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Maskenpflicht in Hessen ab MontagAlles Wichtige zur Maskenpflicht im Überblick

VOGELSBERG (ol). Ab Montag gilt in Hessen – und somit auch im Vogelsberg – eine Maskenpflicht. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger müssen dann eine Alltagsmaske tragen, wenn sie mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren, einkaufen gehen oder aber in Bank- oder Postfilialen gehen. Woher bekommt man in Alsfeld und Umgebung diese Masken? Und wieso sollte man überhaupt eine tragen? Müssen auch Kinder eine tragen? Wir geben einen Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer ab Montag ein Geschäft betritt oder im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist, der muss eine Maske tragen – das hat das Land Hessen vor wenigen Tagen beschlossen. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose die Entscheidung. Diese Maskenpflicht wirft allerdings viele Fragen auf: Woher bekomme ich so eine Maske? Wo muss ich sie überall tragen? Wer muss sie alles tragen? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Welche Masken sind erlaubt?

Als Mund – und Nasenmaske zähle jeder Schutz vor Mund und Nase, der durch seine Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Auch medizinische Atemschutzmasken sind erlaubt, allerdings sollten diese Masken dem medizinischen – und pflegerischen Personal vorbehalten werden.

Kann man anstelle einer Maske auch einen Schal oder ein Tuch nutzen?

Ja, wenn der Mund und die Nase bedeckt werden. Es besteht laut Hessischer Landesregierung nur eine Pflicht zur „Mund-Nase-Bedeckung. Es muss also keine zertifizierte oder normierte Maske sein. Aus Stofftuch und Haargummis kann man sich im Übrigen ganz einfach selbst eine Maske basteln. Wie genau das geht, das zeigen wir hier in einem kurzen Erklärvideo.

Wo muss man eine Maske tragen?

Bürgerinnen und Bürger müssen dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen, sprich Bus oder Bahn fahren, oder beim Einkauf in Geschäften, Bank- und Postfilialen.

Muss jeder eine Maske tragen oder gibt es Ausnahmen?

Es gibt auch Ausnahmen. Dazu zählen Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund- und Nasenmaske tragen können oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben.

Was passiert, wenn man keine Maske trägt?

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, könne ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

Schützen die Masken überhaupt vor einer Ansteckung?

Mit einer Alltagsmaske schützt man nicht sich selbst vor einer Ansteckung, sondern man schützt andere. Wenn entsprechend nicht nur eine Person eine Maske trägt, sondern beide, dann besteht ein solidarischer Schutz.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) dazu beitragen, die Ausbreitung von Covid-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand, mindestens 1,50 Meter, von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden.

Voraussetzung sei aber auch, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss laut RKI durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen werden. Sie sollten darüber hinaus auch nicht zu lange getragen und regelmäßig gewechselt werden, sobald die Maske feucht wird.

Wo bekomme ich die Masken her?

Die sogenannten FFP-Masken sind natürlich derzeit absolute Mangelware und schwer zu bekommen. Sie sollten aber auch ausdrücklich dem medizinischen und pflegerischen Personal vorbehalten werden – gleiches gilt für die klassischen „OP-Masken“. Die sogenannten „Alltagsmasken“ aus Baumwolle gibt es dafür an vielen Orten und Geschäften in Alsfeld und Umgebung. Eine Übersicht gibt es hier.

Alsfeld

Hauseigene – genähte Masken

  • Grünewald GmbH (Arabella), Theodor-Heuss-Straße 10, 36304 Alsfeld (Verkauf)
  • CAMPUS… BEI GALFES, Schellengasse 13, 36304, Alsfeld (Verkauf; Zugabe + fünf Euro-Spende an Tafel)
  • Änderungsschneiderei Tülins, Baugasse 6, 36304, Alsfeld (Verkauf)
  • Vogelsberglamas, Grebenauer Straße 5, 36304 Alsfeld-Lingelbach
  • Haushaltwaren und Paketshop Linker, Am Kreuz 1, 36304 Alsfeld (Verkauf von selbstgenähten Stoffmasken – Teil des Erlöses wird an Hospizverein Alsfeld gespendet)
  • Stoffreich, Am Kreuz 3, 36304 Alsfeld (Verkauf)
  • Bücking dreinaht, Zeller Straße 5 (Halle 1 auf Rewe-Parkplatz), 36329 Romrod

Die Arabella-Masken gibt es außerdem bei:

