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Frauenklinik des Asklepios Klinikums Schwalmstadt informiertEntbindung in Zeiten von Corona

SCHWALMSTADT (ol). Bei vielen Schwangeren und werdenden Eltern besteht zurzeit große Unsicherheit bezüglich der bevorstehenden Geburt und des anschließenden Krankenhausaufenthaltes. Dürfen die Partner mit in den Kreißsaal? Und überhaupt: Wie ist das mit dem Stillen wenn man Corona hat? All das und viele weitere wichtige Antworten rund um das Coronavirus und die Schwangerschaft gibt die Geburtsklinik in Schwalmstadt.

In der Pressemitteilung heißt es, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat am 19. März Empfehlungen für „Präventionsmaßnahmen für die geburtshilfliche Versorgung in deutschen Krankenhäusern und Kliniken im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ herausgegeben.

Bei vielen Schwangeren und werdenden Eltern bestehe zurzeit große Unsicherheit bezüglich der bevorstehenden Geburt und des anschließenden Krankenhausaufenthaltes. Diese Unsicherheit und die damit verbundenen Ängste möchten die Klinik den Patientinnen gerne ein Stück weit nehmen. Daher hier die wichtigsten Empfehlungen der DGGG, an die man sich als Geburtsklinik halten, zusammengefasst wie folgt:

  1. Die Art, wie ein Kind geboren wird, richtet sich vollkommen unabhängig von Corona vor allem nach dem Wunsch der Frau und nach gängigen geburtshilflichen Richtlinien.
  2. Die Schwangere darf von ihrem Partner (aber auch nur von diesem!) zur Geburt begleitet werden (Ausnahme: positiv getestete Begleitpersonen).
  3. Besuche sind für den Partner und eigene Kinder erlaubt (bei uns einmal pro Tag für eine Stunde), sofern diese gesund sind und sich an die gegebenen Hygieneempfehlungen halten.
  4. Das Stillen ist auch für Covid-19 verdächtige/positive Mütter möglich und empfohlen (unter Durchführung besonderer hygienischer Maßnahmen), Haut-zu-Haut-Kontakt wird gefördert.
  5. Mütter und Kinder werden nicht voneinander getrennt, insbesondere das Bonding („Kuscheln“) unmittelbar nach der Geburt wird unterstützt.
  6. Eine ambulante Entbindung ist möglich.
  7. Für schwangere Verdachtspatientinnen bzw. positiv getestete Patientinnen gelten die gleichen Behandlungsregeln wie für Nicht-Schwangere.
  8. Für den Partner (Kindsvater) gibt es einen Passierschein, der von der Entbindungsstation ausgegeben wird.

Weiterhin bestehe nach wie vor die Möglichkeit, dass der Partner sich als Begleitperson stationär aufnehmen lasse, und die Familie so gemeinsam im eigenen Zimmer die ersten Tage eng miteinander verbunden verbringen kann. Fast jede geburtshilfliche Patientin könne in Schwalmstadt im Einbettzimmer untergebracht werden (ausnahmsweise nur bei maximaler Belegung nicht).

Wenn Sie Fragen haben zum Thema Schwangerschaft und Geburt kontaktieren Sie die Klinik gern unter der Nummer 06691/799-460 (Kreißsaal) oder im Sekretariat der Frauenklinik unter der Nummer 06691/799-450.

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