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Was tun, wenn man einen Wolf sieht? Das Hessische Umweltministerium gibt TippsWolf bei Ulrichstein gesichtet

VOGELSBERG (ol). Fest niedergelassen und Reviere gegründet haben sie sich in Hessen noch nicht, trotzdem werden sie immer wieder gesichtet: Wölfe. Gerade erst wurde bei Ulrichstein ein Wolf gesichtet. Das Hessische Umweltministerium gibt nun Tipps raus, was man tun soll, wenn man einen Wolf sieht.

Bei Ulrichstein wurde ein Wolf gesichtet, das gibt das Hessische Umweltministerium bekannt. Zwar haben sich in Hessen noch keine Wölfe fest niedergelassen und noch keine Reviere gegründet, trotzdem müssten Weidetierhalter grundsätzlich jederzeit und fast überall mit einzelnen, durchstreifenden Wölfen rechnen.

In den östlichen Bundesländern wie Sachsen Brandenburg und Sachsen-Anhalt seien derzeit jeweils wieder zehn und mehr Wolfs-Rudel nachgewiesen, die Familienverbände, in denen Wölfe leben. Aber auch das Nachbarbundesland Niedersachsen zähle mittlerweile mindesten neun Wolfsfamilien. Nach Hessen seien bislang nur Einzeltiere ein- oder durchgewandert, seit 2011 waren es acht Wölfe, von denen drei als Verkehrsopfer endeten. Was man tun sollte wenn einem ein Wolf begegnet?

Zwölf Tipps bei einer Begegnung mit einem Wolf

1. Wie bei anderen Wildtieren: Abstand halten, nie darauf zugehen oder gar bedrängen.

2. Unter keinen Umständen Wölfe füttern! An Fütterung durch den Menschen gewöhnte Wölfe können Futter aufdringlich oder aggressiv einfordern, sie können dann eine Gefahr für Menschen darstellen.

3. Auch indirekte Fütterung unterlassen. Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter, besonders solches für Hunde und Katzen, so verwahren, dass diese nicht für Wildtiere zugänglich sind. Wölfe wie auch andere Wildtiere gewöhnen sich an leicht zugängliche Nahrungsquellen im Siedlungsbereich. Sie können dann unerwünschte Verhaltensweisen entwickeln, wie mangelnde Scheu, aufdringliches oder sogar aggressives Verhalten.

4. Bei vielen dokumentierten Begegnungen mit relativ vertrauten Wölfen befanden sich die Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Menschen in Fahrzeugen oder auf Pferden werden von vielen Wildtieren nicht als solche erkannt und wahrgenommen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Tierarten gemeinsam. Dies ist keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.

5. Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad Wölfen begegnet, die sich nicht unverzüglich zurückziehen sollte diese im Auge behalten, aber nicht direkt anstarren, sich langsam entfernen, bzw. mit dem Fahrrad langsam weiterfahren.

6. Folgen der oder die Wölfe in gewissem Abstand: nicht hastig entfernen oder weglaufen, sondern langsam, betont uninteressiert weitergehen bzw. fahren und dabei laut sprechen.

7. Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein oder mehrere Wölfe offensichtlich direkt auf einen zukommen, so handelt es sich in der Regel um neugierige Jungtiere: Stehenbleiben, laut rufen und in die Hände klatschen, sich groß machen, ggf. sich mit einem Knüppel bewaffnen und – bei weiterer Annäherung des Tieres – mit Gegenständen werfen.

8. Hunde können, wenn sie sich unbeaufsichtigt in Wald und Flur bewegen, von Wölfen angegriffen, verletzt und getötet werden. Hunde daher grundsätzlich anleinen oder nur im engen Einwirkungskreis des Besitzers führen.

9. Auch angeleinte Hunde können, besonders bei unerfahrenen Jungwölfen, Interesse, Neugier- und eventuell auch aggressives Verhalten auslösen. Die Wölfe sind dann teilweise so auf den Hund fixiert, dass der begleitende Mensch durch die Wölfe scheinbar ignoriert wird. In einem solchen Fall die Wölfe durch lautes Rufen und Gestikulieren auf sich aufmerksam machen.

10. Die Gefahr für Jagdhunde im jagdlichen Einsatz kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Bei Jagden in bekannten Wolfsgebieten, wo freilaufende Jagdhunde eingesetzt werden, sind alle Beteiligten vorab über die mögliche Anwesenheit von Wölfen zu informieren. Jagdhunde sollten erst von der Leine gelöst werden, wenn die Treiber unterwegs sind, den Hunden können Schutzwesten und Halsbändern mit mechanischen oder elektronischen Schutzvorrichtungen angelegt werden.

11. Wölfe, bei denen das Beutefangverhalten auf Haustiere (z.B. Schafe oder Ziegen) ausgelöst ist, können so auf die Beute fixiert sein, dass auch bei Anwesenheit mehrerer Menschen ein Vertreiben schwerfallen kann. In einem solchen Fall Wölfe nicht auf begrenztem Raum (Ecken hoher, für Wölfe nicht überwindbarer Zäune oder von Gebäuden) in die Enge treiben.

12. Wer einen toten, kranken oder verletzten Wolf findet: Nicht anfassen und Naturschutzbehörde, Forstbehörde oder Polizei informieren. Sofern Sie auf lebende Wölfe treffen, schildern Sie Ihre Beobachtung bitte der zuständigen Naturschutzbehörde. Tote Wölfe sind von großem wissenschaftlichem Interesse. Die Naturschutzverwaltung lässt sie untersuchen.

Nutztiere sollten vor Wölfen geschützt werden

Sollte ein Wolf gesehen werden und es besteht keine Gefahrensituation weil das Tier weggelaufen ist, dann sollte umgehend die Polizei verständigt werden, die das Tier an wolf@umwelt.hessen.de melden. Wenn ein Nutztier durch einen Wolf getötet oder verletzt wurde, sollte ebenfalls die Polizei verständigt werden.

Tierhalter sind verpflichtet, ihre Weidetiere nach guter fachlicher Praxis zu schützen und die Tiere sowie die Schutzmaßnahmen täglich zu kontrollieren. Hinweise zum gesetzlich geforderten Grundschutz finden sich unter anderem in der Broschüre „Sichere Weidezäune“. Dieser Grundschutz reicht nach den bisherigen Erfahrungen in den meisten Fällen bereits aus, um Wölfe sicher fernzuhalten. Bei den in Hessen bisher eingetretenen Verlusten von Nutzieren war dieser Grundschutz oft nicht gegeben – diese Verluste wären vermeidbar gewesen.

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