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Arztpraxen sollen dadurch so weit wie möglich von Tests entlastet werdenZentrale Corona-Untersuchungsstellen sollen in Hessen eingerichtet werden

REGION (ol). Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesärztekammer Hessen (LÄKH), die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration haben am Donnerstagabend unter Beteiligung der Sprecherin der hessischen Amtsärztinnen und Amtsärzte eine Vereinbarung getroffen, um eine effiziente Versorgung möglicher Corona-Patienten in Hessen zu gewährleisten. Das Ergebnis: In Hessen sollen zentrale Corona-Untersuchungsstellen eingerichtet werden, um die Arztpraxen zu entlasten. 

In der Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, in Hessen werden beginnend ab kommendem Montag, den 9. März, und flächendeckend ab Dienstag, den 10. März, an ausgewählten Standorten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zentrale Corona-Untersuchungsstellen eingerichtet, um für den Fall, dass eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt einen solchen Test für nötig hält, gebündelt Tests auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen.

So würden die Hausarztpraxen entlastet werden und es könne mit den Ressourcen, die derzeit begrenzt zur Verfügung stehen, sparsamer umgegangen werden: „Ich bedanke mich bei allen beteiligten Institutionen und Personen für diese äußerst bedeutsame Einigung zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Angesichts der Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland haken sich die Akteurinnen und Akteure des hessischen Gesundheitswesens unter und schaffen eine schnell umsetzbare Lösung, das ist ein starkes Signal“, betont Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

„Es ist wichtig, dass wir die Arztpraxen so weit wie möglich von Tests entlasten. Deshalb werden wir mit den Partnern der hessischen Gesundheitsversorgung Testzentren in ÄBD-Zentralen in Hessen einrichten. Diese sollen für die Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, die nach vorheriger und strenger Indikation gemäß Robert Koch-Institut (RKI) getestet werden sollen. Dafür ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsämtern oder über unsere Rufnummer, der 116 117, erforderlich. Massentests ohne Indikation sind medizinisch nicht sinnvoll und die Zentren dafür auch nicht ausgerichtet“, erklären Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen.

Voraussetzung für einen Test sei nach den Kriterien des RKI eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einer infizierten Person oder der Aufenthalt in einem Risikogebiet. Solche Personen würden durch ihren Hausarzt beziehungsweise Hausärztin, das zuständige Gesundheitsamt oder nach einer Ersteinschätzung durch die zentrale Rufnummer 116 117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes den Untersuchungsstellen zugewiesen. Als Standorte stellt die KVH ausgewählte Zentralen ihres Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und medizinisch geschultes Fachpersonal zur Verfügung. Diese von der KVH bestimmten zentralen Stellen werden zu festgelegten Uhrzeiten geöffnet.

„Die Landesärztekammer Hessen unterstützt insbesondere im Sinne einer einheitlichen und sicheren Patientenversorgung die Einrichtung zentraler SARS-CoV-2-Untersuchungsstellen. Dies ermöglicht zudem eine effektivere Testung bei Ressourcen schonendem Umgang mit knapper Schutzkleidung“, erklärt Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.

„Vorrangige Aufgabe in der jetzigen aktuellen Situation ist, dass Personen mit Symptomen und Verdacht auf eine Corona-Infektion möglichst außerhalb der Krankenhäuser diagnostiziert und leichte Fälle auch ambulant behandelt werden. Das Virus in die Krankenhäuser zu tragen ist der falsche Weg. Wir brauchen unsere Krankenhäuser für evtl. aufkommende schwere Verläufe der Virusinfektion. Hierfür sind wir da“, sagt der geschäftsführende Direktor der HKG, Prof. Dr. Steffen Gramminger,

Alle Patienten, die durch einen Arzt/eine Ärztin entsprechend der Kriterien des RKI als Verdachtsfälle eingestuft werden, würden in den neuen Untersuchungsstellen getestet werden. Die Proben werden auf SARS-CoV-2 untersucht. Diese Verdachtsfälle werden gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Den getesteten Personen werde bei ihrem Besuch in der Untersuchungsstelle mitgeteilt, wie sie sich entsprechend der Kriterien des RKI weiter verhalten sollen.

Ein Gedanke zu “Zentrale Corona-Untersuchungsstellen sollen in Hessen eingerichtet werden

  1. Bei der Diskussion um Maßnahmen gegen eine Covid-19-Pandemie wird oft die Grippe zum Vergleich herangezogen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt nun wichtige Gemeinsamkeiten und Unterschiede:

    Ähnlich ist demnach die Ausprägung der Infektionskrankheiten. Beide sind von einem Virus verursachte Atemwegserkrankungen, deren Verlauf sehr unterschiedlich sein kann – von symptomlos oder mild bis hin zu sehr schwer, mitunter gar tödlich. Beide Erreger werden vorwiegend über Tröpfchen etwa beim Sprechen oder Husten oder auch direkten Kontakt übertragen. Darum greifen bei beiden auch die gleichen Vorsichtsmaßnahmen: gute Handhygiene, in den Ellbogen oder ein Taschentuch husten, Kontakt zu Infizierten vermeiden.

    Ausbreitungsgeschwindigkeit
    Unterschiede gibt es laut WHO bei der Ausbreitungsgeschwindigkeit. Influenza habe eine kürzere Inkubationszeit zwischen Ansteckung und der Ausbildung erster Symptome, zudem erfolgten die Ansteckungen in den Infektionsketten rascher aufeinander. Bei Covid-19 liege dieses Intervall bei etwa fünf bis sechs Tagen, bei Influenza bei drei Tagen. Das bedeute, dass sich Influenza rascher verbreiten kann als Covid-19.

    Hinzu komme, dass bei Influenza oft schon vor der Ausprägung von Symptomen weitere Menschen angesteckt würden. Bei Covid-19 seien zwar Übertragungen 24 bis 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen bekannt, sie seien aber nach derzeitigem Kenntnisstand anders als bei der Grippe selten und spielten für die Weiterverbreitung kaum eine Rolle.

    Ansteckungsrate
    Ein weiteres wichtiges Kennzeichen ist die Ansteckungsrate. Das neue Coronavirus Sars-CoV-2 wird nach WHO-Daten von einem Infizierten im Mittel an zwei bis zweieinhalb weitere Menschen weitergegeben – und damit an mehr als bei Influenza. Wegen der unsicheren Datenlage und verschiedenen den Wert beeinflussenden Effekten sei ein Vergleich bei diesem Aspekt aber nur eingeschränkt möglich, heißt es von der WHO

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