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Weitere Maßnahmen für das Land HessenVeranstaltungen mit mehr als fünf Personen verboten

HESSEN (ol). Die Hessische Landesregierung verbietet Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen, das teilt der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung mit. Darüber hinaus soll das Land Hessen noch weitere Maßnahmen beschlossen haben, um das Coronavirus einzudämmen.

Noch wenige Minuten zuvor teilte der Kreis mit, dass private und öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 20 Veranstaltungen im Kreis ab Samstag verboten sind. Das hat sich jetzt allerdings geändert. Wie die Hessenschau berichtet habe die Landesregierung in einer Sonderkabinettsitzung am Freitag beschlossen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um soziale Kontakte zu vermeiden.

Dazu zähle, dass die bisherige Obergrenze für Veranstaltungen von bislang 100 Personen auf fünf Personen reduziert werden soll. Weiter heißt es, dass Restaurants und Gaststätten ab Samstag 12 Uhr geschlossen werden. In einer Pressekonferenz wollen Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose ab 14.30 Uhr darüber informieren.

Update nach der Pressekonferenz

„Europa, Deutschland und auch Hessen sind mittlerweile zum Zentrum der Pandemie geworden. Das stellt uns vor Herausforderungen. Alles, was wir tun, dient dem Zweck die Krankheit einzudämmen. jeder kann betroffen sein“, stellte Hessens Ministerpräsident am Freitagnachmittag zur Pressekonferenz vorneweg. Zwei weitere Maßnahmen wurden deshalb beschlossen: Die bisherige Obergrenze für Versammlungen von bislang 100 Personen wurde durch die Landesregierung auf fünf Personen reduziert. Das gilt ab dem morgigen Samstag – genauer: Heute Nacht 0 Uhr. Außerdem werden Restaurants und Gaststätten ab Samstag, 12 Uhr, geschlossen. Abhol- und Lieferservice dürfen weiterhin bereit gestellt werden, um die Grundversorgung zu gewährleisten.

Der Regierung sei klar, dass die persönliche Freiheit im Land ein kostbares Gut sei. Aber Freiheit sie nie grenzenlos, denn sie bedeute gleichzeitig Rücksichtnahme und Verantwortung. „Wir bitten um Verständnis, dass uns diese Maßnahmen nicht leicht gefallen sind. Wir sehen viele rücksichtsvolle Menschen, stellen aber auch fest, dass es nicht wenige gibt, die sich nicht rücksichtsvoll verhalten“, begründete Bouffier die Entscheidungen.

In Hessen seien, so der Stand von diesem Freitagmorgen, 962 bestätigte Fälle und zwei Todesfälle, die auf das Virus zurückzuführen sind. „Wir appellieren deshalb an alle Menschen: Kommen Sie der persönlichen Verantwortung nach. Individuelle Freiheit gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose.

Eine Ausgangssperre stand an diesem Freitag zunächst noch nicht im Gespräch, wenn auch Bouffier ankündigte, dass man sich mit diesem Thema bereits beraten habe und das am Sonntag nochmal in Bund tue. Allerdings sei eine Ausgangssperre der letzte Schritt der getan werden könne, wenn auch nicht unproblematisch. Nachbarländer wie Bayern oder das Saarland stünden bei dieser Entscheidung unter einem anderen Druck, da sie nah an den grenzen zu Nachbarländern seien. Das sehe der Ministerpräsident in Hessen nicht.

Die Versammlungsgrenze von fünf Personen gelte im übrigen nicht für Familien mit mehr als fünf Personen und auch nicht für öffentliche Verkehrsmittel. Es gelte für öffentliche Wege, Plätze und Räume. Überwacht werden solle das zwar mit durch die Polizei und Ordnungsbehörden, doch auch hier setze man erst einmal auf die Solidarität und Vernunft der Menschen. Das könne zu Bußgeldern führen, die man allerdings so noch nicht genau definieren könne. Es werde sich vermutlich um klassische Bußgelder wie aus dem Verkehrsrecht im Bereich von 100 bis 300 Euro handeln. „Unser Ziel ist es, mit Maß und Ziel zu handeln“, sagte Bouffier.

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