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Stellungnahmen und Klärungsversuche zum tödlichen Schuss auf den Hund Mali„Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang!“

ALSFELD (aep). Ziemlichen Wirbel bei Ermittlern wie Medien verursacht in diesen Tagen der Tod der Labrador-Hündin Mali aus Alsfeld am Samstag durch die Kugel eines Jägers. Während die Polizei die exakten Umstände des Vorfalls aufzuklären versucht, ergeben Nachfragen von Oberhessen-live im Umfeld der Vogelsberger Jägerschaft: Der Schütze hat in jedem Fall einen schweren Fehler begangen. Ein zweiter Todesschuss im Januar bei Neustadt weist Parallelen auf: Auch dort schoss ein Holländer.

Der Klingelkopf am Homberg bei Alsfeld ist ein beliebtes Waldstück für Spaziergänge: Leicht erreichbar von Altenburg aus, bietet das Gelände oberhalb der B254  viele Wanderwege. Dort wurde die Labrador-Hündin Mali am Samstag von der tödlichen Kugel getroffen. Der Fall sorgt für Entsetzen vor allem, aber nicht nur, unter Hundebesitzern. In zahlreichen Kommentaren zu dem Artikel bei Oberhessen-live diskutieren Leserinnen und Leser die Schuld des Schützen und die gesetzliche Grundlage, auf der das Jagen einerseits und potenziell der Schuss auf Haushunde stattfinden kann oder nicht darf.

Auf Anfragen von Oberhessen-live liefen sämtliche Stellungnahmen darauf hinaus: Auf die eine oder andere Art hat der holländische Jäger einen kapitalen Fehler begangen, der ihn den Jagdschein kosten könnte – mindestens. Eine Nachfrage bei der Polizei in Marburg ergab zudem: Die parallel kursierende Geschichte von dem zweiten erschossenen Hund bei Neustadt ist erstens wahr und weist zweitens deutliche Parallelen auf. Auch dort schoss ein holländischer Jagdgast.

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Lieber Familienhund: Mali.

„Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang!“

„Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang!“ Mit diesen Worten kommentierte Hans-Jürgen Rupp, der Leiter des Forstamtes Romrod und selbst als Jäger aktiv, das Geschehen vom Samstag. „Das verstößt gegen alle Grundsätze des Jagdrechts!“ Ohne auf Einzelheiten einzugehen, weist er allerdings den Verdacht ab, gerade holländische Jagdgäste, die von Forstämtern mit Bussen in den Vogelsberg gekarrt würden, seien besonders anfällig für solche Taten. Die von ihm verwalteten Waldflächen betragen lediglich 30 Prozent der Gesamtflächen. Das Jagdrevier, in dem die Hündin Mali starb, sei eines von 42 verpachteten Jagdrevieren des Forstamtes, und da wo Jagdpächter eingesetzt seien, habe die Forstverwaltung keinen Einfluss darauf, welche Jagdgäste kommen.

Zu bestimmten Jagdwochen oder bei Drückjagden seien seit ein paar Jahren Jagdgäste aus Holland dabei, die nach Deutschland kämen, weil das Jagdrecht in Holland viel strenger sei. Die Gäste kämen in Gruppen von vier bis zehn Teilnehmern und machten höchstens 20 Prozent der Teilnehmer aus. „Wir hatten noch nie Problem mit ihnen“, sagt Hans-Jürgen Rupp. Dass zweimal binnen eines Monats ein holländischer Jäger einen Hund tötete, ist für ihn nur ein Zufall. Der Schütze auf dem Alsfelder Homberg habe aber mindestens fahrlässig gehandelt, als er auf den Hund anlegte.

Den Riesenschnauzer einer Familie getötet

So wie augenscheinlich auch der 36-jährige holländische Jäger, der am Nachmittag des  4. Januar, einem Sonntag, in einem Wald bei Neustadt einen Riesenschnauzer erschoss – der zweite, diskutierte Fall. Das Tier war ebenfalls nicht an der Leine gelaufen – aber auch nicht alleine im Wald gewesen: Die Familie, zu der er gehörte, war auf dem Waldweg dabei, bestätigt die Polizei auf Anfrage.

