An der Pfefferhöhe zog die Polizei das Gespann frühzeitig aus dem VerkehrTraktor auf Anhänger abenteuerlich gesichert
ALSFELD (ol). Im Bereich der Anschlussstelle Alsfeld-West, an der Autobahn A5, Fahrtrichtung Frankfurt ist am Dienstagvormittag ein Pickup mit Anhänger auffällig geworden, der mit einem betagten, schrottreifen Traktor beladen war.
Eine Funkstreife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld kontrollierte die verdächtige Fahrzeugkombination deshalb auf dem Gelände der nahegelegenen Tank- und Rastanlage „Pfefferhöhe“. Der mitgeführte Pkw-Anhänger war mit der landwirtschaftlichen Zugmaschine augenscheinlich überladen und auch die durchgeführten Ladungssicherungsversuche entsprachen erkennbar nicht den einschlägigen Vorschriften, teilte die Polizei mit.
Weiterhin sei die linke Bordwand des Anhängers entfernt worden, da die geladene Zugmaschine breiter als das verwendete Transportfahrzeug war. Der 35-jährige Fahrer des Gespanns aus dem Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz habe den Traktor für seinen gleichaltrigen Beifahrer in dessen Heimat, das Saarland, befördern wollen. Bereits bei der näheren Inaugenscheinnahme der Fahrzeugpapiere von Pickup und Anhänger sei deutlich geworden, dass die geladene, etwa 2,5 Tonnen schwere Zugmaschine, mit dieser Fahrzeugkombination von vornherein überhaupt nicht hätte transportiert werden dürfen. Sowohl die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, als auch die zulässige Stützlast des Pickup seien deutlich überschritten worden.
Erschwerend kam hinzu, dass der Traktor wegen fehlender geeigneter Zurrpunkte, auf dem verwendeten Anhänger nicht ausreichend gegen Verrutschen beziehungsweise Herabfallen zu sichern war, so die Polizeibeamten. Deshalb seien auch die beschädigten und ablegereifen Zurrgurte nicht weiter ins Gewicht gefallen, mit denen eine Ladungssicherung versucht worden sei. Wegen des verkehrsgefährdenden Zustandes des gesamten Transportes sei eine Untersagung der Weiterfahrt unabdingbar gewesen. Bereits bei einem Ausweichmanöver, einer stärkeren Bremsung oder einfach nur wegen schlechter Straßen, hätte die konkrete Gefahr bestanden, dass der Traktor vom Anhänger gefallen, oder der Anhänger samt Ladung umgefallen wäre. Das Gespann sei daher durch die Autobahnpolizei in langsamer Fahrt zu einem nahegelegenen, geeigneten Abstellort begleitet und dort eine Umladung auf ein geeignetes Transportfahrzeug angeordnet worden.
Gegen den Fahrer sei wegen der genannten Verstöße ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Neben den zu erwartenden Sanktionen und den Umständen, ein geeignetes Transportfahrzeug zu besorgen, seien die beiden Männer noch vor ein weiteres Problem gestellt worden. Der Kontrolltag, „Allerheiligen“, sei sowohl in Rheinland-Pfalz, als auch im Saarland ein gesetzlicher Feiertag. Folge: in beiden Bundesländern galt für Lkw ab 7,5 Tonnen und für Lkw mit Anhängern unabhängig von der Gesamtmasse Feiertagsfahrverbot. Dementsprechend drohten bei planmäßiger Beförderung weitere erhebliche Bußgelder. Der Transport ins Saarland habe somit auch mit einem geeigneten Fahrzeug erst am nächsten Tag erfolgen können.
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