„Beruf & Pflege vereinbaren - Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz“Beratungstermin für pflegende Arbeitnehmer
ALSFELD (ol). Nicht nur Eltern sind dem täglichen Spagat zwischen Kinderbetreuung und Job ausgesetzt. Werden Menschen zum Pflegefall, sind es oft die Angehörigen, die ihre Versorgung in der häuslichen Pflege übernehmen.
Der größte Teil von ihnen ist berufstätig und möchte es auch bleiben. Die daraus resultierende Doppelbelastung ist nicht nur für die betroffenen Mitarbeiter problematisch. Auch Arbeitgeber können die Auswirkungen in Form von Arbeitsausfällen, vermehrten Krankheitstagen und geringerer Produktivität zu spüren bekommen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Vogelsberg Consult hervor.
Pflegende Arbeitnehmer müssen daher durch gezielte Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützt werden. Tragfähige Pflegearrangements führen neben einer spürbaren Entlastung auch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und engeren Bindung an das Unternehmen – und davon profitiere letztlich auch der Arbeitgeber. Ganz gleich ob kurzfristige Auszeit bei einem akuten Pflegefall oder die bis zu 24-monatige teilweise Freistellung vom Job. Mitarbeiter wie Arbeitgeber sollten die Chancen beziehungsweise Regelungen nach dem Pflegezeit- (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) kennen.
Unter dem Titel „Beruf & Pflege vereinbaren – Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz“ bietet das „Office Netz Vogelsberg“ (ehemalig SekretärInnen-Netz Vogelsberg) am Dienstag, 1. November 2016, von 18.30 bis circa 21 Uhr, einen Informationsvortrag mit Rechtsanwältin Brigitte Merle vom Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle an.
Merle ist Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht sowie Mediatorin. Sie berät unter anderem im Bereich Arbeitsrecht kleine und mittelständige Unternehmen sowie Beschäftigte in allen Fragen rund um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Umstrukturierungen sowie arbeitsrechtlichen Maßnahmen. An diesem Abend informiert sie insbesondere über: Möglichkeiten der Freistellungszeiten, Dauer der Freistellungsphasen und für welche Situationen diese beantragt werden können. Sie beleuchtet die Finanzierung und erläutert, ob es einen Rechtsanspruch auf Freistellungsphasen gibt.
Anmeldungen sind bis 24. Oktober 2016 möglich. Der Tagungsort wird bei Anmeldung bekanntgegeben. Informationen zu Teilnahmebedingungen und Anmeldung gibt es bei: Anette Wettlaufer, Vogelsberg Consult GmbH, Tel. 06631 9616-15 oder wettlaufer@vogelsberg-consult.de.
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