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Das RP informiert über Pflichten des Arbeitgebers bei steigenden TemperaturenWie heiß darf es am Arbeitsplatz sein?

GIEßEN (ol). Momentan herrschen bereits heiße Temperaturen, doch in den nächsten Tagen soll es noch heißer in Mittelhessen werden. Bei Temperaturen von über 30 Grad kommt man am Arbeitsplatz schnell ins Schwitzen. Doch kann der Arbeitgeber auch bei hochsommerlicher Hitze erwarten, dass die Arbeit „normal“ weiterläuft?

Als Aufsichtsbehörde informiert das Regierungspräsidium Gießen (RP) laut ihrer Pressemitteilung über die Rechte von Arbeitnehmern und die Pflichten von Arbeitgebern bei steigenden Temperaturen. „Wenn es am Arbeitsplatz zu warm wird, sinken nicht nur Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, gleichzeitig steigen die Unfallgefahr und die körperliche Beanspruchung“, weiß Arbeitsschutzexperte Holger Lehnhardt vom RP. Dass Arbeitsräume eine gesundheitliche zuträgliche Raumtemperatur haben müssen, sei durch die Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Der Arbeitgeber ist demnach auch verpflichtet – wie bei allen Gefahren am Arbeitsplatz – das Gesundheitsrisiko zu beurteilen und letztlich geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Orientierung für den Arbeitgeber

Um eine Gefährdung beurteilen zu können, muss sich der Arbeitgeber an der Arbeitsstättenregel „Raumtemperatur“ orientieren. Diese wird ebenso durch die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert: Bei sitzenden Arbeiten soll die Temperatur in einer Höhe von 60 Zentimetern und bei stehenden Tätigkeiten in einer Höhe von 110 Zentimetern über dem Fußboden gemessen werden. Als Maßnahmen gegen die Hitze stehe dem Arbeitgeber dann eine beispielhafte Aufzählung von Maßnahmen zur Seite: „Dazu gehört etwa den Sonnenschutz effektiv zu steuern, indem man die Jalousien nach der Arbeit schließt, weniger Wärmebelastung durch elektrische Geräte zu erzeugen, das Lüften in den frühen Morgenstunden, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung zu nutzen oder Bekleidungsregeln zu lockern“, sagt der RP-Mitarbeiter.

Bei Außenlufttemperaturen von über 26 Grad greift ein Stufenmodell, das den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt. Abhängig von der Temperatur im Raum muss er folgende Maßnahmen veranlassen. Bei der Auswahl der Maßnahmen gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Erst technische Maßnahmen ausreizen, dann organisatorische Maßnahmen ergreifen und erst zuletzt personenbezogene Maßnahmen treffen.

Das Stufenmodell. Grafik: RP Gießen

Erfüllt der Arbeitgeber die genannten Verpflichtungen oder sorgt er auf andere Weise für gleichwertige Sicherheit und gleichwertigen Gesundheitsschutz, ist das Arbeiten auch bei hohen Temperaturen weiterhin zulässig. Das Bereitstellen einer Klimaanlage gehört übrigens nicht zu den Maßnahmen, die der Arbeitgeber kurzfristig ergreifen muss. Weil hierzulande im Sommer meistens nur wenige Tage extrem heiß sind, sieht der Gesetzgeber keine Verhältnismäßigkeit gegeben.

Viel und rechtzeitig trinken

„Eine Sache sollten die Arbeitnehmer aber selbst beachten: Viel trinken“, gibt Holger Lehnhardt zu bedenken. Während man an normalen Tagen etwa zwei Liter bräuchte, kann es bei Arbeiten an warmen Tagen durchaus das Doppelte sein. Wichtig ist, rechtzeitig vor dem Durst zu trinken und die Menge gleichmäßig über den Tag zu verteilen. Kühle – nicht eiskalte – Flüssigkeiten löschen den Durst am besten. „Besonders Mineralwasser mit wenig Kohlensäure, isotonische Getränke, Kräuter- und Früchtetees sowie verdünnte Fruchtsäfte bekämpfen am effektivsten den Durst. Sie ersetzen neben dem Wasser auch die durch das Schwitzen verloren gegangenen Elektrolyte und Mineralstoffe“, empfiehlt der Experte.

4 Gedanken zu “Wie heiß darf es am Arbeitsplatz sein?

  1. Hauptsache unsere Politiker usw. die so etwas entscheiden sitzen in Klimatisierten Büros…..und die die Wirtschaft am Laufen halten sollen schwitzen!!!

  2. Was ist denn mit den Menschen, die im freien arbeiten müssen? Ich höre immer nur Büro, da gibt es meistens Klimaanlagen! Im Freien interessiert es keinen wie heiß es ist, besonders nicht den Chef!

  3. So steht das vielleicht irgendwo geschrieben …
    Und wer kontrolliert das Ganze? Die Berufsgenossenschaft? ;-)
    Bis die auftauchen ist der Sommer rum!!
    Mich interessiert vielmehr aktuell, ab wieviel Grad Celsius der Arbeitgeber VERPFLICHTET ist Getränke zur Verfügung zu stellen.
    Und wenn er es nicht tut, wie man ihn belangen kann. Das ist doch das Entscheidende.
    Ich kenne Angestellte, die arbeiten sogar im Getränkemarkt und müssen selbst dort bei der Hitze noch ihre Getränke selbst bezahlen. Und das trotz 10,5 Stunden nonstop durcharbeiten, weil die Firma nicht in der Lage ist, ausreichend Personal einzustellen und es den Umständen entsprechen angemessen zu bezahlen.

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