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Auch einige Bauten, die inzwischen baugenehmigungsfrei sind, müssten der Gemeinde mitgeteilt werdenNicht einfach wild vor sich hin bauen

ANTRIFTTAL (ol). Der Run auf die Baumärkte am vergangenen Wochenende habe gezeigt, dass viele derzeit im Garten beschäftigt sind und dabei auf die tollsten Ideen kommen. „Aber auch auf dem eigenen Grundstück darf man oftmals nicht machen, was man will“, weist Antrifttals Bürgermeister Dietmar Krist hin. Viele vergessen, dass zwar etliche Bauten inzwischen baugenehmigungsfrei seien, aber dennoch der Gemeinde mitgeteilt werden müssten.

In der Pressemitteilung der Gemeinde Antrifttal heißt es, „hierzu zählen unter anderem Gartenhütten unter 30 m³, Gewächshäuser, Pools bis 100 m³, Solaranlagen und Stützmauern“, nennt Krist nur einige Beispiele der in der Anlage zu Paragraf 63 der Hessischen Bauordnung aufgeführten Bauvorhaben. All diese stünden unter dem sogenannten Freistellungsvorbehalt. Die Gemeinde habe dann 14 Tage Zeit, das Vorhaben zu prüfen und, falls erforderlich ein Baugenehmigungsverfahren zu fordern.

Erst wenn dies nicht erfolge, dürfe mit dem Bau begonnen werden. Ansonsten könne zum Beispiel ein zu nah am Nachbargrundstück gebautes Gartenhaus schnell zum Ärger führen und müsste dann zurückgebaut oder versetzt werden. Die erforderlichen Unterlagen könnten im Bürgerportal auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

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