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Diskussionsveranstaltung mit Michael Ruhl und CDU-Fraktionsvize Jürgen Banzer am Freitag, den 24. August um 19.30 Uhr in SchottenDiskutieren über die Verfassungsänderungen

VOGELSBERGKREIS (ol). Der CDU-Landtagskandidat Michael Ruhl lädt zu einer Diskussionsveranstaltung mit Jürgen Banzer, dem Vorsitzenden der Enquete-Kommission des Landtags zur Änderung der hessischen Verfassung ein.

In der Veranstaltungsankündigung der Vogelsberger CDU heißt es, der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Banzer aus Oberursel leitete von 2005 bis 2010 die Ressorts für Justiz, Kultus und Gesundheit in Hessen und war zuvor lange Jahre Landrat des Hochtaunuskreises. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Hessischen Landtag, der als erfahrener Jurist die Fachkommission des Landtags für die Modernisierung der Hessischen Verfassung leitete, wird über seine Arbeit sowie über die insgesamt 15 angestrebten Verfassungsänderungen berichten, die im Zuge der Volksabstimmung in Hessen zeitgleich mit der Landtagswahl am 28. Oktober stattfinden.

Im Anschluss sei eine Diskussion mit den Gästen geplant. Die Veranstaltung beginne am Freitag, den 24. August, um 19.30 Uhr im Akzent Hotel Sonnenberg in Schotten in der Laubacher Straße. „Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Diskussionsveranstaltung eingeladen“, sagte CDU-Landtagskandidat Michael Ruhl.

2 Gedanken zu “Diskutieren über die Verfassungsänderungen

  1. Frage: Muss man das ganze Paket akzeptieren oder kann man auch einzelne Bestimmungen der Verfassungsänderung heraus streichen? Also Landtagsabgeordnete(r) ab 18… Bei allem Respekt! Da der Anteil der Erstwähler gegenüber den Älteren beständig sinkt, hätten die doch eh keine Chance. Und mal im Ernst: Möchten Sie wirklich mehr von diesen Milchbubi-Gesichtern (z.B. https://www.cducsu.de/sites/default/files/2017-10/Foto_Amthor_MdB_Portrait_500x500.jpg oder https://rp-online.de/imgs/32/2/1/0/0/3/6/6/3/tok_dca16ebb98ba0b69230ace83999a3061/w940_h526_x470_y264_228b96002ee365d7.jpg)? Leute, die wie der einstige JU-Vorsitzende Missfelder alten Menschen über 85 keine künstlichen Hüftgelenke und keinen Zahnersatz mehr gönnen, weil ihnen ganz offensichtlich die menschliche Reife fehlt? Wer erinnert sich nicht noch mit Grausen der FDP-Boygroup (https://www.volksstimme.de/storyimage/MA/20110820/ARTIKEL/308209822/AR/0/AR-308209822.jpg&MaxW=505&ImageVersion=default&NCS_modified=20150309132258), die damals immerhin Ü30, aber trotzdem noch ziemlich magenta hinter den grün-gelben Ohren war.
    Zitat: „Als neue Staatsziele werden Nachhaltigkeit, Kultur und Ehrenamt eingefügt, zudem das Staatsziel Infrastruktur unter Einschluss von angemessenem Wohnraum und gleichwertigen Lebensstandards in Stadt und Land.“ Zudem sollen Volksbegehren erleichtert werden.
    Klingt gut. Nur weiß man eben, dass nichts so dehnbar ist wie die Verfassung. Zudem wächst eine verderbliche Neigung der Politik, sich über die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte und gerichtliche Anordnungen bis hin zu solchen des Bundesverfassungsgerichts hinweg zu setzen. Beispiel Privatschulen (https://www.tagesspiegel.de/wissen/studie-des-wissenschaftszentrums-berlin-bei-privatschulen-ist-soziale-selektion-programm/14873874.html). Das Verbot der Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern in Art. 7 (4) GG wird durch die Genehmigungspraxis der Bundesländer vollständig ausgehebelt. Gründungen nicht konfessioneller privater Grundschulen, die nach Art. 7 (5) GG absolute Ausnahme sein sollten, boomen dessen ungeachtet gerade in Berlin, unter den Augen der auf die Verfassung vereidigten Volksvertreter (siehe https://www.privatschulberatung.de/Deutschland/Berlin/Grundschule.html).
    Wohlklingende neue Verfassungsartikel ändern nur wenig an der Verfassungs-Wirklichkeit! Gerade erst hat sich Bundespräsident Steinmeier in die Schlacht um gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land geworfen (https://www.sueddeutsche.de/news/politik/bundespraesident—passau-steinmeier-will-laendliche-regionen-staerken-besuche-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180711-99-109428) und besucht jetzt ein paar Dörfer. Die von der Bundesregierung extra eingesetzte Kommission will 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Doch schon? Und wie lange steht die Forderung nach Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse schon im Grundgesetz? Vermutlich seit 1949, es weiß nur keiner genau, wo. Art. 72 (2) GG ist mehr als schwammig (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_72.html) und besagt bezüglich Raumordnungsfragen im Grunde nur: Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Ein besonderes Problem sehe ich beim „Staatsziel Ehrenamt“. Hier gibt es eine Tendenz zu dessen „Verstaatlichung“, weil man unbezahlbare Aufgaben der Daseinsvorsorge gern auf Freiwillige überwälzen, aber gleichzeitig die Qualität sichern will. Ehrenamt braucht die Freiheit des selbst gewählten Dienstes an der Gemeinschaft, keine verkappte Dienstverpflichtung im Sozialbereich. Und als zweite Voraussetzung eine mehr als nur halbherzige öffentliche Anerkennung. Ministerpräsident Bouffier hatte hier schon die richtige Idee mit einer dem Jobticket hessischer Landesbediensteter ähnlichen Ehrenamtscard für den ÖPNV (chrome-extension://lilheebcgalohleheomgkolgmbbpgldp/options.html). Doch im Sommerinterview erwies er sich als besser gelaunt als vorbereitet und redete von einem „Hessenticket für Ehrenamtler“. Dies rief dann gleich oppositionelles Geschrei („Wahlgeschenk!“) hervor, wobei dem Gezeter der Landtagswahl-Mitbewerber aber der eigentliche Knackpunkt entging, nämlich dass das „Hessenticket“ gar nicht gemeint sein konnte, weil es nur einen Tag Gültigkeit hat (http://www.fnp.de/rhein-main/Opposition-kritisiert-Hessenticket-fuer-Ehrenamtliche;art1491,3084635). Dass der Landesvater sich für weitere Vorschläge offen zeigte (wichtig wäre unbedingt die kostenlose Mitnahme mindestens einer Person im Rahmen von ehrenamtlichen Patenschaften), ist erfreulich, wird aber in der Praxis wohl dazu führen, dass am Ende wieder nur Kleinkram dabei heraus kommt, der keinen Ehrenamtlichen hinter dem Ofen hervorlockt.

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