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Nachfrage bei Hessen MobilKein Winterdienst auf dem Radweg Alsfeld-Romrod

ALSFELD|ROMROD (pw). Es scheint paradox: Während der Radweg zwischen Alsfeld und Romrod seit Tagen mit Schnee bedeckt ist, zeigt sich die Bundesstraße 49 an gleicher Stelle geräumt und gestreut. Eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde Hessen Mobil ergab, dass dieser Zustand die aktuelle Gesetzeslage widerspiegelt.

„Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1994 (Az. III ZR 60/94) besteht keine generelle Räum- und Streupflicht an Geh – und Radwegen außerhalb von Ortsdurchfahrten“, sagte die zuständige Pressesprecherin. Wie sie sagte, könne sich jedoch eine Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes auf einem Radweg ergeben, wenn dieser stark frequentiert wird. „Als stark frequentiert gilt ein Radweg, wenn er von mindestens 50 Radfahrern pro Stunde bei einer gleichzeitigen Verkehrsbelastung von mehr als 600 Kraftfahrzeugen pro Stunde genutzt wird“, sagte die Pressesprecherin. Diese Anforderungen würden in diesem Bereich jedoch bei weitem nicht erfüllt werden.

Der Radweg von Alsfeld nach Romrod. Foto: Philipp Weitzel

Nach Angaben von Hessen Mobil wurde im Jahr 2010 anlässlich einer bundesweiten Verkehrszählung eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung des Radweges mit 32 Radfahrern pro Tag ermittelt (9154 Gesamtverkehr). Bei einer erneuten Zählung im Jahr 2015 wurden lediglich zehn Radfahrer pro Tag gezählt (8863 Gesamtverkehr). Auf Grundlage dieser Zahlen wurde ein Wert von 4 Radfahrern pro Stunde nach einem Rechenmodell ermittelt.

„Also nicht annähernd die Mindestzahl von 50 Radfahrern pro Stunde“, so die Pressesprecherin. Zudem nimmt laut ihren Angaben der Radverkehr im Winter auf der Strecke meist deutlich ab. Dementsprechend sei der Radweg entlang der Bundesstraße 49 bei Alsfeld als im Winter nicht bedeutsam eingestuft, mit der Folge, dass auf ihm von den Straßenmeistereien grundsätzlich kein Winterdienst durchgeführt wird.

In diesem Zusammenhang informierte die Behörde, dass Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg erlaubter maßen verlassen dürfen, wenn dieser durch winterliche Verhältnisse nicht nutzbar ist. Gegebenenfalls dürfe dann die gestreute oder geräumte Bundesstraße von den Radfahrern benutzt werden.

11 Gedanken zu “Kein Winterdienst auf dem Radweg Alsfeld-Romrod

  1. §2(1) StVO. Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Das ist keine Benutzbare Fahrbahn also findet ihr mich auf der Fahrbahn wieder. Wo liegt das Problem. Und wenn die Autofahrer dann hinter mir kotzen, dann führt das vielleicht auch dazu das der Radweg geräumt wird. Also alles gut und kotzt recht schön.

    1. Problem: Der als nächstes die Fahrbahn benutzende Radfahrer kommt auf gefrorener Autofahrer-Kotze ins Schleudern, stürzt auf den Radweg und krepiert dort elendig (Krepe bicyclette, hahaha) in der Kälte, ohne dass Fahrradweg-Ranger Kasimir was mitbekommt. Härter kann das Schicksal kaum zuschlagen.

  2. Hallo, ich fahre auch Fahrrad, und wer hat sich da beschwert? Befahren auf eigene gefahren und keine Haftung. Ich kann ihre Fahrräder mit wenig Geld umbauen!!!! Mit Schneepflug und Salzsteuer. und allrad. Bitte um anfragen.

  3. Die Sprungschanze neben unserem Haus wird auch nicht gestreut. Und die Rodelbahn auch nicht. Gut, dass wir noch unseren alten Schlitten im Keller haben.

  4. Die Antwort hier auf diese Schlagzeile,ist länger als die Zeit die man bräuchte den Weg mit Salz zu bestreuen.Da will man schon Fahrrad fahren,der Umwelt zuliebe aber so wichtig kann es dann doch nicht sein.Also kein Fahrrad kaufen sondern einen Diesel.

  5. unfassbar! ab morgen legen die hühner keine eier mehr! meldet euch wieder wenn der weg gestreut ist. vorher fahre ich nicht nach alsfeld!

  6. Was ist wenn jemand da mitm Fahrrad stürzt und elendig krepiert in der Kälte ohne das jemand was mitbekommt ?

    1. Das kann einem auch auf der eigenen Kellertreppe passieren. Dazu muss man sich nicht aufs Fahrrad setzen. Ab ’nem bestimmten Alter sind die vier Räder des eigenen PKWs die sicherste Unterstützung der eigenen vier Buchstaben.

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