  • Sport-Kober, Roßmarkt 3,  36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Eisenach Haus der Mode, Obergasse 2, 36304 Alsfeld (Zugabe + Verkauf)
  • Eisenach Top Center, Obergasse 5, 36304 Alsfeld (Zugabe + Verkauf)
  • AEM Communication e.K., Markt 12, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Sport Müller, Mainzer Gasse 10, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Green House, Am Kreuz 8, 36304 Alsfeld, (Zugabe + Verkauf)
  • Bäckerei Günther, Obergasse 10, 36304 Alsfeld (Zugabe + Verkauf)
  • Modtreff Pabst GmbH, Löbergasse 2, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Mode & Lifestyle by Pabst, Schnepfenhain 51, 36304 (Alsfeld  Zugabe)
  • Duchard Alsfeld, Hersfelder Str. 77, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Neue Apotheke, Schwabenröder Str. 4, 36304 Alsfeld (Verkauf)
  • Apotheke am Rathaus, Marburger Str. 3, 36304 Alsfeld (Verkauf)
  • Hirsch-Apotheke, Mainzer Gase 23, 36304 Alsfeld (Verkauf)
  • Alice-Apotheke Marburger Str. 20, 36304 Alsfeld (Verkauf)
  • Buchladen Lesenswert GbR, Markt 2, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Vodafone-Shop, Markt 9, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Weltladen, Markt 15, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Therme Rühl, Georg-Martin-Knober-Str. 7, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Optik Scheuer, Obergasse 17, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Schuhhaus Sauer, Obergasse 15, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Autoservice Becker, Aulastraße 19, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Autoteile Ruhl, Ernst-Diegel-Str. 6, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • GENO IT, Fulder Tor 30, 36304, Alsfeld (Zugabe)
  • VR-Bank Hessenland, Marburger Str. 6-10, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Karte Kopie Deko, Fulder Tor 4, 36304 Alsfeld (Zugabe)
  • Kurz und Köstlich, Baugasse, 36304 Alsfeld (Zugabe)

Lauterbach

  • BFT Tankstelle, Vogelsbergstr. 54 36341 Lauterbach (Verkauf)
  • Bahnhof Apotheke, Bahnhofstraße 43 36341 Lauterbach (Verkauf)
  • Hohhaus-Apotheke, Eisenbacher Tor 2, 36341 Lauterbach (Verkauf)
  • Hirsch-Apotheke, Kanalstraße 6, 36341 Lauterbach (Verkauf)
  • Lesezeichen Lauterbach, Bahnhofstr. 41, 36341Lauterbach (Verkauf)

Schwalmstadt

  • Heynmöller Kleidung, Allensteiner Str. 18, 34613 Schwalmstadt (Verkauf Handgenäht zehn Euro)
  • Philipps-Apotheke, Ernst-Ihle-Straße 11, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • Stadt Apotheke, Marktplatz 11, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • Hirsch Apotheke, An der Vogelsangmühle 2, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • Adler-Apotheke, Bahnhofstraße 19 34613, Schwalmstadt (Verkauf)
  • Schloß-Apotheke, Hessenallee 3, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • Schwalm Apotheke, Landgraf-Philipp-Straße 29, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • Stern Apotheke, Schimmelpfengstr. 4, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • KFT Service GmbH, Eisenacher Str. 8, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • DRK Ziegenhain, Robert-Koch-Str. 20, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • Technova Treysa, Steingasse 43, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)
  • LAVA Änderungsschneiderei, Wagnergasse 33, 34613 Schwalmstadt (Verkauf)

Anmerkung der Redaktion: „Zugabe“ bedeutet hier, dass bei einem Einkauf im Laden selbst eine Alltagsmaske aus Stoff dazu geschenkt wird. Die Liste wird stetig aktualisiert. Sollten Sie in Ihrem Laden auch Alltagsmasken aus Stoff verkaufen oder aber diese Masken privat nähen und verkaufen, melden Sie sich gerne bei der Redaktion unter der Mailadresse redaktion@oberhessen-live.de. 

12 Gedanken zu “Alles Wichtige zur Maskenpflicht im Überblick

  1. Auch nach einer recht eingehenden Recherche etwa unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen konnte ich bislang lediglich mit einer sehr aufwändigen Zusammenschau von verschiedenen Verordnungen, die teilweise mit falschen Bezeichnungen und ohne Datum veröffentlicht sind, wie die „siebente Verordnung“ zur Anpassung der Verordnungen offenbar vom 21.04.2020, nur feststellen, dass in der 6. Verordnung vom 16.04.2020 unter Art. 3 Ziffer 1 angeführt ist, dass ein von mir ebenfalls nicht gefundener § 1 Abs. 5 angefügt werde:

    „In Situationen, in den Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.“

    In der offenbar aktuellsten Verordnung, der oben erwähnten wohl 7. Verordnung, bei der das Datum nicht angeführt ist, die aber wohl vom 21.04.2020 stammt, ist dazu lediglich angeführt, dass in dem von mir nicht nachvollziehbaren Abs. 5 S. 2 die Wörter „insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf“ gestrichen werden, sich also nichts an der Formulierung einer dringenden Empfehlung ändert, so dass ich weiterhin keine vermeintliche gar bußgeldbewehrten Pflicht nachvollziehen kann.

