Hochzeitsbrauch mit Schmetterlingen: Naturschutzbehörde will informiert werdenGeflügelte Glückwünsche nur mit Genehmigung
GIESSEN (ol). Schmetterlingen wird einer hawaiianischen Legende zufolge die Kraft zugeschreiben, Wünsche zu erfüllen. Der Brauch, sie bei Hochzeiten oder anderen feierlichen Anlässen freizulassen, ist aus den USA jetzt auch in Deutschland angekommen. Züchter bieten unterschiedlichste geeignete Schmetterlingsarten an – sogenannte „Hochzeitsschmetterlinge“. Aber: So etwas geht nicht Genehmigung, stellt das Regierungspräsidium fest.
„Das in Mode gekommene Ritual ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz genehmigungspflichtig“, erläutert Corinna Vahrenkamp von der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen. Dies gelte unabhängig davon, ob einer oder hunderte Schmetterlinge freigelassen werden sollen. Ein formloser Antrag sei daher im Vorfeld der Feier zu stellen, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten. Dies könne per Mail erfolgen oder an die Postadresse RP Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1 bis 7, 35390 Gießen. Die Bearbeitung dauere wenige Werktage. Außerdem würde eine Gebühr von 50 Euro fällig.
Die Saison für den neuen Brauch beginnt, je nach Witterung, im April und endet im September. Eine Mindesttemperatur von 15° Celsius im Freien muss erreicht sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Tiere in der Natur überleben können. Eine Freilassung darf nur im Freien und nicht in geschlossenen Räumen erfolgen. Erlaubt sind nur heimische Arten, deren Genpool mit den hier vorkommenden Arten übereinstimmt und die keine Kulturschädlinge sind. Besonders gut geeignet ist beispielsweise der Distelfalter, der von Züchtern für diesen Zweck zum Verkauf angeboten wird.
Dagegen kann für die Freilassung von Kohlweißlingen, die von einigen Züchtern wegen ihrer weißen Farbe ebenfalls bevorzugt werden, keine Genehmigung erteilt werden, da es sich um potentielle Kulturschädlinge handelt, so Vahrenkamp.
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