„Dem gehört der Jagdschein abgenommen!“

„Dem Mann gehört der Jagdschein abgenommen!“ So deutlich kommentiert Mario Döweling als Vorsitzender des Jagdvereins Alsfeld, den Vorfall. Er kenne nicht alle Einzelheiten, räumt der frühere FDP-Landtagsabgeordnete ein, aber offensichtlich seien zwei Aspekte: Entweder der Schütze schoss bewusst auf einen Hund, dann habe er bewusst gegen die Regeln verstoßen. Oder er schoss, ohne den Hund als solchen zu erkennen – und auch dass sei leichtfertig regelwidrig. „Als Jagdgast ist der Mann in keinem Fall befugt, auf einen Hund zu schießen!“ Diese Ausage relativiert die Untere Jagdbehörde gegenüber Oberhessen-live: „Der Jagdausübungsberechtigte kann den Jagdschutz gegenüber wildernden Hunden und Katzen auch schriftlich auf Jagdgäste übertragen“, heißt es in einer Stellungnahme.

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Von dem Jäger mit Wild verwechselt? Die Labradorhündin Mali starb durch eine Gewehrkugel.

Die Frage, ob angeleint oder nicht, spiele in diesem Fall keine Rolle, meint aber Mario Döweling. Und wenn der Mann versehentlich auf den Hund schoss, dann habe er gegen die eherne Jäger-Regel verstoßen, ein Wild „anzusprechen“ – sprich: deutlich zu erkennen. Der Schuss sei dann fahrlässig abgegeben worden. „Der Mann hat in jedem Fall falsch gehandelt“, meint der Jagdvereinsvorsitzende und schimpft, er gehöre bestraft. Auch weil: „Solche Leute beschmutzen den Ruf der Jägerschaft!“

Grundsätzlich kein Leinenzwang im Wald

Die Frage, ob und in welchem Fall ein Jäger auf einen Haushund schießen darf, beantwortet die Kreisverwaltung, in der die zuständige Untere Jagdbehörde angesiedelt ist, mit einem allgemeinen Hinweis auf das Jagdrecht:

„Nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sind die zur Ausübung des Jagdschutzes Berechtigten befugt, Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwenden, die von dem Hund ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde!“

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Der Klingelkopf ist ein Waldgebiet am Homberg oberhalb der B254 zwischen Altenburg und Hopfgarten. Grafik: Google-maps

Eine Interpretation  dieses Passus bietet der Forstamtsleiter Rupp gegenüber Oberhessen-live. Grundsätzlich bestehe kein Leinenzwang für Hunde im Wald – höchstens aus bestimmten Gründen wie dem Tollwutschutz. Das Tier müsse sich nur im Einwirkungsbereich des Halters befinden. Aber Jäger dürften selbst alleine freilaufende Hunde nicht schießen, wenn die nicht unmittelbar danach aussehen, als ob sie gerade wildern. „Läuft da ein Hund alleine auf dem Weg, weil der den Anschluss ans Herrchen verloren hat, darf noch lange nicht geschossen werden!“ Und im Zweifel täte es vielleicht auch ein Schuss in die Luft.

„Keinerlei zeitliche Einschränkungen“

Ein grundsätzliche Frage in der Diskussion ist die, wann Jäger überhaupt jagen dürfen. Die Untere Jagdbehörde gibt auf die Frage folgende Antwort:

„Grundsätzlich gibt es zur Bejagungszeit keinerlei zeitliche Einschränkungen. Ausnahmen hiervon sind an Orten gegeben, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde. Dabei ist eine Schussabgabe nur dann zulässig, wenn der Jäger zweifelsfrei weiß, auf was er schießt. Ohne die Nachtjagd bei Mond und aktuell bei Schneelage wäre zum Beispiel eine Reduzierung der Schwarzwildpopulation neben den sogenannten Gesellschaftsjagden nicht realisierbar.“

15 Gedanken zu “„Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang!“

  1. Ganz unabhängig von einzelnen Personen hat der Kommentator Alex grundsätzlich Recht: Hessen-Forst verpachtet die Jagdreviere zum Höchstgebot, und zwar ganz gleich, in welcher Entfernung die Meistbietenden zum Jagdrevier wohnen, ob sie das deutsche Jagdsystem mit seiner Hegepflicht kennen oder nicht, ob sie überhaupt Kenntnisse und Erfahrungen in der Bejagung von Schwarz- oder Rotwild haben oder sogar jagdlich übel beleumundet sind.