    In dem Text ist auch kein Beleg angeführt.

    Nachtrag:
    Nach sehr mühevollen weiteren Recherchen konnte ich eruieren, dass sich eine derartige vermeintlich wirksame Verpflichtung aus der mittlerweile 7. Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung „des Corona-Virus“ wohl vom 22.04.2020 ergibt, nach der der Vierten Verordnung zur Bekämpfung „des Corona-Virus“ vom 17.03.2020 (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/lesefassung4.coronavo_barrierefrei_23.04.pdf) ein neuer Abs. 8a zu § 1 angefügt wurde. Ob und in welcher Weise das wiederum bußgeldbewehrt ist, konnte ich noch nicht eruieren und das kann wohl auch dahinstehen, denn diese Verordnung soll bemerkenswerterweise ohnehin nur bis zum 03.05.2020 gelten und ist eher Aktionismus und letztendlich eher Ausdruck einer ziemlich sinnlosen Regelungswut. Besser wäre es, „unsere“ Administration würde sich mit Wichtigerem, wie z.B. der Beseitigung der krassen Defizite im Gesundheitswesen, dessen „Rettung“ das Ganze angeblich dienen soll und auch des Bildungswesens etc. pp. beschäftigen ….

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    1. Interessant, ich habe gerade in gleicher Angelegenheit ans Land Hessen geschrieben. Eine Verordnung zum Maskenzwang ist nirgendwo veröffentlicht. Macht den Eindruck, als wolle man sich da durch Unbestimmtheit aus der Afaire ziehen. Falls jemand noch die entsprechende Verordnung entdeckt, bitte veröffentlichen. Danke.

  2. Auch nach einer recht eingehenden Recherche etwa unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen konnte ich bislang lediglich mit einer sehr aufwändigen Zusammenschau von verschiedenen Verordnungen, die teilweise mit falschen Bezeichnungen und ohne Datum veröffentlicht sind, wie die „siebente Verordnung“ zur Anpassung der Verordnungen offenbar vom 21.04.2020, nur feststellen, dass in der 6. Verordnung vom 16.04.2020 unter Art. 3 Ziffer 1 angeführt ist, dass ein von mir ebenfalls nicht gefundener § 1 Abs. 5 angefügt werde:

    „In Situationen, in den Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.“

    In der offenbar aktuellsten Verordnung, der oben erwähnten wohl 7. Verordnung, bei der das Datum nicht angeführt ist, die aber wohl vom 21.04.2020 stammt, ist dazu lediglich angeführt, dass in dem von mir nicht nachvollziehbaren Abs. 5 S. 2 die Wörter „insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf“ gestrichen werden, sich also nichts an der Formulierung einer dringenden Empfehlung ändert, so dass ich weiterhin keine vermeintliche gar bußgeldbewehrten Pflicht nachvollziehen kann.

    In dem Text ist auch kein beleg angeführt.

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  3. Es ist und bleibt ein lächerlich überzogenes verhalten.
    Einfach mal querschauen, was und wieviel andere Viren jedes Jahr Monat für Monat dahin raffen. Ohne solch aberwitzige Einschränkungen und blauäugiges nachplappern von theoretischen Wissenschaftsaussagen! Ja, regt euch auf und macht einen auf Supermensch, nur denke mal darüber nach….es kann darf und soll nicht jeder Mensch bis ultimo leben!!!! Natur nimmt, Natur gibt.
    Und jaaaaa, schön das wir Ärzten und so haben, aber hey. Kein Krebs oder so bis jetzt ausgelöschtes, und weil uns durch die tolle IT und ihr Umfeld alles abgenommen wird sind wir sooooo gelangweilt, das wir auf kleine Appetit Häppchen abspringen und mit voller Wucht unser Halbseidenes wissen dazu missbrauchen Angst und Panik zu schüren….unter dem Deckmantel…ist ja nur eine theoretische Wissenschaftliche Aussage. Und unserer alten Männer und Frauen in der Regierung kriegen Angst. Da auf einmal von heut auf morgen sie eine Risikogruppe sind in ihrem Alter. Hahaaaa, gestern kerngesund, heute auf der Abschussliste. Wirklich so lächerlich das ganze. Und bitte, ja der Onkel ist daran gestorben. Sicher nicht an Corona, sondern mit und er war leider geschwächt. Hart aber is so. Und nu viel Spaß weiterhin im Corona Zirkus Ihr Lemminge 😎

