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Der 15. Mai als gesetzlicher Abgabetermin sei weiterhin zu beachtenAbgabe Agrarantrag 2020 ab sofort komplett per E-Mail möglich

VOGELSBERGKREIS (ol). Wie der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Jens Mischak mitteilt, kann der diesjährige Agrarantrag (Gemeinsamer Antrag 2020) ab sofort komplett per E-Mail abgegeben werden. Auf die nachträgliche Vorlage des Originals des Datenträgerbegleitscheins (DBS) wird nunmehr verzichtet.

In der Pressemitteilung des Vogelsbergkreis heißt es, die durch die Corona-Pandemie erforderliche Einstellung des Publikumsverkehrs und die damit verbundenen Einschränkungen bei der Antragsabgabe kann dadurch für die landwirtschaftlichen Betriebe weiter entspannt werden. Nun gelte auch der eingescannte DBS zusammen mit der erforderlichen ZIP-Datei und Unterschrift ab sofort als gültiger Antrag.

Der Antrag kann über die Emailadresse agrarantrag@vogelsbergkreis.de abgegeben werden. Eine Sendung per Post oder Einwurf in die Briefkästen des Amtes für Wirtschaft und den ländlichen Raum in Alsfeld oder Lauterbach sei natürlich auch weiterhin möglich. Der gesetzliche Abgabetermin, der 15. Mai 2020, ist in Hessen weiterhin zu beachten. Das gelte auch für die HALM-Anträge Herdenschutzprogramm und Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter.

Weiterhin weist Dr. Jens Mischak darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe eine Plattform für Online-Job-Vermittlungen unter dem Link www.daslandhilft.de ins Leben gerufen hat. Diese Plattform stelle Kontakt zwischen suchenden Landwirten und „Helfenden Händen“ her.

Die Kreisverwaltung prüfe auch die Möglichkeit, Hilfskräfte auf örtlicher Ebene für den Einsatz in der Landwirtschaft bereit zu stellen. Ihre diesbezüglichen Anfragen richten Sie bitte über kva-arbeitgeberservice@vogelsbergkreis.de an den Arbeitgeberservice der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter oder erfassen Sie Ihren Personalbedarf einfach direkt online.

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