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Schulung "Curriculum" des Betreuungsvereins Vogelsberg erfolgreich absolviertEhrenamtliche Betreuer erhalten ihre Zertifikate

LAUTERBACH (ol). 17 ehrenamtliche gesetzliche Betreuer absolvierten in den vergangenen zwei Monaten eine Ausbildung, die sie künftig befähige in enger Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten, Ärzten und ambulanten Diensten, Hilfe für Betreute zu planen und umzusetzen.

Das anspruchsvolle Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung verlangt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ein hohes Maß an Lernbereitschaft, persönlichem Engagement und Kompetenz, heißt es in der Pressemitteilung. Ausbildungsträger für diese Schulung, mit dem Namen Curriculum, sei der Betreuungsverein Vogelsberg im Diakonischen Werk.

Die Teilnehmenden seien zu den Themen Vorsorgemöglichkeiten, rechtliche Aspekten im Betreuungsverfahren, Vermögenssorge, Versicherungsschutz, geschult worden. Unterstützt worden sei der Betreuungsverein hierbei durch die Betreuungsbehörde. Als praktische Ausbildung im Modul Sozialleistungen, erprobte man sich anhand eines fiktiven Falls, in der Beantragung mehrerer Sozial- und Pflegeleistungen.

Abgerundet worden sei die Schulung durch Referate zu den Bereichen Leistungen der Pflegekassen, vom Pflegestützpunkt Vogelsbergkreis. Das Modul, Formen von Behinderungen, Angebote und Unterstützung, sowie deren Finanzierung sei vom Familienentlastenden Dienst im Deutschen Roten Kreuz vorgestellt worden. Zum Thema Demenz und dem verantwortlichen Umgang mit Betroffenen hatte Frau Gölthenboth vom Dekanat, als Mitarbeiterin im Projekt „Senior(inn)en im Gespräch begleiten“, das gemeinsam mit dem Diakonischen Werk durchgeführt werde, informiert.

Der Betreuungsverein Vogelsberg biete jährlich ein Curriculum zur Schulung gesetzlicher Betreuer im Ehrenamt, an. Informationen hierzu erhielten Interessierte im Diakonischen Werk unter der Rufnummer: 06641 646690.

7 Gedanken zu “Ehrenamtliche Betreuer erhalten ihre Zertifikate

  1. „Bei der Flüchtlingshilfe überschlägt man sich ja schon seit Jahren, warum ist das nicht bei hilfsbedürftigen Bürgern im eigenen Land, egal welchen Alters, möglich???“
    Oder man hilft wirklich jedem im Land, der Hilfe wirklich braucht und sich nicht selbst helfen kann. Da ist vielleicht sogar gegenseitige Hilfe möglich, je nach den Ressourcen, die der einzelne noch mobilisieren kann. Youngster, Mid-Ager, Best-Ager, Silver-Ager usw. – jeder trägt sein Schärflein bei, von kleinen Besorgungen über Rasenmähen, Begleitung bei Arztbesuchen, Kinderhüten, Nachhilfeunterricht u.v.a.m.
    Sehr gut bewährt haben sich feste Partnerschaften unter Nachbarn (ein Jüngerer nimmt einen Älteren unter seine Fittiche). Sobald zu viele Personen beteiligt sind, braucht man eine Art Agentur oder Organisationsbüro (siehe Generationenhilfe/Nachbarschaftshilfe). Vielen Älteren fällt es aber schwer, sich ständig auf neue Gesichter einzustellen.
    Letztlich ist der gesamte Pflegesektor in Deutschland nur Flickwerk. Gegenbeispiel Skandinavien: Ausreichende Finanzierung über Steuern. Alleinige Zuständigkeit in der Gemeinde des Wohnorts. Diese beauftragt und beaufsichtigt private Dienstleister, gemeindeeigene Kräfte oder Einzelne, die auf Basis stundenweiser Vergütung arbeiten. Mit Beantragung, Abrechnung usw. hat derjenige, dem geholfen wird, nichts zu tun. Das erledigt alles die Gemeindeverwaltung, die deshalb natürlich in jedem Ort gebraucht wird und deshalb auch nicht mit den Verwaltungen anderer Gemeinden zusammengelegt werden muss.
    Die ganze Sparerei im Sozialbereich hat nichts gebracht außer mehr Armen, mehr Betreuungslücken, mehr Betrug, mehr Unzufriedenheit in der Gesellschaft. Hören wir endlich auf damit und denken zuerst an die Menschen und dann an die (vermeintliche!) Kosteneffizienz.

  2. @ Kurt Maining 09.06.2018
    >> Fehlt da die Lobby oder ist das nicht „in“? <<
    Über eine fehlende Lobby sollten sich diejenigen nicht beklagen, die es schon für Bevormundung und Diskriminierung halten, wenn man 70-Jährige fragt, ob sie Hilfe brauchen. Wenn ich 70 bin und mich noch fit fühle, dann weiß ich doch, dass dies u.U. nicht mehr lange so sein wird. Und gerade dann kann (und müsste!) ich selbst noch eine Menge tun, um die eigenen Interessen zu vertreten und für den Fall des Falles in irgendeiner Form vorzusorgen.
    Sie schreiben: "Wenn man helfen will, dann sollte man dies ehrenamtlich organisieren." Klar doch: Andere sollen helfen, aber natürlich soll's nichts kosten.
    Interessante Studie zum Thema:
    (https://www.hessen-agentur.de/img/downloads/722_HHDL_Pflege_komplett.pdf).

  3. Hier geht es um Bevormundung die durch so eine Forderung vorangetrieben wird. Alleine die Zahl 70 ist schon eine Diskriminierung. Wenn man manche Nachrichten verfolgt ist Betreuung ein Geschäftsmodell geworden. Wenn man helfen will dann sollte man dies ehrenamtlich organisieren nicht als Betreuer sondern als Hilfe für die Dinge die man nicht mehr selbst erledigen kann. Bei der Flüchtlingshilfe überschlägt man sich ja schon seit Jahren,warum ist das nicht bei hilfsbedürftigen Bürgern im eigenen Land, egal welchen Alters, möglich??? Fehlt da die Lobby oder ist das nicht „in“? Die Betreuung muss das allerletzte Mittel sein um jemanden wegzusperren oder faktisch zu entmündigen.

  4. @ Kurt Maining 07.06.2018 (II)
    Pardon, wer „erstens“ sagt, muss auch zum „zweitens“ Stellung nehmen. Sorry!
    2. fehlt ja den Betroffenen oft die Einsicht in ihre Hilfsbedürftigkeit. Aus Eigensinn (im Alter keine seltene Eigenschaft), aufgrund depressiver Verstimmungen oder einfach aus der für viele alte Menschen typischen übergroßen Bescheidenheit heraus bzw. aus Angst vor eventuellen Betreuungskosten, die man nicht aufbringen könnte, wird Hilfebedarf nicht angemeldet. Meine mit 86 Jahren verstorbene Mutter war bis zuletzt überzeugt, noch alles allein zu schaffen. Alte Leute verfügen z.T. auch über erstaunliches Talent, das Umfeld in diesem Glauben zu lassen. Der Haushalt nach außen hin tip top. Aber im Putzkämmerchen steht schon der dritte neue Staubsauger. Und statt der notwendigen Lebensmittel türmen sich die Großpackungen mit Papiertaschentüchern. Also ich kann es nicht blödsinnig finden, für dieses Problem endlich eine flächendeckende Lösung zu finden. Notfalls muss per Wahlzettel nachgeholfen werden, wenn die Politik die Alten nicht mehr auf dem Zettel hat!