    Aber: Dieses Höchstgebotsverfahren hat der hessische Landtag um 1999 beschlossen und damit das vorherige, pachtpreisdämpfende Verfahren abgeschafft. Dieses schrieb beispielsweise vor, dass der Jagdpächter maximal 40 Kilometer vom Jagdrevier entfernt wohnen darf. Bei dieser neuartigen Gewinnmaximierung auf Kosten von Wild, Wald und Jägern haben damals auch die Landtags-Grünen, allen vorweg deren damalige jagdpolitische Sprecherin Ursula Hamann, mitgezogen. Heute vergießen die grünen Gewinnmaximierer Krokodilstränen über das Verhalten von weit entfernt wohnenden Jagdpächtern, die sich eher wie Jagdtouristen und nicht wie verantwortungsbewusste Revierinhaber aufführen!

    Jene Jagdgenossenschaften (Landwirte), die jahrelang auch nur den finanziellen Reibach im Auge hatten und zahlungskräftigen Pächtern den Vorzug vor bodenständigen einheimischen Jägern gaben, haben inzwischen kräftig Lehrgeld zahlen müssen. Wegen der hohen Wildschwein-Wildschäden finden sie für ihre Reviere kaum noch Pächter, und wenn, dann nur zu einem niedrigen Pachtpreis.

    Dieser Gang nach Canossa steht Hessen-Forst noch bevor. Allmählich bemerkt jedoch schon mancher Forstamtsleiter, dass Höchstgebote auch mit höchsten jagdlichen Erwartungen, aber nicht zwangsläufig mit ausreichender jagdlicher Kompetenz und jagdlichem Anstand verbunden sind. Aber solange noch die Kasse weiter klingelt, versuchen sich Hessen-Forst und vor allem auch die Landtagsfraktionen aller Couleur weiter in der Quadratur des Kreises. Nur ist diese bis heute noch keinem gelungen!!!

  2. Wer aus 100m Entfernung einen nicht allzugroßen Hund tötlich trifft handelt vorsätzlich. Die Motivation dahinter kann ich nur als Lust zu töten sehen. Fahrlässig ist dabei auch noch in Richtung eines Menschen zu schießen der unmittelbar neben dem Opfer auf einem Weg läuft , also nicht zu übersehen ist. Selbst ein SEK Scharfschütze hätte da wohl Sicherheitsbedenken. Da kommt nur die Anwendung des Strafrechts in Frage. Der Fall würde auf jeden Fall strafrechtlich verfolgt, wäre Mali ein Wolf gewesen. (nur so am Rande). Ich selbst bin im Vogelsberg mit 2 ausgebildeten Border Collies unterwegs. Bisher hatte keine Bedenken diese in einem größeren Radius unter Sichtkontakt laufen zu lassen die beiden sind über hunderte Meter voll kontrollierbar, wie arbeiten schließlich zusammen an Schafen . Die Jäger hier oben kennen zudem mich, meine Hunde und unsere Arbeit. Aber was ist wenn uns ein perverser Ballertourist begegnet? Ich fühl mich nicht mehr sicher und weiß nicht wie ich reagieren würde. Meine Hunde sind mir, auch durch die sehr intensive Zusammenarbeit, so nah, dass ich leicht zum Täter werden könnte.

    Liebe Mali Ruhe in Frieden, und all mein Mitgefühl für deine Menschen.

  3. Ist da jener Theodor Heuss zititert, der am 23. März 1933 dem Ermächtigungsgesetz, angeblich aus Fraktionszwang, zugestimmt hat?

    Wie ernst ist so eine Person wohl zu nehmen?

  4. Herr Rupp sollte nicht so tun als ob er da ganz unschuldig ist. Nach welchen Kriterien werden denn die Reviere verpachtet. Bei Hessen Forst erhält derjenige in der Regel den Zuschlag, der die meisten Euros zahlen will. Zufällig wird das Unglücksrevier zum 1.4.neu verpachtet. Ob da mit Holländern noch mal richtig Kasse vor Pachtablauf gemacht werden soll? Oder war das schon einer der neuen Pächter. Macht euch darauf gefasst,dass ab 1.4. die gelben Kennzeichen in dem Revier mehr werden.

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  5. Heißt „Karl Sauer“ wirklich Karl Sauer oder heißt er „Universelles Leben“ oder heißt er „Wildtierschutz Deutschland“ oder heißt er „Initiative zur Abschaffung der Jagd“ oder heißt er „Peta“ oder heißt er „Leben bewahren“ oder heißt er „Natur ohne Jagd“…???

