Schreckschusspistolen an SilvesterNeunjährigen trifft Funke aus Pistole am Hals
ALSFELD (ol). Ein Neunjähriger Junge wurde in der Silvesternacht durch einen Funken einer Schreckschusswaffe am Hals verletzt. Dem Jungen geht es gut, er musste nichtmal einen Arzt aufsuchen. Der Benutzer der Waffe wird sich aber wohl wegen gefährlicher Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
Laut Polizei feuerte der Schütze, der in keinem besondern Verhältnis zu dem Jungen steht, die Waffe am Alsfelder Ludwigsplatz ab. Ein Polizist sagte gegenüber Oberhessen-live, die Mutter des Kindes habe sich inzwischen gemeldet und versichert, dass es ihrem Sohn gut gehe.
Auch wenn der Junge nicht schwer verletzt wurde, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. „Die Schwere der Verletzung hat mit dem Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erstmal nichts zu tun“, erklärte die Polizei gegenüber Oberhessen-live.
Manche Signal-Schreckschusswaffen kann man zwar ohne Auflagen kaufen, um sie aber beispielsweise an Silvester mit sich zu führen, braucht es eine extra Erlaubnis.
Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren