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27 Cannabispflanzen und 200 Gramm geerntete und getrocknete Marihuanablüten sichergestelltMarihuana-Indoorplantage in Schlitz hochgenommen

SCHLITZ (ol). Erfolg für das Rauschgiftkommissariat der Alsfelder Kripo: In einer Indoorplantage bei einem 20-Jährigen und seinem 24-jährigen Bruder aus Schlitz, konnten die Beamten 27 Cannabispflanzen, 200 Gramm geerntete und getrocknete Marihuanablüten, 200 Gramm Marihuanablätter und jede Menge Utensilien zum Konsum und Verkauf von Marihuana sicherstellen.

Das Rauschgiftkommissariat der Kripo Alsfeld im Vogelsbergkreis, hat in der vergangenen Woche eine Indoor-Rauschgiftplantage ausgehoben und dabei Marihuanapflanzen, Marihuanablüten sowie diverses Zubehör zur Bepflanzung und dem Betrieb der Anlage sichergestellt. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung bekannt gibt, wurden zwei tatverdächtige Männer, die im Verdacht stehen, die Anlage betrieben zu haben, vorläufig festgenommen.

Der Stromverbrauch beim Betreiben der Anlage wurde den Brüdern im Alter von 20 und 24  Jahren schließlich zum Verhängnis. Ihren Vermietern war der deutlich erhöhte Verbrauch innerhalb weniger Wochen aufgefallen, daher hatten sie die Polizei informiert. Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei erhärtete sich der Verdacht, dass in dem Wohnhaus Cannabis angebaut wurde. Nachdem hinreichende Verdachtsmomente vorlagen, beantragte die Staatsanwaltschaft Gießen beim zuständigen Amtsgericht Gießen den Beschluss zur Durchsuchung des Wohnhauses, das sich in der Kernstadt Schlitz befindet.

Bei der Durchsuchung am vergangenen Donnerstag fanden die Beamten schließlich die professionell aufgebaute und betriebene Anlage. Sie stellten 27 Cannabispflanzen und 200 Gramm bereits geerntete und getrocknete Marihuanablüten sicher, sowie 200 Gramm Marihuanablätter. Außerdem fanden sie diverse Utensilien zum Konsum und Vertrieb von Betäubungsmitteln, sowie Zubehör, wie Trafos, Hochfrequenzlampen, Ventilatoren und Bewässerungssysteme.

Die beiden tatverdächtigen Männer wurden nach den polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt, da keine Haftgründe vorlagen. Die Ermittlungen der Strafverfolgunsgbehörden dauern an.

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