    Vogelsberger, passt auf, bei diesen Kommentaren sind auch einige Trittbrettfahrer von jagdfeindlichen Organisationen der Spendensammel-Industrie unterwegs, die sich als „Tierschützer“ tarnen. Sie irrlichtern in vielen Internetkommentaren zum Thema Jagd und Tierschutz umher und verbreiten die Unwahrheit. Natürlich handelt es sich bei den elend krepierenden Hirschen in Holland um ein „Selbstregulations-Experiment“ von naturentfremdeten „Natur“- und „Tierschützern“.

    Und im Stadtkanton Genf, wo es angeblich keine Jagd mehr gibt, werden jährlich mehr Wildschweine von staatlich besoldeten Wildtier-Killern mit Hilfe von Schnellfeuergewehren und Scheinwerfern bestialisch um die Ecke gebracht, als im Vogelsbergkreis im Rahmen ordnungsgemäßer Jagdausübung erlegt werden!

  6. Das Beispiel Rotwild in den Niederlanden ist Unsinn. Dafür können die Tierschützer nichts denn sie haben nicht verlangt die Tiere einzusperren. Das waren Jäger die natürlich wußten das die Tiere dann verhungern uns sie dadurch einen Grund haben zu wettern. Haltet doch nicht alle für so blöde.
    In Genf funktioniert das Jagdverbot seit über 40 Jahren hervorragend. wenn es mal zuviele Wildschweine sind dann nur deshalb weil diese aus Frankreich über die Grenze in die schweiz flüchten. Würde man in Frankreich die Jagd ebenfalls verbieten würden sie dort bleiben.

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  7. Holt man die Holländer vielleicht aus dem Grunde nach Deutschland weil sie deswegen ihren Jadschein nicht verlieren. Den einladenenden Jagdpächtern sollte man den Scehin abnehmen. Wieso dürfen die übetrhaupt hier jagen wenn doch die Jaggderlaubnis mit der Hege verbunden ist. Immerhin ein Persönlichkeitrecht. Man kann auch nicht jemand anderen für sich zur Arbeit schicken. Diese muss immer höchstpersönlich geleistet werden.

  8. Die holländischen Jäger kommen nicht nach Deutschland, weil in den Niederlanden die Jagdgesetze so „streng“ sind, sondern weil dort „dank“ des Einflusses von „Tierschützern“ so gut wie keine geregelte Jagdausübung mehr existiert. Bevor jetzt die Sympathisanten von Peta, Universellem Leben und anderen obskuren Unternehmen der Spendensammel-Industrie „Hurra“ schreien, sollten sie sich erst einmal das traurige Schauspiel in den Niederlanden genauer anschauen: Junge, flugunfähige Graugänse-Gössel werden von staatlichen Beauftragen zusammengetrieben, eingefangen und vergast, weil man der Wildschäden sonst nicht mehr Herr wird.

    Zugleich müssen Hirsche, Hirschkühe und Hirschkälber elend verhungern, weil verstädterte, naturentfremdete „Ökologen“ und „Tierfreunde“ ernsthaft glauben, dass sich die „Natur“ und die Tierbestände von selbst regulieren und Jagd und Hege überflüssig seien. Die traurigen Folgen müssten jeden wahren Tierfreund zutiefst beschämen. Ansehen kann man sich dieses Rotwild-Tierdrama im Internet-Videos, nämlich hier: http://www.eenvandaag.nl/binnenland/35738/oostvaardersplassen_oernatuur_of_mislukt_natuurpark_ und auch hier: http://www.eenvandaag.nl/binnenland/36199/_dierensterfte_oostvaardersplassen_groter_dan_gemeld

  9. Blinde Jäger dürfen keinen Jagtschein besitzen und dem Jagtpächter,der das zulässt sollte sein Jagtschein auch abgeben.

  10. Angeleint hin oder her!seit wann läuft Wild in der Nähe von Menschen bzw.3 Meter daneben? Und für was haben Jäger ein Fernglas?Also wenn man einen Jagtschein besitzt sollte man doch wohl in der Lage sein Wild zu erkennen und falls der Hund herrenlos rum läuft vllt erst mal die Polizei rufen,denn er könnte doch weggelaufen sein und durch die Gegend irren und nicht einfach erschießen!
    Ich weiß nicht wie ich reagiert hätte,hätte es einen von meinen Vierbeinern erwischt!
    Ganz viel Mitgefühl an die Familie die Mali verloren haben!

  11. Ps.:

    Ich sehe gerade die Fotos von dem Hund auf eurer Seite und das Bild Zeigt mir einen Dummen noch fast Welpen, wenn man den in die Augen schaut! Also wenn das wirklich der Hund war, dann sehe ich nur einen dummen jungen unerfahrenen Hund. Traurig:o(
    Ich kenne viele erfahrene Hunde die nicht, sorry… sooo unfähig zum Töten aussehen und waren! Alleine (ohne Rudel) auf der Jagd sind solche Hunde einfach Unfähigkeit etwas wildes Gesundes realistisch zu erlegen. Nur im Rudel können diese Wesen effektiv krankes und schwaches Wild erlegen! Ich hatte ein Rudel… und die waren (ganz andere Kaliber!!!)aber sehr gut im Zusammenspiel und waren letztendlich voll auf Mäuse spezialisiert… Und diesen Hund hätte mein Rudel auch als Maus angesehen…Ehrlich dieser zum Apportieren gezüchtete Hund, ist einfach unfähig alleine etwas Größeres als einen Hasen zu erlegen. So wie dieses Wesen Ausschaut wäre ich schon erstaunt, wenn die ne Maus bekommt. Ne ne….Hier ist wohl noch eine altes Wolfmärchen im Umlauf. Und selbst der braucht sein Rudel, um effektiv schwache und kranke zu erlegen…
    Was soll dieser Hund töten, da ist jede Maus auf dem Feld schneller und Intelligenter. Sorry aber ne das sehe ich keine Tötungsverhältnisse welches eine Gefährdung von Menschen rechtfertigen würde!!! Verrückte Welt???
    Ich kann mich da meinem vorredender nur anschließen und ein respektvolles danke an Nicole!
    WIR sind bei ALLEN Opfern da draußen! Und keine Tragik und Unglück ist miteinander zu vergleichen! Steht Zusammen da draußen, so dass kein Mensch(LEBEN) im Unglück alleine und ohne Dorst bleiben muss!
    In Liebe und Mitgefühl
    Michel

  12. Liebes Oberessen live Redaktionsteam!
    Vielen Dank für Eure Resonanz mit euren neuen Beitrag zu den Jagdmissständen in Hessen (Deutschland) „Stellungnahmen und Klärungsversuche zum tödlichen Schuss auf den Hund Mali“ Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang!”
    Des Weiteren ist es schön zu sehen, dass die Lesermeinungen ernst genommen werden und in Sachlicher und nicht polarisierender weise von euch aufgegriffen werden. Das ist eine gute Richtung von Journalismus und Partizipationsangebot:o)
    Auch hat es mich gefreut, dass es da draußen selbstverständlich auch sehr Verantwortungsbewusste Jäger gibt, wie zum Beispiel Tom (vgl. dazu http://www.oberhessen-live.de/2015/02/02/nur-drei-meter-vom-halter-entfernt-getoetet/#comment-764) und viele viele andere.
    Es ist sehr wichtig die Verantwortungsbewusste Jägerschaft, egal wie ich persönlich dazu(Waffen und töten) stehen mag, NICHT zu verunglimpfen.
    Hinter jeder Waffe steht ein Mensch und im schlimmsten Fall auch einer davor! Und nicht die Waffen töten Menschen sondern Menschen töten Menschen. Und sobald ein Mensch in irgendeiner Weise durch Waffen fahrlässig oder grob fahrlässig gefährdet wird, muss in jeden Fall Schluss mit Lustig sein und die Volle kraft der Justiz, öffentlichen Meinung und Gesellschafts- Verantwortung greifen!!!
    Und hier noch mal für die Begriffsstutzigen und Inhaltsblinden da draußen; In solch einen Fall ist es egal ob ein Hund angeleint ist oder nicht!!!
    Ja und die Medien sollten gerade als eine soziale Kontrollinstanz Mut haben nachzubohren und Aufzuklären. Vielen DANK Oberhessen Live! Und es geht hier nicht um die armen Hunde, Katzen, Rehe, Hasen und die Bösen Jäger! Sondern, wer in Deutschland und Europa befugt ist Waffen zu besitzen und zu Benutzen! Hier ist die Gesetzgebung gefragt und die Kontrollierenden Instanzen! Und die Jäger da draußen, die Ihre Verantwortung sehr ernst nehmen, müssen sich entschieden öffentlich von solchen Menschengefährdenden unprofessionellen Jägern Distanzieren, wie es auch schon getan wurde.
    Jeder Mensch hat das Recht darauf Angstfrei und Ohne Bedrohungen zu Leben.
    Liebe Verantwortungsbewusste private Waffenbesitzer (Jäger), schaut genau hin, was bei eurer Zunft schief läuft! WIR schauen genau hin und wenn Ihr keine organisierte Vernünftige Öffentlichkeitsarbeit macht und weiter solche Vorfälle hinnehmt, nehmen wir jeden privaten Menschen alle Schusswaffen ab. Das dauert genau 15 Jahre und ist eine Entwicklung, die schon im Gange ist. Aus diesem Grund sollte Herr Hans-Jürgen Rupp, der Leiter des Forstamtes Romrod und selbst als Jäger nicht leicht fertig von Zufällen sprechen, wenn er von Ausländischen Jagt Pächtern in solchen zusammenhängen spricht. Aber ein Forstamt hat eben etwas mit Baumbewirtschaftung zu tun, von daher kann ich seine Aussagen nachvollziehen. Und es ist sehr gut, dass er sich als Jäger von solchen fehlverhalten deutlich distanziert! Aber das allein wird langfristig nicht reichen. Und wenn solche Vorfälle wie in Alsfeld und anderen Städten toleriert werden und sich evtl. sogar mehren, dann tut es mit Leid für die Berufenen privaten NaturSchutz (Jäger). WIR wachsen und sind nicht mehr bereit in einer Zivilgesellschaft Gewalt durch Waffen hinzunehmen. Und allen die an diesen Worten zweifeln, lehnt Euch entspannt zurück und schaut wie es einfach in der angekündigten Zeit geschehen wird, wenn Ihr Verantwortungslos handlungsunfähig und an teilnahmslos zuschaut.
    Alles Liebe
    Michel!

