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Matthias Körner und Dr. Ulf Immelt als ReferentenBetriebs- und Personalrätekonferenz in Alsfeld

ALSFELD (ol). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Vogelsberg hatte alle Betriebs – und Personalräte zu einer Konferenz in die Aula der Staatlichen Technikakademie nach Alsfeld eingeladen. Als Tagesreferenten standen der Geschäftsführer des DGB Mittelhessen, Matthias Körner und Dr. Ulf Immelt aus Marburg zur Verfügung.

Zum Eingangsreferat „Betriebliche Mitbestimmung unverzichtbar“ führte Dr. Ulf Immelt aus, dass hierbei unterschieden werden muss zwischen der Demokratisierung der Arbeitswelt und der Teilhabe an der Gestaltung der betrieblichen Arbeit. Beide Bereiche betreffen alle Beschäftigten unmittelbar, sodass die Forderung nach Beteiligung durchaus berechtigt ist. Das teilte der DGB in einer Presseinformation mit.

Der Referent beleuchtete die historische Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben für die Betriebsräte von der Weimarer Republik bis zur heutigen Zeit. Akut bedroht werde die betriebliche Mitbestimmung durch die Tarifflucht der Arbeitgeber aus dem Flächentarifverträgen. In der anschließenden Diskussion berichteten Teilnehmer über Schwierigkeiten bei der Betriebsratsarbeit auch im Vogelsbergkreis und stellten die Forderung auf, den Paragraph 118 Betriebsverfassungsgesetz abzuschaffen.

Warum ist die Arbeit der Betriebs- und Personalräte im Interesse der Beschäftigten?

Im zweiten Referat des Tages beschäftigte sich Matthias Körner mit der Frage, warum die Arbeit der Betriebs- und Personalräte im Interesse der Beschäftigten so wichtig ist. Insbesondere bei dem Prozess der Digitalisierung der Produktionsabläufe – Industrie 4.0 – sind die Rechte der Beschäftigten zu wahren. Dies kann nur erfolgreich sein, wenn die Betriebsräte frühzeitig eingebunden werden. Eine Frage, die zunehmend Bedeutung gewinnt, ist die Definition: „Wann ist Arbeit und wann nicht?“

Die Arbeitszeit wird durch die elektronische Wirklichkeit rasant verändert. Dass Arbeitnehmer rund um die Uhr und auch noch im Urlaub jederzeit erreichbar sein müssen, nimmt ständig zu. Die Arbeitszeitverordnungen müssen dringend überarbeitet werden. Die Einführung und Gestaltung der Zeitkonten ist sehr komplex und erfordert die Beteiligung der Betriebs- und Personalräte. „Der technische Fortschritt erfordert neue Zeiterfassungsmethoden unter Beachtung der persönlichen Zeitsouveränität“, erklärte Körner.

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