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  4. Sinnvoll oder nutzlos? Egal, wird doch praktisch ab Montag früh, unrasiert frische Brötchen kaufen zu können! 🥐🥨 😋

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  5. Dieser Mund-Nasenschutz hat eine psychologische Wirkung auf die Menschen. Er dient dazu den Menschen etwas die Angst zu nehmen sich im öffentlichen Raum zu bewegen. Hauptsächlich aber dienen soll es dem Eigenschutz, weil wir ja nicht wissen wie viel Infizierte ohne Symptome durch die Gegend laufen.

    Am Ende aber macht es paranoid! Schon am Freitag wurden Menschen ohne Mundschutz vom Betreten einiger Geschäfte ausgeschlossen. Man sitzt mit Mundschutz im Auto nebeneinander und das auch noch während der Fahrt und mit dem Menschen, mit dem Mann sich ein Leben teilt! In einem Markt sorgt der Ordner für einen geregelten Besuch, es dürfen sich nur X Personen in der Gemüseabteilung aufhalten. Vor dem Bereich aber stapeln sich die Leute, darauf angesprochen, geht ihn das aber nichts an. Welch eine Ironie!

    In einem anderen Geschäft mit Bäcker und Metzger stehen Schilder mit Abstandsempfehlungen und Linien am Boden. Es bildet sich also eine Schlange vor dem Laden, bis zur Theke. An der Theke angekommen stehen die drei Verkäuferinnen genau so dicht zusammen wie die drei Käufer davor. Am Ende werde ich von der Verkäuferin noch angesch ….. weil ich zu nahe an der Theke stehe und den Abstand zu ihr nicht wahre. Im Auto mit meiner Tochter auf dem Weg nach Hause habe ich mich etwas unschön über die Situation geäußert. Du bist etwas angespannt entgegnet mir meine Tochter. War ich, bevor ich nach Alsfeld gefahren bin eigentlich nicht.

    Das ist mein erster Eindruck und es beängstigt mich etwas. Zusätzlich zu allen Maßnahmen die wir Bürger einhalten sollen, sollten die Regierenden zu etwas mehr Gelassenheit mehr Freundlichkeit im Umgang miteinander aufrufen.

    Abstandsregel, ja!
    Mund Nasenschutz beim Einkaufen im ÖPNV, ja warum nicht, wenn es hilft!

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  6. Die Maskenpflicht hätte es von Anfang an geben müssen. Nur hat unser Gesundheitsminister keinen A…. in der Hose. Erst hieß es, dass diese Masken nichts nützen, jetzt ist es aber befohlen worden. Man fühlt sich schon veräppelt.
    Wir hätten eine Menge weniger Infizierten, wenn es gleich eine Maskenpflicht gegeben hätte.

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    1. Allgemein müsst Maskenpfkicht geben nicht nur im Läden oder im Öffentlichrn Verkehr…
      Würden es noch weniger geben….Infizierte geben denn man läuft ja an so manch einen vorbei,und die Husten, Pusten ohne rücksicht auf Verluste .

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  7. Wenn ich Montag einen ohne Maske sehe in meienr Gegenwart, darf ich ihn niederstrecken aus Notwehr?

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  8. Absoluter Schwachsinn diese Mund- und Nasenabdeckung. Diese selbstgenähten Masken bzw. Halstücher halten nicht wirklich etwas auf bzw. filtern Krankheitserreger ab.
    Die Regierung sollte dafür sorgen, dass jeder Bürger getestet werden kann und dann die Gefährdeten schützen.

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    1. Zu diesem Thema ist nun wirklich alles gesagt, haben alle Saulusse ggf. ihren Paulus raushängen lassen: Wenn man die Dinger ständig erneuert und desinfiziert, erspart man anderen unbeabsichtigtes Infizieren bei Unterschreitung des Mindestabstands und fängt sich unwillkommene Geschenke von anderen etwas weniger leicht ein. Dieses „Etwas weniger“ ist das „Etwas mehr“ gegenüber keinem Mund-Nasenschutz. Stimmt irgendwie, haut hinsichtlich Überzeugungskraft aber auch keinen vom Hocker. Mehr so ein Mit- und Mutmach-Placebo: Du bist nicht allein und kannst zeigen, dass du auch was gegen den Virus tust.

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