  13. Theodor Heuss (1. Präsident der Bundesrepublik Deutschland): „Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.“

    Arthur Schopenhauer: „Wer gegen Tiere grausam ist, kann kein guter Mensch sein.“

    Soviel dazu.

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  14. Hier werden wieder mal alle Gesetze, Regeln, Vorschriften etc. aufgezählt, die dann gloreich übergangen werden. Was mich besonder ärgert ist die Aussage, dass hölländische Jagdgäste nach Deutschlang kommen, weil die Gesetze hier nicht so streng sind. Fällt da niemandem etwas auf? Es wird Zeit, dass die Gesetze in Deutschlad verschärft werden. Außerdem sollten die Bedingungen, einen Jagdschein zu erwerben dringend verschärft werden. Vorallem sind ausführliche und langfristige psychologische Gutachten gefragt. Ich will nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer derjenigen ist, die ein perverses Allmachtsgefühl befridigen, wenn sie hinter der Flinte stehen. Wie viele unsinnige „Jagdunfälle“ hat es bereits gegeben? Leider wird die Tötung von Haustieren oder Nutztieren noch lange nicht so verfolgt wie es sich gehören würde. Muss denn erst ein Spaziergänger, vielleicht sogar ein spielendes Kind zu Schaden kommen oder gar tödlichverletzt werden? Wann wird endlich mal umgedacht, es kann doch nicht sein, dass Jäger eine so starke Lobby haben. Außerdem, was haben „Jagdgäste“ hier zu suchen, wer sich eine Pacht anders nicht leisten kann, soll es eben lassen. Vor allem sollte der Jagdpächter, der seinen Gast gewähren lies, genauso zur Rechenschaft gezogen werden. Man sollte sich eben doch überlegen, wen man mit einer Flinte durch sein Pachtgebiet laufen lässt. Für mich trägt er fast genauso viel Schuld an dem Vorfall.

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  15. Viel Theorie!
    Leider sieht das im realen Leben -wie man immer öfter lesen muss- ganz anders aus.
    Mein Mitgefühl gilt der Familie die diesen „ungeheuerlichen Vorgang“ jetzt zu verkraften hat und nicht zuletzt Malis herrchen, der ein ungeheuerliches Trauma erlitten haben muss.
    R.I.P süße Mali!

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