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Wilde Flucht vor der Polizei – Wie aus einem Delikt viele wurdenVerfolgungsfahrt mit über 200 Stundenkilometern

GIESSEN (ol). So wurde aus einem Delikt im Straßenverkehr gleich ganzes Bündel: Eine wilde Verfolgungsfahrt lieferte sich in der Nacht zu Mittwoch der Fahrer eines 3er BMW mit der Polizei in und um Gießen, heißt es in einer Pressemitteilung. Es ging teilweise mit Tempo 200 durch das Stadtgebiet, ehe Fahrer und Beifahrer gefasst werden konnten – wegen eines falschen Schildes.

Kurz vor Mitternacht wollte eine Zivilstreife der Autobahnpolizei, die mit einem leistungsstarken Geschwindigkeitsmessfahrzeug unterwegs war, einen „sportlich“ fahrenden 3er BMW auf dem Gießener Ring an der Anschlussstelle Schiffenberger Tal kontrollieren. Der Fahrer missachtete jedoch die Anhaltezeichen und fuhr zunächst gemächlich weiter. Bei der Überprüfung der Kennzeichen stellten die Beamten fest, dass diese nicht für einen 3er BMW sondern für einen Pkw Citroen Berlingo ausgegeben waren.

Kurz darauf beschleunigte der BMW stark und fuhr am Autobahndreieck Bergwerkswald mit überhöhter Geschwindigkeit auf die B49. An der Anschlussstelle Uniklinik fuhr er ab ins Stadtgebiet Gießen. Anhaltezeichen, Blaulicht und Martinshorn ignorierte der Fahrer. Ohne auf die Vorfahrtsregelungen zu achten, raste er innerorts mit Geschwindigkeiten von 120 bis 150 Stundenkilometern. Dann ging es an der Anschlussstelle Uniklinik wieder auf die B49 Richtung Autobahndreieck Bergwerkswald. In der auf Tempo 80 beschränkten, einspurigen Linkskurve am Autobahndreieck Bergwerkswald in Richtung Marburg überholte der Fahrer einen BMW X1 verbotswidrig rechts und nötigte dessen Fahrer, nach links zu lenken.

Im anschließenden Baustellenbereich fuhr der Flüchtende bei erlaubten 80 Stundenkilometern mit über 200. An der Anschlussstelle Ursulum in Fahrtrichtung Marburg stoppte der Fahrer das Auto plötzlich, stellte ihn ab und setzte die Flucht zu Fuß fort. Den Beifahrer konnten die Beamten noch am Fahrzeug, den Fahrer nach kurzer Verfolgung festnehmen. Grund der halsbrecherischen Flucht dürften die falsche Verwendung der Kennzeichen und die damit verbundenen Verstöße gewesen sein.

Das angebrachte Kennzeichen gehört zu dem auf den Fahrer zugelassenen Citroen Berlingo. Der nicht zugelassene BMW stammte von einem Familienangehörigen. Gegen den geständigen 26-jährigen Fahrer aus dem Kreis Gießen wurden Strafverfahren eingeleitet. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Auch gegen seinen 19-jährigen Beifahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, da er falsche Angaben machte. Drogen- oder Alkoholeinfluss wurde nicht festgestellt.

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