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Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak: "„Dieser Empfehlung schließen wir uns an"Häusliche Quarantäne für Rückkehrer bestimmter Berufsgruppen

VOGELSBERG (ol). Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die aus Coronavirus-Risikogebieten zurückkehren, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) eine 14-tägige Quarantäne angeordnet – das gilt auch für den Vogelsberg. 

Dies betrifft beispielsweise Angehörige des Polizeivollzugsdienstes, Angehörige von Feuerwehren, Bedienstete von Rettungsdiensten, medizinisches Personal oder Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes, die sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten der Verordnung oder danach in Risikogebieten für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten haben. Dies sei, so teilt das HMSI mit, nötig, um die Infektionskette in Berufsgruppen wichtiger Bereiche zu unterbrechen.

Wie das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch Institut mitteilen, werden momentan Italien, Österreich (Bundesland Tirol), Spanien (Madrid), Frankreich (Region Grand Est, mit dem Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) sowie die Schweiz als Risikogebiete eingestuft.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert außerdem dazu auf, dass alle Rückkehrer, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, unnötige soziale Kontakte vermeiden und zwei Wochen zu Hause bleiben. „Dieser Empfehlung schließen wir uns an. Es ist dabei zweitranging, ob man Symptome aufweist oder nicht, denn so kann man sich selbst und sein Umfeld vor dem Virus schützen“, teilt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak mit.

5 Gedanken zu “Häusliche Quarantäne für Rückkehrer bestimmter Berufsgruppen

  1. Wenn die Tochter aus Österreich kommt, sie ist Saisonarbeiter in Tirol – müssen wir dann auch in Quarantäne? Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus.

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  2. Was ist mit Familienangehörigen von Rückkehrern? Darf der Sohn aus dem Haus wenn die Mutter zum Skifahren in Tirol war?

    1. Es geht wohl darum, dass die MA nicht zur Arbeit gehen und evtl. ihre Kollegen anstecken; wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht Krank wurden ist davon auszugehen, dass sie sich nicht infiziert haben.
      Die Negativversion wäre, ein Mitarbeiter zB eines Rettungsdienstes kommt nach dem Urlaub in einem jetzt Risikogebiet direkt wieder zur Arbeit, am 5. Arbeitstag wird er Krank und pos. auf C. gestetet; während der 4 Arbeitstage vor seiner Erkrankung hatte er Kontakt zu 12 – 20 Kollegen die dann kurzfristig alle in häusliche Quarantäne müssten bis festgestellt wird, dass sie sich nicht angesteckt haben – bis dahin ist der Rettungsdienst nur noch eingeschränkt Einsatzfähig; dass soll vermieden werden.

  3. Und was machen wir mit denjenigen, die sich im Risikogebiet „Deutschland“ aufhalten?

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