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Bundesrechnungshof rügt Kommunen für überhöhte AbrechnungenVogelsberger Linke: Mietkosten-Berechnung für Geflüchtete „keineswegs akzeptabel“

VOGELSBERG (ol). In einer Pressemitteilung nimmt die Vogelsberger Kreistagsfraktion der Linken Bezug auf eine Nachricht der ARD-Tagesschau vom 7. September, in der der Bundesrechnungshof Kommunen vorwirft, bei den Kosten der Unterbringung von Geflüchteten mit dem Bund weit überhöhte Mietkosten abzurechnen und kritisiert die Berechnungen des Vogelsbergkreises.

Das kann sicherlich damit zusammenhängen, dass den Kommunen die tatsächlichen Kosten vom Bund nicht erstattet werden und man versucht sein kann, sich auf diesem Wege, fehlende Beträge zu holen. Von der Bundesverwaltung wurde das
Verfahren ja auch bisher nicht in Frage gestellt, so Riese von der Linksfraktion im Vogelsberger Kreistag.

Im Vogelsbergkreis werden, so aus der Pressemitteilung der Linke-Fraktion, im Rahmen der Satzung von 2019 (Erhebung Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz) für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft für 2020 pro Person 315 Euro im Monat in Rechnung gestellt. Wenn man zugrunde lege, dass jeder Person in einer Gemeinschaftsunterkunft insgesamt inklusive Küchennutzung, WC und Dusche neun Quadratmeter zur Verfügung stehen, käme dabei ein Quadratmeterpreis Warmmiete von 35 Euro heraus. Vergleichskaltmieten in Alsfeld würden sich durchschnittlich auf sechs Euro pro Quadratmeter belaufen, stellt Riese fest.

Es sei nicht in erster Linie dramatisch, dass der Bund die 315 Euro pro Person bezahlen soll, vielmehr gebe es etwa 80 Geflüchtete, die nicht mehr in einem öffentlichen Leistungsbezug seien, weil sie einen Job haben, aber weiterhin mangels Wohnung in einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Die bekommen auf der Grundlage der Vogelsberger Satzung eine Rechnung. Zwar zumeist nicht über die vollen 315 Euro, aber immerhin 194 Euro monatlich. Das entspräche aber auch noch einer Quadratmetermiete von 21,55 Euro, so Riese.

„Auf die von meiner Fraktion bereits 2018 vorgebrachte Kritik an dieser Praxis wurden wir belehrt, dass es sich nicht um Mieten, sondern um Gebühren handle“, so Riese.
Tatsächlich werden in die Berechnung laut Satzung neben den Bettkosten auch anteilig die Personalkosten für eine Stelle in der Verwaltung und auch die Kosten nicht belegter Betten in den Gemeinschaftsunterkünften eingerechnet.

Dass aber Bewohner in einer Gemeinschaftsunterkunft eine vermeintliche Gebühr für Betreuung aus der Verwaltung, die für sie nicht zuständig ist und für den Leerstand an Betten zahlen sollen, sei keineswegs akzeptabel. Ob die ganze Berechnung laut Satzung vor dem Hintergrund der Rüge des Bundesrechnungshofes Bestand haben kann, werde der Landrat erklären müssen, so Riese abschließend.

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