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Ordnungsamt ruft zum Rückschnitt aufHecken und Bäume zurückschneiden – Straßen und Gehwege müssen frei sein

ALSFELD (ol). Ansprechend gestaltete Vorgärten und Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hinein und ruft Gefahrensituationen hervor, deshalb ruft das Ordnungsamt zum Rückschnitt auf.

Besonders gefährdet sind laut Pressemitteilung der Stadt Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste oder Hecken zum Ausweichen auf die Straße verleitet, bestehe erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen dem Grundstückseigentümer erhebliche Schadenersatzforderungen, heißt es weiter.

Grundsätzlich sollte der Rückschnitt in der vegetationslosen Zeit erfolgen. Noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Büsche und Bäume nahezu uneingeschränkt zurückgeschnitten werden, so die Stadt.

Beim Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen würden zeigen, dass an Straßen, Einmündungen sowie an Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überragende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen. Deshalb bitten Bürgermeister Paule und das Ordnungsamt die Grundstückseigentümer und – besitzer um ihre Mithilfe:

„Bitte kontrollieren Sie, ob sich der Bewuchs auf Ihrem Grundstück in den Straßenbereich hineinragt und nehmen Sie die erforderlichen Rückschnitte vor. Prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bitte bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern (zum Beispiel Straßenbezeichnungen, Verkehrszeichen) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert“, heißt es weiter.

Wenn der Bewuchs zu stark in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, sei der Rückschnitt kein freiwilliges Handeln mehr sondern werde nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes zur Pflicht: „Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen“.

Beim Zurückschneiden sei das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten: Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen müsse in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücksgrenze erfolgen. Dagegen müsse die Fahrbahn bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein.

Auf öffentliche Straßen ragender Bewuchs muss laut Stadt bis 1. März beseitigt werden. Danach verbiete das Bundesnaturschutzgesetz das Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum. Vögel brüten in dieser Zeit in den Gehölzen. Spezielle Fragen hierzu beantwortet die Untere Naturschutzbehörde beim Vogelsbergkreis. Im Übrigen steht Ihnen das Team vom Ordnungsamt zur Verfügung. ordnungsbehoerde@stadt.alsfeld.de, Tel. 06631/182-141.

5 Gedanken zu “Hecken und Bäume zurückschneiden – Straßen und Gehwege müssen frei sein

  1. Vom Büro aus irgendwelche Vorschriften raus geben ist nicht schwer. Geht mal raus in die Stadt und schaut euch um. Geht mal die Marburger Straße hoch, da wird rechts geparkt bis Abzweigung Richtung Leusel. Einfach ein Parkverbotsschild ab der Zahnarztvilla und viele Probleme wären gelöst. Im übrigen sind das überwiegend Pendler, die ihr Fahrzeug abstellen und zum Zug gehen. Im Fachwerkhaus, Abzweigung in die Hochsstraße, bewohnt mit Flüchtlingen, ist Ordnung wohl ein Fremdwort. Es wird weder vor dem Haus gekehrt noch wird Schnee geräumt. Ein Sessel stand 3 Monate auf dem Gehweg. Wo ist da die Aufsichtspflicht vom Hausbesitzer oder des Ordnungsamtes. Am Bahnhof, dass rechts stehende Haus neben der Bushaltestelle, gleicht im Garten einer Müllhalde. Da liegen alte Möbel, nicht mehr genutzte Fahrräder, leere Ölkanister und vieles mehr an Schrott. Wo ist denn da das Ordnungsamt. Mal raus aus dem Büro und an die Basis gehen. Auch das verstehe ich
    als Aufgabe des Ordnungsamtes, nicht nur Knöllchen verteilen und den Bürgern erzählen wollen, wann die Hecken zurück geschnitten werden sollen. Ich habe schon einige mal den Leiter des OA angerufen, tut sich aber nichts. Alsfeld ist ein schönes Städtchen, man darf nur nicht hinter die Fassaden schauen.

  2. Da sollte die Stadt sich aber bitte auch mal an die eigene Nase fassen… So wild wuchernd wie es ab Frühjahr in den Erlen zugeht hab ich noch nirgends ne Ecke in Alsfeld gesehen. Die Gehwege von beiden Seiten mit meterhohen Brennnessel gesäumt, die Rutsche am Kinderspielplatz ebenfalls nur von hohen Brennnesseln umgeben. Wenn da ein Kind mal reinfällt….

  3. Gut gebrüllt Löwe bzw. Ordnungsamt! Das Eigentum anscheinend nicht mehr verpflichtet, kann der aufmerksame Bürger an jeder Ecke unseres Dornröschen-Städtchens ersehen. Ordnungsgelder in empfindlicher Höhe wären in vielen Fällen ein geeignetes Mittel, um hier wieder an selbstverständliche Dinge zu erinnern. Der jährliche Appell in der Presse nützt rein gar nichts – wie die Vergangenheit deutlich gezeigt hat.

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