesundheitsamtes (GA) der Pandemie einhalt gegeben wird/wurde, zeigt folgendes tatsächliche Geschehen:
    Eine Person fährt in einer tgl. Fahrgemeinschaft zum Job und zurück nach Hause. Nach Bekanntwerden einer Infizierung durch deren Ehegatten, durften/konnten sich die anderen beiden Personen aus der Fahrgemeinschaft nicht beim GA testen lassen, selbst eine Quarantäne, wie bei dem Ehepaar, wurde nicht für nötig erachtet. Zwischenzeitlich gilt das Ehepaar als genesen. Die beiden anderen Personen hatten keine Symptome, was nicht heißt, dass sie nicht doch ggf. infiziert waren! Beide gingen ihrem Job im Einzelhandel während der möglichen infektiösen Zeit weiter nach.

    Nun zum Lockdown:
    M. E. hätte der Lockdown viel früher kommen müssen. Und zwar noch härter als jetzt beschlossen, schon im Frühjahr während der ersten Welle. Europaweit!!

    Mein Vorschlag:

    Grenzen dicht.
    Einreise nur für Fahrer von Transportern mit lebensnotwendigen bzw. systemrelevanten Gütern bis zum nächsten grenznahen Umladepunkt. Dort kontaktloses Umladung der Ware auf innerdeutsche Transporter, die von negativ-getesteten Fahrern gesteuert werden. Anschl. sofortige Ausreise der importierenden Fahrer, ggf. mit Exportgütern.

    Schließung sämtlicher nicht systemrelevanter Gewerbebetriebe und Industrien sowie Schulen und Kitas etc.

    Versorgung der Bevölkerung durch ein abgeschottetes System aus negativ getesteten Personen aus Militär, THW, Rettungsdiensten und Logistikunternemen etc. Bestellungen für den Hausstand werden telefonisch oder elektronisch aufgegeben.

    Ausgangssperre für 3 – 4 Wochen für alle Personen, die in keinem systemrelevanten Beruf arbeiten. Ausbahme sind medizinisch notwendige Wege (z. B. Arzt, Physiotherapie, Apotheke) und kurze Spaziergänge (max. eine Std.) mit Personen des selben Hausstands.

    Persönliche Kontakte zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstands sind strikt verboten, auch über Weihnachten und Silvester (außer während der Arbeit)

    Wenn dies auch die übrigen EU-Staaten zeitgleich so machen würden, dann wäre das Virus nahezu ausgerottet.

    Bleibt ein Hoffnungsschimmer:
    Mit den kommenden Impfstoffen ist hoffentlich eine Immunisierung bald abgeschlossen und die Menschheit „gerettet“.

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    1. @redred
      Ausgang für alle , finde ich gut. Versorgung durch Militär finde ich schwierig weil jeder etwas anderes braucht. Könnte aber bei Vorheriger Bestellung gehen , wenn der Grundbedarf angegeben wird ( Kartoffeln , Brot , Milch , Wasser , Kaffee , Tee , Duschgel u.s.w Vorgegebene Grundversorgung Liste ausfüllen ) Aber in einer Großstadt wie Berlin , Hamburg , Köln ,Gießen , Fulda und so. Dann kannst du LKW weise durch die Stadt fahren.
      Was mich stört ist : Eine Familie mit z.b 5 Personen , Mutter Vater 3 Kinder !!! Müssen die alle zusammen zum Einkaufen ? Wenn z.b da nur 1 Raus geht wäre es besser.Einkaufen Service für alleine stehende ( Ältere Rentner aber auch Alleine Erziehende mit Kinder ) Und dann Einkaufzeiten ( pro Straße wo man wohnt 1 mal pro woche 1 vorgegebene Uhrzeit in Vorgegebene Geschäfte ) Weil warum muß ich ins Lidl zum Kaffee kaufen und dann zum Edeka wegen Nudeln ? ( Beispiel ! )
      Ich kann gerne mal 4 wochen auf Kumpel Besuch verzichten , aber können kinder das auch ?

      Wegen Sylvester hätte ich ein Vorschlag : Die Stadt ( Lauterbach , Alsfeld und andere ) machen an einer oder 2-3 stellen um die Stadt ein Feuerwerk so das alle es sehen können vom Balkon , Garten , Fenster. so wie beim Prämien Markt , Pfingst Markt. Und jeder der sowieso Geld für Böller und Raketen ausgegeben hätte soll es mit bezahlen. Ich würde 10 Euro geben !!!

      Frohe Weihnachte und Guten Rutsch
      P.S Damals im Kiss gabe es mal einen dJ mit RedRed…….(DJ RedRed Doublespeed).
      Habe aber seid her nichts mehr von ihn Gehört.
      Aber konnte mich beim Lesen an damals Erinnern.

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  5. Sind denn diesmal auch die Baumärkte betroffen??
    Vielleicht kann die Redaktion mal antworten.

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  6. Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten, das zünden jedoch nicht. Nice! Ein Hoch auf die 0,1% der Bevölkerung die einen §27-Schein haben und das ganze Jahr kaufen dürfen und dies auch schon getan haben :) :) :)

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    1. Horst, leider eine Milchmädchen-Rechnung.
      Du scheinst die Ausgangssperre nach 21 Uhr nicht auf’m Schirm zu haben.
      Oder wolltest Du schon um halb9 auf der Straße böllern?

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      1. @Leser: Doch, die Mildmädchenrechnung geht auf :=)
        Ausgangssperre bedeutet nicht dass man nicht in seinen eigenen Garten/Hof darf. Das ist (Gott sei Dank) eines der wenigen Sachen die in unserem Grundrecht noch unangefochten sind. Gerade hier auf den Dörfern, wo nahezu jeder vor oder an seinem Haus steht und ein paar Raketen zündet, sollte das ja nicht das Problem sein.

        Ich bin selbst GEGEN Massenansammlungen von Menschen zu Silvester, Böllern in Innenstädten, in der Nähe von Fachwerkhäusern , Pferdekoppeln, Seniorenheimen usw. – ganz zu schweigen von den Spinnern die volltrunken damit hantieren oder gar illegales Feuerwerk zünden.

        ABER: So lange von unserer lieben Bundesregierung kein offizielles Verbot bzgl. „zünden von Feuerwerk“ kommt, werde ICH (und bestimmt auch ein paar wenige andere) ganz normal „auf dem eigenen Grundstück, nur mit der Familie“ mein Feuerwerk zünden.

        Amen! Bleibt gesund :)

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