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Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin bis zum 3. MaiGörig fordert verstärkte Kontrollen mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen

VOGELSBERG (ol). „Trotz aller Lockerungen gilt weiterhin unser strenges Kontaktverbot. Bis zum 3. Mai sind wir bei eins plus eins, das bedeutet, dass man sich im öffentlichen Raum nur mit einer einzigen weiteren Person aufhalten darf, die nicht im eigenen Haushalt lebt“, erklärt Landrat Manfred Görig in einer Pressemitteilung. Da offensichtlich Unklarheit bestehe wegen der in dieser Woche umgesetzten Lockerungen, hat der Landrat am Dienstag die Vogelsberger Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aufgefordert hat, verstärkt Kontrollen in ihren Kommunen durchzuführen.

„Gemeinsames Feiern, Picknicken oder Grillen sind unabhängig von der Personenzahl verboten, auch an den Wochenenden“, stellt Manfred Görig gegenüber den Bürgermeistern in der jüngsten Telefonkonferenz noch einmal heraus. Daran hätten sich allerdings nicht alle gehalten.

„Wir müssen aufpassen“, mahnt Manfred Görig, „denn es muss weiterhin alles versucht werden, um ein Ausbreiten der Pandemie zu verlangsamen.“ Fatal wäre, wenn man Ende Mai feststellen müsse, dass die Vorsichtsmaßnahmen nicht gegriffen hätten, und die Infektionszahlen wieder anstiegen.

Zum Hintergrund: Am 14. März verordnete die hessische Landesregierung, dass der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren ist. „Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet“, heißt es in Paragraf 2 der „Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.

11 Gedanken zu “Görig fordert verstärkte Kontrollen mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen

  1. Der größte Schuft in unserem Land das ist und bleibt der Denunziant. Aber leider schlägt momentan die Stunde der Denunzianten, Wichtigtuer und Hobbysheriffs. Werden ja auch noch vom Landrat (!) dazu ermutigt. Völlig überzogene Panikmache wegen einer Art Grippe in meinen Augen. Aber man sieht sich bekanntlich immer zweimal im Leben. Auch die Denunzianten und ihre Opfer.

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  2. Dann sollte Görig mal etwas mehr auf seinen Parteifreund Fey in Kirtorf einwirken. Hier öffnet die Fischerhütte des Anglervereins täglich und lädt zum Bier trinken und verweilen ein. Und das wird, obwohl hinlänglich bekannt, vom Kirtorfer Ordnungsamt brav geduldet…

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  3. Endlich gibt es wieder was zu kontrollieren! Nun warten wir – nach Wilke-Wurst – auf weitere Erfolgsmeldungen der vermutlich neu geschaffenen Schrebergarten-Squad.
    Banküberfälle sind übrigens jetzt erlaubt. WENN ja WENN diese im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeführt werden, der richtige Maskentyp verwendet wird und die Tatbeteiligten einen Abstand von 1,5 m zum nächsten Komplizen/ der nächsten Komplizin einhalten. Ist doch gar nicht so kompliziert.

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  4. Ich sehe keinen Verstoß der Regeln beim grillen mit mehreren Personen auf privatem Grundstück, wenn die Personen, die nicht im selben Hausstand Leben, mindestens 1,5m Abstand zueinander halten. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Das wird man ja wohl noch Fragen dürfen?

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    1. Auf private Reisen und Besuche ist zu verzichten! Dazu gehört auch grillen, ist eigentlich nicht so schwer zu begreifen!

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