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Die Kreisverwaltung teilt mitZeltlager im Kreisgebiet nur unter sehr strengen Auflagen

VOGELSBERG (ol). Wie die Kreisverwaltung mitteilt, sind Zeltlager, Zeltfreizeiten und Zeltveranstaltungen mit Übernachtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Kreisgebiet untersagt, wenn vor Ort keine ausreichenden ortsfesten Sanitäranlagen vorhanden sind.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Kreises: Da ein Großteil der zeltbezogenen Übernachtungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Kreisgebiet nicht über ausreichende Sanitäranlagen verfügt, ist aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation das Verbot erforderlich und angemessen.

Freizeiten können nur dann durchgeführt werden, wenn der Veranstalter sicherstellen kann, dass für zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer inklusive Betreuungspersonal eine Einheit von Toilette, Dusche und Waschbecken vorhanden ist. Nur dann dürfe – nach vorheriger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises – unter den gegebenen Voraussetzungen ein Zeltlager stattfinden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Campingplätze, die sich entsprechend geltender Hygiene- und Abstandsregelungen auf die Gäste vorbereitet haben.

2 Gedanken zu “Zeltlager im Kreisgebiet nur unter sehr strengen Auflagen

  1. Bei Arbeitsstellen und Schulunterricht handelt es sich nicht um Freizeitaktivitäten,die wahllos fallengelassen werden können!

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  2. Wenn der Vogelsbergkreis bereits für Freiluftveranstaltungen im Sommer solche Regelungen fuer sinnvoll erachtet, dann erwarte ich eine ähnliche Vorgabe fuer den Schulunterricht ab Herbst. Damit hat sich der Regelunterricht in vollen Schulen ganz schnell erledigt.

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