  5. @ Kurt Maining 07.06.2018
    Ich kann Ihre Befürchtungen hinsichtlich staatlicher Bevormundung, Ein- und Übergriffe schon verstehen. Aber „Hilfe wer will“ ist doch vielfach gar keine Option. Denn erstens ist es gar nicht gesagt (jedenfalls bei uns im Vogelsbergkreis), das der, der z.B. mit etwas haushalts- bzw. lebensweltnaher Unterstützung im Alltag noch zurecht käme, diese dann auch fände. Denn anders als z.B. im Nachbarkreis Marburg Biedenkopf (Bürgerverein Mardorf gemn.e.V., https://www.buergerverein-mardorf.de/b%C3%BCrgerhilfe/) oder der 10.000-Einwohnerstadt Riedlingen (Betreutes Wohnen der Senioren-Genossenschaft, https://www.ardmediathek.de/tv/Zur-Sache-Baden-W%C3%BCrttemberg/B%C3%BCrger-helfen-B%C3%BCrgern-eine-L%C3%B6sung-f%C3%BCr-/SWR-Baden-W%C3%BCrttemberg/Video?bcastId=610194&documentId=53005112) gibt es im VB keine zuverlässigen Hilfestrukturen und vor allem kaum Tagespflegeangebote. Die sog. Nachbarschqaftshilfe- oder Generationenhilfevereine sind kein adäquater Ersatz!!!
    Was also tut ein ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer, wenn er denn endlich von der Hilfsbedürftigkeit eines alten und u.U. alleinstehenden Menschen erfährt? Er veranlasst die Unterbringung in einem Pflegeheim. Das gesamte Vermögen des Betroffenen wird zu Geld gemacht, um die Heimkosten zu decken. Selbst wenn die Hilfsbedürftigkeit sich als nur vorübergehend erweist, ist das dann nicht mehr rückgängig zu machen. Teilweise setzt man sich sogar über bestehende Betreuungsverfügungen und die dort benannten Angehörigen hinweg.
    Auf das Problem aufmerksam geworden bin ich durch einen Bericht meiner Postzustellerin, die wie kaum jemand anderes wirklich in jeden Privathaushalt hineinsieht. Sie beklagte, dass sie vielfach auf alte Menschen trifft, die in ihren alten Häusern allein leben und zu verwahrlosen drohen und sie die Bilder, die sie dort sieht, nach dem Dienst nicht mehr los wird.
    Ich habe das Thema im Arbeitskreis Pflege und Gesundheit des Familienbündnisses zur Sprache gebracht. Dort haben mir die zahlenmäßig leider überrepräsentierten Vertreter von Heimeinrichtungen kaltlächelnd erklärt, für solche lebensweltnahen Dienstleistungen gäbe es im Vogelsbergkreis keinen Bedarf und man hätte doch die Generationenhilfe-Vereine. Ich stand da wie ein Depp. Kunststück: Die Pflegeheime sind unausgelastet, weil man weit über den errechneten Bedarf hinaus Heimplätze geschaffen hat. Da freut man sich über jede Heimeinweisung. Und die Kreisverwaltung fährt einen Win-Win-Effekt (sprich: Spar-Spar-Effekt) ein, indem sie einfach gar nichts tut. Ein Informationssystem zur Situation zumindest der allein lebenden oder sehr alten Senioren würde ja Personalkosten verursachen. Nichts machen hilft sparen. Und wenn man von Verwahrlosung bedrohte Senioren in die stationäre Pflege überstellen müsste, würden Leistungen der Grundsicherung anfallen, denn die Renten der früher oft nur in der Landwirtschaft beschäftigten sind winzig, ihre Häuser nichts wert. Da schaut man doch lieber weg oder erst mal zu, wie lange es ohne öffentlichen Skandal gut geht. Seniorenprobleme sind unsexy. Das bringt keine Wählerstimmen. Da hilft man dann lieber den Kiddies im KJP oder sticht bei jedem sich bietenden Anlass Thunfischdosen, pardon Bierfässer an.

  6. „Es fehlt ein „Besuchssystem“ für Menschen ab 70 Jahren, wie es etwa in Skandinavien üblich ist.“
    Blödsinn! Mit 70 muss man doch nicht von irgendwelchen Leuten, die mit Sicherheit wieder unter Erfolgszwang stehen, begutachtet werden und dann nur weil man vielleicht die „falsche Nase“ hat oder eine falsche Antwort gibt in ein Behördenrad geraten. Das was in Skandinavien unter dem Motte steht Menschen zu helfen würde in Deutschland ein Bürokratiemonster, angetrieben von Leuten die einen 8 Wochenlehrgang haben und Menschen ins Unglück stürzen können. Hilfe wer will, ja . Zwangsbegutachtung unter dem Deckmantel des Besuchens, nein.

  7. Ich habe selbst eine solche Schulung mitgemacht. Doch in den wenigen Schulungseinheiten erwirbt man bestenfalls einen ersten Eindruck von den Facetten der rechtlichen Betreuung. Im Grunde erforderte jeder der Aufgabenkreise der rechtlichen Betreuung (beispielsweise Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten) eine ständige Weiterbildung des ehrenamtlichen Betreuers.
    Der Knackpunkt ist aber gar nicht die Qualität der rechtlichen Betreuung, die leider allerdings bei Weitem nicht so gut ist wie sie sein sollte (https://www.swr.de/marktcheck/betreuung-wenn-hilfsbeduerftige-im-stich-gelassen-werden/-/id=100834/did=20186084/nid=100834/a7mv39/index.html), sondern die rechtzeitige Anregung einer rechtlichen Betreuung. Gerade bei allein stehenden Senioren wird man auf Defizite der Selbstversorgung, erhebliche Einschränkungen der Fähigkeiten zur Regelung der eigenen Angelegenheiten usw. oft viel zu spät aufmerksam. Es fehlt ein „Besuchssystem“ für Menschen ab 70 Jahren, wie es etwa in Skandinavien üblich ist.

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